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AU-Bescheinigung - pers. Praxisunterl.reichen nicht

Verfasst: Di 11. Feb 2014, 14:27
von Fee59
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Persönliche Praxisunterlagen des Arztes reichen nicht aus

[11.02.2014]Zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers reichen die persönlichen Aufzeichnungen des Arztes in seinen Praxisunterlagen nicht aus. Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit setzt das Vorliegen einer schriftlichen Erklärung voraus, die dem Versicherten, seinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse ausgehändigt wird.

Der Fall:
Die Klägerin macht einen Anspruch auf Krankengeld geltend.

Nun besteht zwischen den Parteien Streit, ob zur Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit die persönlichen Aufzeichnungen des Arztes in seinen Unterlagen genügen.

Die Entscheidung:
Das LSG Baden-Württemberg entschied, nein - das reicht nicht aus.

Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kann zwar auch anders als durch Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke erfolgen, so das Landessozialgericht weiter. Voraussetzung dafür ist aber das Vorliegen einer schriftlichen Erklärung, die dem Versicherten, seinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse ausgehändigt wird (sog. Krankenschein). Dieser Anforderung genügen die Aufzeichnungen des Arztes in seinen Praxisunterlagen nicht. Diese enthalten daher keine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.

Dies gilt nach Auffassung der Baden-Württemberger Richter unabhängig von der vom Bundessozialgericht (Urt. v. 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R) getroffenen Unterscheidung zwischen der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, der Bescheinigung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und der Meldung der Arbeitsunfähigkeit.

Quelle:
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2013,
Aktenzeichen: L 11 KR 2003/13 B
Dies ist vielleicht ganz interessant, wenn jemand eigentlich AU ist, aber keine AU-Bescheinigung bekommen hat.
Von daher ist es sinnvoll, immer auf den gelben AU-Schein zu bestehen!

Liebe Grüße
Fee

Re: AU-Bescheinigung - pers. Praxisunterl.reichen nicht

Verfasst: Fr 14. Feb 2014, 08:55
von Manderley
Liebe Fee,

danke für diese Info. Am Montag, 10.02.14, hatte ich Termin bei meiner HA, unter anderem habe ich dort auch NOCHMALS gesagt, ich BRAUCHE schriftliche AUs (gerade, weil Doppeloma u. a. hier so eindringlich darauf hinweisen). HA war da WIEDER völlig anderer Auffassung. Es folgte eine eher ungute Diskussion mit der HA. Schließlich hat sie mir gegen ihre eigene Überzeugung (um es nicht gar widerwillig zu nennen) "halt" eine gegeben. Allerdings habe ich im "Schriftlichen" jetzt dennoch eine "Lücke". Denn vorher hatte sie ja gesagt "Sie brauchen gar nix mehr, für niemand" (denn ich sei ja ausgesteuert, habe ALG1 beantragt und EM-Rente beantragt), ich hatte doch extra noch gefragt, ob ich nun nichts mehr Schriftliches zur AU von ihr erhalte.

Als ich Deinen Post hier entdeckte, habe ich meiner HA am 11.02. umgehend eine Mail geschrieben ... und den Link reingesetzt bzw. auch noch einen direkt zum Gesetzestext. Bis gestern hatte ich noch keine Antwort von der HA erhalten. Bin gespannt, ob sie sich noch in irgendeiner Weise äußert. Allerdings möchte ich halt auch nicht "Krach" mit der HA anfangen ... bis zur etwaigen EM-Rente kann es noch ein weiter Weg sein, auf dem ich die Begleitung und den Rückhalt bei der HA dringend benötige.

Lieben Gruß ... Manderley