Neu ab 2018: Prüfpflicht der Deutschen Rentenversicherung

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agnes
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Neu ab 2018: Prüfpflicht der Deutschen Rentenversicherung

Ungelesener Beitrag von agnes » So 5. Nov 2017, 12:58

Zur Information

Die Deutsche Renten­versicherung prüft zurzeit nicht die Vermittlungs­chancen im Teil­zeitarbeits­markt.

Dies soll sich ab 2018 aber ändern.

Die Deutsche Renten­versicherung wird unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit ab 2018 prüfen, ob sich auf den Teilzeit­arbeits­markt Veränderungen ergeben haben, besser einen Teilzeit­job zu finden. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so wird es deutlich schwieriger werden, die Arbeits­markt­rente wegen teilweiser Erwerbs­minderung zu erhalten.

Quelle: https://rentenbescheid24.de/die-arbeitsmarktrente/

Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

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Re: Neu ab 2018: Prüfpflicht der Deutschen Rentenversicherung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 5. Nov 2017, 16:41

Hallo agnes, :smile:
Die Deutsche Renten­versicherung prüft zurzeit nicht die Vermittlungs­chancen im Teil­zeitarbeits­markt.
Dies soll sich ab 2018 aber ändern.
Zunächst mal Danke für den Link, der immerhin eine recht verständliche Erklärung gibt wie und wann es zur "Arbeitsmarktrente" kommen kann.

Nicht wirklich nachvollziehbar ist mir die Aufmachung dazu, dass es nun durch die Rentenversicherung geprüft werden soll ehe man diese Arbeitsmarktrente bekommen wird, denn das wurde schon IMMER so gemacht ist also keineswegs erst ab 2018 zu erwarten.

Dafür werden den Antragstellern schon lange die entsprechenden Fragebögen, geschickt wenn ein ruhendes Arbeitsverhältnis noch vorhanden ist ... das war auch in meinem Falle nicht anders und wir haben hier einige andere Beispiele im Forum wo das auch so gewesen ist.

Kann der vorhandene AG eine "leidensgerechte" Teilzeit-Beschäftigung anbieten (und wird das auch machen), hat man auch bisher keine Arbeitsmarktrente bekommen.
Ich hätte ja theoretisch auch Teilzeit bei meinem AG arbeiten können, es gab aber (nachweislich vom AG bestätigt) keine andere Tätigkeit und so nützte mir die Teilzeit-Möglichkeit auch nichts.

Die vorhandene Tätigkeit wurde ja komplett als NICHT mehr leidensgerecht eingeschätzt, ich sollte NICHT mehr am Telefon arbeiten (müssen) auch nicht in ähnlichen Tätigkeiten.

Die regelmäßigen Abstimmungen zur Lage am Teilzeit-Arbeitsmarkt gibt es schon seit der Reform zur EM-Rente, die DRV hat doch gar keine Ahnung zur erforderlichen Arbeitsmarktlage und muss sich da schon immer auf die Kenntnisse der AfA verlassen ...

Ich habe keine Ahnung warum das nun aktuell so "dramatisiert" wird (auch im ELO gab es dazu schon hitzige Diskussionen), bisher wurden noch keine Massen an (für Teilerwerbsgeminderte) geeigneten Teilzeit-Arbeitsplätzen "gebacken" am aktuellen Arbeitsmarkt und ich persönlich sehe da auch für die nächste Zukunft keine "Wunder" ...

Davor einen (machbaren) vorhandenen Teilzeit-Arbeitsplatz selbst aufzugeben habe ich schon immer gewarnt, denn das berechtigt dann natürlich die DRV eine Arbeitsmarktrente zu verweigern, der Arbeitsmarkt wird nicht als "verschlossen" gesehen, weil man selbst gekündigt hat.

Ich will dich damit keineswegs "korrigieren" aber ich möchte die teilweise "aufkommende Panik" dazu etwas relativieren, es gab diese Abstimmungen schon immer, das ist KEINE neue "Pflicht" der DRV erst ab 2018, man "einigt" sich dann meist schnell darauf, dass sich am Arbeitsmarkt leider NICHTS verbessert hat für Teil-EM-Rentner und alles (vorerst) "ohne Einzelprüfungen" so bleibt wie es bisher auch gemacht wurde.

So lange gesunde Ü 50 und Schwerbehinderte, die arbeiten könnten und auch WOLLEN keine Arbeit finden über viele Jahre oft schon, muss man sich um den Fortbestand der "Arbeitsmarkt-Rente" wohl keine großen Gedanken machen, das hat man sich sicher damals bei den Änderungen auch mal anders vorgestellt und wird nun langsam zu teuer, weil fast jeder Teil-EM-Rentner absehbar in der Arbeitsmarktrente "landen" wird.

Überwiegend gibt es ja schon gar keinen Arbeitsplatz mehr, man wird ja bei langer Krankheit auch deutlich früher entlassen ... damit entfällt dann schon ein vorhandener Arbeitsplatz der noch "geprüft" werden könnte ... :Gruebeln:

Wir haben allerdings auch hier Einzelfälle, wo der bisherige Arbeitsplatz in Teilzeit weiter (leidensgerecht angepasst z.B.) genutzt werden kann und dann gibt es auch jetzt schon KEINE Arbeitsmarkt-Rente.

Das soll nur eine ergänzende Hintergrund-Erklärung sein, denn die (meisten) EM-Teilrentner bekommen wohl auch weiterhin (früher oder später) die Arbeitsmarktrente weil die AfA (wie bisher) auch KEINE entsprechenden Arbeitsplätze anbieten kann ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Anja12
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Re: Neu ab 2018: Prüfpflicht der Deutschen Rentenversicherung

Ungelesener Beitrag von Anja12 » So 5. Nov 2017, 16:47

Hallo,


keinen Grund zur Panik:
Diese Abstimmungen gab es schon immer.
Der Rentenversicherungsträger muss bei einem Restleistungsvermögen von mehr als drei und unter sechs Stunden täglich prüfen, ob dem Versicherten noch ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann. Der Große Senat des BSG hat sich diesbezüglich bereits per Beschluss vom 10.12.1976 geäußert. Dieser Beschluss erging zwar noch unter dem bis einschließlich 31.12.2000 geltenden Recht, ist jedoch auch mit dem neuen, ab 01.01.2001 geltenden Recht maßgebend.

Viele Grüße

Anja

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