Eine Krankschreibung "bis auf weiteres" kann den Anspruch auf Krankengeld sichern. Mit dem Ende eines Bewilligungsabschnitts für Krankengeld läuft eine solche Krankschreibung nicht automatisch aus, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 21. Januar 2014 entschied (Aktenzeichen: L 11 KR 4174/12).
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http://www.vdk.de/deutschland/pages/the ... ld_sichern