Krankschreibung "bis auf weiteres"
Verfasst: Mi 12. Mär 2014, 07:59
Krankschreibung "bis auf weiteres" sichert Anspruch auf Krankengeld - LSG Stuttgart: Folgebescheinigung nach Bewilligungs-Ende reicht
Eine Krankschreibung "bis auf weiteres" kann den Anspruch auf Krankengeld sichern. Mit dem Ende eines Bewilligungsabschnitts für Krankengeld läuft eine solche Krankschreibung nicht automatisch aus, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 21. Januar 2014 entschied (Aktenzeichen: L 11 KR 4174/12).
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& Quelle:
http://www.vdk.de/deutschland/pages/the ... ld_sichern
Eine Krankschreibung "bis auf weiteres" kann den Anspruch auf Krankengeld sichern. Mit dem Ende eines Bewilligungsabschnitts für Krankengeld läuft eine solche Krankschreibung nicht automatisch aus, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 21. Januar 2014 entschied (Aktenzeichen: L 11 KR 4174/12).
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