Hallo,
Gesetzeslücke ermöglicht Jobausstieg bereits mit 61
Wenn jemand mit 61 arbeitslos wird und einen Minijob annimmt und die Rentenbeiträge aufstockt, sammelt er dadurch weitere Versicherungs-Anrechnungszeiten. Dies, obwohl ALG 1-Bezug ab 61 Jahre nicht als Anrechnungszeit für die Rente ab 63 genommen wird.
LG
Fee
Rente mit 63 - Gesetzeslücke ausnutzen
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Re: Rente mit 63 - Gesetzeslücke ausnutzen
Denke mal wird nicht lange dauern bis sie die Lücke auch noch "Schließen"
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