Da ich bisher noch keinen Hinweis im Forum gefunden habe, hier eine kurze Info:
Auf verschiedenen Webseiten konnte man seit Dezember 2016 lesen, dass das Schonvermögen bei Grundsicherung (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ab 1. April 2017 von 2600 Euro auf 5000 Euro angehoben wird.
Für mich völlig unverständlich, dass man darüber in den Medien kaum etwas erfährt.
http://www.buzer.de/gesetz/2234/v204254-2017-04-01.htm
Gruß
Mina
Höheres Schonvermögen bei Grundsicherung ab 1. April 2017
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Re: Höheres Schonvermögen bei Grundsicherung ab 1. April 2017
Hi Mina,
unteranderem wurde diese Änderung letztes Jahr mit dem Bundes-Teilhabe-Gesetz angekündigt. Hier sind noch andere Gesetze die für den einen oder anderen wissenswert sind.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=1
Gruß Sterni
unteranderem wurde diese Änderung letztes Jahr mit dem Bundes-Teilhabe-Gesetz angekündigt. Hier sind noch andere Gesetze die für den einen oder anderen wissenswert sind.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=1
Gruß Sterni
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Re: Höheres Schonvermögen bei Grundsicherung ab 1. April 2017
Danke für den zusätzlichen Link .
So wie ich das verstanden habe, ist das ganze auf Initiative von Behindertenverbänden veranlasst worden und wurde dann auf alle, die Grundsicherung erhalten, ausgeweitet.
Das seltsame ist, dass diese Neuerung scheinbar nur innerhalb dieser Interessengruppe bisher wirklich bekannt ist. Bei dem Rest ist das nicht angekommen.
Ich war vor zwei Wochen auf dem hiesigen Sozialrathaus (ich hatte da einen Wohngeldantrag abgegeben) und nachgefragt, ob das Gesetz ab 1.4.17 jetzt für alle Grundsicherungsberechtigte gelte und die Sachbearbeiterin hat (vor 2 Wochen!) gemeint, das sei noch nicht in trockenen Tüchern.
Aus irgend welchen Gründen soll das offenbar nicht publik werden. Hintergrund ist vielleicht, dass jetzt viel mehr Menschen berechtigt sind, Grundsicherung zu beantragen und vor allem, dass sie z.B. ein einfaches Auto besitzen dürfen (bisher musste das verkauft und der Erlös aufgebraucht werden) oder auf eine Reise o.ä. Dinge ansparen können. Das war bisher nicht möglich.
Soweit ich weiß, hatten dafür vor allem die oft sehr jungen Schwerbehinderten gekämpft, die bisher keine Möglichkeit hatten, etwas anzusparen und sich mal was extra zu leisten.
Gruß
Mina
So wie ich das verstanden habe, ist das ganze auf Initiative von Behindertenverbänden veranlasst worden und wurde dann auf alle, die Grundsicherung erhalten, ausgeweitet.
Das seltsame ist, dass diese Neuerung scheinbar nur innerhalb dieser Interessengruppe bisher wirklich bekannt ist. Bei dem Rest ist das nicht angekommen.
Ich war vor zwei Wochen auf dem hiesigen Sozialrathaus (ich hatte da einen Wohngeldantrag abgegeben) und nachgefragt, ob das Gesetz ab 1.4.17 jetzt für alle Grundsicherungsberechtigte gelte und die Sachbearbeiterin hat (vor 2 Wochen!) gemeint, das sei noch nicht in trockenen Tüchern.
Aus irgend welchen Gründen soll das offenbar nicht publik werden. Hintergrund ist vielleicht, dass jetzt viel mehr Menschen berechtigt sind, Grundsicherung zu beantragen und vor allem, dass sie z.B. ein einfaches Auto besitzen dürfen (bisher musste das verkauft und der Erlös aufgebraucht werden) oder auf eine Reise o.ä. Dinge ansparen können. Das war bisher nicht möglich.
Soweit ich weiß, hatten dafür vor allem die oft sehr jungen Schwerbehinderten gekämpft, die bisher keine Möglichkeit hatten, etwas anzusparen und sich mal was extra zu leisten.
Gruß
Mina
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