Bundessozialgericht klärt Krankengeldanspruch nach Jobende - Erneute Krankschreibung muss rechtzeitig ausgestellt werden
Wird ein Arbeitnehmer kurz vor Ende seines Arbeitsverhältnisses krank, sollte er sich bei anhaltender Krankheit rechtzeitig um die notwendige Erneuerung seiner Krankschreibung bemühen. Denn wird der Beschäftigte erst am Tag nach Ablauf seiner Krankschreibung beim Arzt wieder vorstellig, ist der Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse verloren, urteilte am Dienstag, 4. März 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen: B 1 KR 17/13 R).
weiter &Quelle:
http://www.vdk.de/deutschland/pages/the ... ch_jobende
BSG klärt KG nach jobende..
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