Neues Formular AU-Bescheinigung ab 2016

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Fee59
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Neues Formular AU-Bescheinigung ab 2016

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Di 9. Jun 2015, 15:33

Hallo,

angeblich soll es ab 2016 ein neues Formular für die AU-Bescheinigung geben. Dieses gilt dann auch nach den 6 Wochen Entgeltfortzahlung und fungiert als Auszahlschein.
Siehe -> hier

Hier das Muster

Auf der Ausfertigung für den Versicherten gibt es eine meiner Meinung nach sehr fatale Information:
[Hinweis für Versicherte zum Krankengeld
Achten Sie bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit auf einen lückenlosen Nachweis. Hierfür stellen Sie sich bitte spätestens an dem Werktag, der auf den letzten Tag der aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgt, bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vor. Bei verspäteter Vorlage der Bescheinigung bei der Krankenkasse oder lückenhaftem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit droht Krankengeldverlust. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
(Hervorhebung durch mich).

Wenn ein Patient sich tatsächlich erst am Tag nach Beendigung der AU beim Arzt vorstellt, hat er nach aktueller Rechtsprechnung definitiv eine Lücke in seinem AU-Nachweis!
Die KK informiert also falsch!!!!!! :schimpfen:
(Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ... :ic_down: )

Rein vorsorglich würde ich mich also auch im Jahr 2016 immer am letzten Tag der aktuellen AU beim Arzt melden und eine Folge-AU holen.

LG
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Engelchen22
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Re: Neues Formular AU-Bescheinigung ab 2016

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Di 9. Jun 2015, 16:28

Hallo Fee 59,

herzlichen Dank für die Info !!!

Ich hoffe für mich - dass ich 2016 keine AU-Bescheinigung benötigen werde :Ohnmacht:

Falls das doch so sein sollte :kotzen: sagt mir meine " Glaskugel " dass das sehr viele AU-Bescheinigungen sein werden :krank:

Klar gibt die KK gerne Auskunft - fragt sich nur welche Infos man erhält.... :teufel:
Rein vorsorglich würde ich mich also auch im Jahr 2016 immer am letzten Tag der aktuellen AU beim Arzt melden und eine Folge-AU holen.
So würde ich das auch " handhaben ". :jaa:

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Telesfor
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Re: Neues Formular AU-Bescheinigung ab 2016

Ungelesener Beitrag von Telesfor » Di 28. Jul 2015, 18:51

Was soll hier negatives sein?
Ist doch viel einfacher als jetzt und den Vorbehalt in dem Text gilt auch heute.
Steht auf meinen zahlscheinen seit zumindest 2008.
Wo ist das Problem, am letzten Tag der Krankschreibung zum Arzt zu gehen?

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Fee59
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Re: Neues Formular AU-Bescheinigung ab 2016

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Di 28. Jul 2015, 23:32

Hallo telesfor,

Negativ ist, dass in der Info, die auf dem neuen Schein steht, vermerkt ist, man solle sich
am Werktag, der auf den letzten Tag der AU folgt, erneut beim Arzt vorstellen.

Wenn man das so tut, verliert man aber seinen KG-Anspruch.
Dazu gibt es schon eine Menge Urteile.

Der Pat. wird also falsch informiert,
und die KK freut sich,
weil sie nichts mehr zahlen muss...

LG
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Engelchen22
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Re: Neues Formular AU-Bescheinigung ab 2016

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 25. Mai 2016, 10:22

Hallo zusammen, :smile:

vielleicht ist dies schon bekannt, dennoch zur Info.

Liebe Fee 59 ich erlaube mir mal mein Posting an Deines ran zu hängen. :icon_e_wink:

Viele Vorteile für den Kunden

AU-Bescheinigung mit neuen Funktionen

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz AU-Bescheinigung genannt-hat ein neues Gesicht.
Sie ist in Layout und Funktion angepasst worden.

Der Auszahlschein, der bislang für die Zahlung von Krankengeld vom Kunden eingereicht werden muss, ist in die Bescheinigung integriert worden.

Dafür gibt es jetzt die neuen Felder „ Im Krankengeldfall“.
Der Vorteil: Der Versicherte muss sich nach Ablauf des Entgeltfortzahlungsanspruchs nicht mehr auf den AU-Nachweis über den Auszahlschein umstellen.

Ausserdem sieht die AU-Bescheinigung jetzt einen Durchschlag für den Kunden vor, sodass die lästige Kopierarbeit für die eigenen Unterlagen entfällt.


Auch für den Arbeitgeber enthält die Bescheinigung für die Zeit der Zahlung von Krankengeld neuerdings einen Durchschlag.
Bislang musste der Kunde den Auszahlschein nach Ablauf der Entgeltfortzahlung kopieren oder eine gesonderte Bescheinigung des Arztes einholen, wenn der Arbeitgeber einen Nachweis verlangte.

Der Auszahlschein beinhaltete allerdings auch die Diagnose. :teufel: :Wut:

Ferner kann der Arzt auf Ankreuzfeldern die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitationsmassnahme oder stufenweise Wiedereingliederung bescheinigen.

Quelle KK-Magazin.... Nr. 1/2016

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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herculespilot
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Re: Neues Formular AU-Bescheinigung ab 2016

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Mi 25. Mai 2016, 11:23

.Jetzt stehe ich auch auf der Leitung. Beinahe alle meiner Au Meldungen waren so ausgestellt.

Der Tag der Ausstellung ist doch der erste Krankheitstag?

Grübel.. kann mich jemand aufklären?

Beste Grüße, Best Regards
Thomas

Vrori
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Re: Neues Formular AU-Bescheinigung ab 2016

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 25. Mai 2016, 12:13

Nein, nicht unbedingt....

der Arzt kann in einigen Fällen auch bis zu 2 Tage rückwirkend die AU bestätigen..somit ist der Ausstellungstag (Tag der Feststellung der AU) nicht zwingend auch der Beginn der AU..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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