Hallo agnes,
Die Deutsche Rentenversicherung prüft zurzeit nicht die Vermittlungschancen im Teilzeitarbeitsmarkt.
Dies soll sich ab 2018 aber ändern.
Zunächst mal Danke für den Link, der immerhin eine recht verständliche Erklärung gibt wie und wann es zur "Arbeitsmarktrente" kommen kann.
Nicht wirklich nachvollziehbar ist mir die Aufmachung dazu, dass es nun durch die Rentenversicherung geprüft werden soll ehe man diese Arbeitsmarktrente bekommen wird, denn das wurde schon IMMER so gemacht ist also keineswegs erst ab 2018 zu erwarten.
Dafür werden den Antragstellern schon lange die entsprechenden Fragebögen, geschickt wenn ein ruhendes Arbeitsverhältnis noch vorhanden ist ... das war auch in meinem Falle nicht anders und wir haben hier einige andere Beispiele im Forum wo das auch so gewesen ist.
Kann der vorhandene AG eine "leidensgerechte" Teilzeit-Beschäftigung anbieten (und wird das auch machen), hat man auch bisher keine Arbeitsmarktrente bekommen.
Ich hätte ja theoretisch auch Teilzeit bei meinem AG arbeiten können, es gab aber (nachweislich vom AG bestätigt) keine andere Tätigkeit und so nützte mir die Teilzeit-Möglichkeit auch nichts.
Die vorhandene Tätigkeit wurde ja komplett als
NICHT mehr leidensgerecht eingeschätzt, ich sollte
NICHT mehr am Telefon arbeiten (müssen) auch nicht in ähnlichen Tätigkeiten.
Die regelmäßigen Abstimmungen zur Lage am Teilzeit-Arbeitsmarkt gibt es schon seit der Reform zur EM-Rente, die DRV hat doch gar keine Ahnung zur erforderlichen Arbeitsmarktlage und muss sich da schon immer auf die Kenntnisse der AfA verlassen ...
Ich habe keine Ahnung warum das nun aktuell so "dramatisiert" wird (auch im ELO gab es dazu schon hitzige Diskussionen), bisher wurden noch keine Massen an (für Teilerwerbsgeminderte) geeigneten Teilzeit-Arbeitsplätzen "gebacken" am aktuellen Arbeitsmarkt und ich persönlich sehe da auch für die nächste Zukunft keine "Wunder" ...
Davor einen (machbaren) vorhandenen Teilzeit-Arbeitsplatz selbst aufzugeben habe ich schon immer gewarnt, denn das berechtigt dann natürlich die DRV eine Arbeitsmarktrente zu verweigern, der Arbeitsmarkt wird nicht als "verschlossen" gesehen, weil man selbst gekündigt hat.
Ich will dich damit keineswegs "korrigieren" aber ich möchte die teilweise "aufkommende Panik" dazu etwas relativieren, es gab diese Abstimmungen schon immer, das ist
KEINE neue "Pflicht" der DRV erst ab 2018, man "einigt" sich dann meist schnell darauf, dass sich am Arbeitsmarkt leider
NICHTS verbessert hat für Teil-EM-Rentner und alles (vorerst) "ohne Einzelprüfungen" so bleibt wie es bisher auch gemacht wurde.
So lange gesunde Ü 50 und Schwerbehinderte, die arbeiten könnten und auch
WOLLEN keine Arbeit finden über viele Jahre oft schon, muss man sich um den Fortbestand der "Arbeitsmarkt-Rente" wohl keine großen Gedanken machen, das hat man sich sicher damals bei den Änderungen auch mal anders vorgestellt und wird nun langsam zu teuer, weil fast jeder Teil-EM-Rentner absehbar in der Arbeitsmarktrente "landen" wird.
Überwiegend gibt es ja schon gar keinen Arbeitsplatz mehr, man wird ja bei langer Krankheit auch deutlich früher entlassen ... damit entfällt dann schon ein vorhandener Arbeitsplatz der noch "geprüft" werden könnte ...
Wir haben allerdings auch hier Einzelfälle, wo der bisherige Arbeitsplatz in Teilzeit weiter (leidensgerecht angepasst z.B.) genutzt werden kann und dann gibt es auch jetzt schon
KEINE Arbeitsmarkt-Rente.
Das soll nur eine ergänzende Hintergrund-Erklärung sein, denn die (meisten) EM-Teilrentner bekommen wohl auch weiterhin (früher oder später) die Arbeitsmarktrente weil die AfA (wie bisher) auch
KEINE entsprechenden Arbeitsplätze anbieten kann ...
Liebe Grüße von der Doppeloma