Hallo AnnaB,
gestern war ich beim Hautarzt und es wurde mir ein Formular zur Unterschrift vorgelegt. Ich solle damit unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin, dass meine Ärzte sich untereinander Daten über mich austauschen dürfen. Dies sei die neue DSGVO, die seit diesem Jahr gelten soll.
Dann soll er dir den Befundbericht aushändigen und du kannst jederzeit selbst entscheiden, welcher andere Arzt das bekommen soll ... ohne mir das genauer anzusehen hätte ich da beim Arztbesuch
GAR NICHTS unterschrieben, hast du eine Kopie davon bekommen ...
Hab jetzt etwas gestörbert im Netz und sehe, dass die erst ab Ende Mai gilt. Und mit dieser neuen DSGVO, die die EU beschlossen hat, sind nun auch Arztpraxen betroffen.
Arztpraxen durften noch nie alles einfach so weitergeben, immerhin gibt es eine ärztliche Schweigepflicht und wenn man die nicht einhalten möchte hat man den Patienten um die Entbindung zu bitten, du hast wohl so was wie eine "Dauer-Schweigepflicht-Entbindung" unterschrieben, damit wäre ich
NICHT glücklich.
Hat er dich auch informiert, wie du das widerrrufen kannst ???
Ich habe unterschrieben, weil ich ja möchte, dass z. B. mein Hausarzt Bescheid bekommt über meine Diagnose beim Hautarzt. Eine Überweisung würde hier nicht mehr reichen, sagte mir die Arzthelferin beim Hautarzt. Allerdings habe ich "Psychotherapeut" durchgestrichen. Denn es geht ja meinen Hautarzt nix an, was ich beim Psychotherapeuten mache.
Schon interessant wie wichtig man doch diesen "Austausch" plötzlich nehmen möchte, bisher wurde da auch nicht wirklich ordentlich gearbeitet (wir mussten häufig genug die Zusendung von Fachärzten an den Hausarzt anmahnen) und wenn die Regelung überhaupt erst ab Ende Mai in Kraft tritt, warum sollst du dann
JETZT schon dafür was unterschreiben ???
Der Dopa bekommt von seinem Hautarzt übrigens direkt anschließend den Befund in die Hand ... zur Not würde unser Hausarzt dann mal (mit unserer Erlaubnis) "nachhaken" wenn das anders wäre.
Bin mir mit der ganzen Geschichte sehr unsicher. Wie handhabt ihr das? Unterschreibt ihr diese DSGVO?
Bisher hat uns noch
KEIN Arzt darauf angesprochen und wir handhaben das so wie oben beschrieben, die Ärzte bekommen in der Regel direkt von
UNS was sie an Fremdbefunden benötigen
ODER es gibt eine separate Schweigepflicht-Entbindung dafür genau für diesen einmaligen Zweck ...
Die neuen Datenschutz-Richtlinien sollen ja (angeblich) den Datenaustausch (besonders sensibler persönlicher Daten) einschränken und übersichtlicher für den Betroffenen machen.
Weiß jemand, ob man tatsächlich Nachteile hat, wenn man nicht unterschreibt?
Frage doch das nächste Mal direkt
VORHER nach welche Nachteile das für dich haben könnte, wenn du
NICHT unterschreibst, ich sehe keine, im Gegenteil ...
Wer sich da "überfahren"" lässt wundert sich wohl später nur noch darüber, wer so Alles Kenntnis von den gesundheitlichen Problemen bekommen hat ...
Ich wüsste nicht wo der Nachteil liegt, wenn ich "von Fall zu Fall" weiterhin selbst entscheide wer meine Krankenakten einsehen darf oder meine Arztberichte bekommen soll und wer nicht, zunächst mal bin ich das selber ...
Dafür gibt es bereits das Patientenrechtegesetz ...
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/p ... sicht.html
Es ist doch viel einfacher wenn du deinem Hausarzt dann die erforderlichen Unterlagen selber geben kannst, auch ein Hausarzt "
MUSS" nicht
ALLES wissen, weil du einen Freifahrtschein bei einem Facharzt unterschrieben hast ...
Du solltest dich erkundigen auf welche Weise du dieses Einverständnis widerrufen kannst, sonst gilt das wohl ohne zeitliche Befristung ... so kann man Gesetze schon "umgehen" wenn sie noch nicht mal gültig sind.
Auch ein Arzt (oder seine Angestellten) hat dich erst mal aufzuklären welche Bedeutung deine Unterschrift so erlangen wird ...
UND, ob das wirklich notwendig ist und für welche Zwecke, wenn es auch schon genug andere Wege dafür gibt, wo du den "Datenfluss" weiterhin selbst steuern kannst.
DAS soll eigentlich mit den neuen Regelungen erreicht werden (soweit ich das bisher verstanden habe) ... und nicht die "General-Erlaubnis" beim Hautarzt ... sich praktisch an Schweigepflicht nicht mehr unbedingt halten zu müssen.
Liebe Grüße von der Doppeloma