Erwerbsminderungsrente....
Verfasst: Fr 14. Apr 2017, 13:51
Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Erkrankte in der Regel nur, wenn sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Ausserdem müssen sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
Wer frühverrentet werden möchte, muss einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.
Eine andere Möglichkeit ist, dass die Krankenkasse Beschäftigte auffordert, einen Reha-Antrag zu stellen.
Wenn dieser nicht erfolgsversprechend ist, kann er in einen Rentenantrag umgewandelt werden.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und zwar nicht nur in seinem ausgeübten Beruf, sondern in allen Berufen.
Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt.
Wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann
und der Betroffene nur noch unter drei Stunden täglich erwerbsfähig ist, dann wird die Erwerbsminderungsrente unbefristet gezahlt.
Bei allen Fragen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente hilft Ihnen der Sozialverband VDK weiter. Fragen Sie in der Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
Quelle: VDK – Zeitung 03/2017
Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Erkrankte in der Regel nur, wenn sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Ausserdem müssen sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
Wer frühverrentet werden möchte, muss einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.
Eine andere Möglichkeit ist, dass die Krankenkasse Beschäftigte auffordert, einen Reha-Antrag zu stellen.
Wenn dieser nicht erfolgsversprechend ist, kann er in einen Rentenantrag umgewandelt werden.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und zwar nicht nur in seinem ausgeübten Beruf, sondern in allen Berufen.
Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt.
Wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann
und der Betroffene nur noch unter drei Stunden täglich erwerbsfähig ist, dann wird die Erwerbsminderungsrente unbefristet gezahlt.
Bei allen Fragen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente hilft Ihnen der Sozialverband VDK weiter. Fragen Sie in der Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
Quelle: VDK – Zeitung 03/2017