Hallo Manderley,
Und da wunderte es mich halt, warum die Infos, die die KK oder auch z. B. die Familienkasse ja vorliegen hat, nicht bei der DRV eingeflossen sind.
Nein, mich wundert das nicht, denn es gibt schon noch einige Grenzen für die Behörden zu beachten, was den Schutz deiner Sozialdaten betrifft, sonst bräuchten ja die KK nach einer med. Reha auch nicht um Unterschriften zur Erlangung des Reha-Berichtes "zu betteln" ... den bekommen die eben auch nicht "automatisch" von der DRV (die den als Kostenträger allerdings ohne deine Erlaubnis direkt von der Klinik bekommt) ...
Auch die AfA "bettelt" aus den gleichen Gründen intensiv um Schweigepflichtentbindungen (besonders bei Ausgesteuerten), um sich überall (u.A. auch bei der DRV) Gesundheits-Unterlagen beschaffen zu können, wenn die das alle auch so bekämen, dann brauchten sie ja unsere Unterschriften nicht dafür.
Naja, bestimmt ist es ja auch für irgendwas gut, wenn nicht tatsächlich alles automatisch komplett miteinander vernetzt ist und somit auch nicht jede Institution der Sozialversicherungen einfach jede Information über einen Menschen austauschen und einsehen kann.
Richtig erkannt, es gibt zwar einen gewissen rechtlich möglichen Sozial-Datenfluß zwischen manchen Behörden, aber auch den kann man stoppen, wenn man diesen Datenaustausch nicht haben möchte ... warum z.B. sollte die DRV "automatisch" (von den Standesämtern liebe
@Vrori) über die Geburten von Kindern aller Frauen in D informiert werden ...
Die wissen doch gar nicht, wer mit der DRV überhaupt was zu tun hat und dort (aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit) Rentenbeiträge zahlt, es gibt doch auch genug Selbstständige und/oder ewige Hausfrauen, die dort überhaupt keine Ansprüche auf eine Rente haben, weil sie dort nicht versichert waren, außerdem gibt es ja auch noch andere Rentenkassen oder Möglichkeiten der Altersvorsorge ...
Für den Nachweis bei der DRV genügt es völlig eine Geburtsurkunde vorzulegen (ist auch wichtig für die Beitragshöhe bei der Pflegeversicherung,
MIT Kind ist der Beitrag geringer als ohne) aus der hervor geht, dass
DU die Mutter bist, allerdings werden hier Kopien nicht anerkannt, wenn sie nicht von der Meldestelle (kostenfrei) "als echt/mit dem Original übereinstimmend" bestätigt wurden.
Bei der ersten Kontenklärung wegen meiner Scheidung, mußte ich auch vieles dort "beglaubigen" lassen, um nicht die Originale auf den Postweg zu schicken ... du kannst das aber auch bei einer Rentenberatungsstelle der DRV vorlegen, die machen dann selber die notwendigen Kopien ... die Originale nimmst du dann gleich wieder mit.
Mach dir aber eine Liste der Unterlagen fertig und lass dir die Abgabe (am Datum /bei Name /Amtsstempel) bestätigen, damit es dann auch wirklich beim Bearbeiter ankommt ...
Für meine 2. Eheschließung mußte ich mir sogar beim Geburts-Standesamt eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen, die vorhandene (vom Tag meiner Geburt) wurde nicht anerkannt ... wenn der Vater deines Kindes als "unbekannt" in der Urkunde steht, dann hast du ihm im Zweifel auch sicher nicht die Ansprüche für die "Mütter-Rente" (Anerkennung der Erziehungszeiten im Rentenkonto liegt bei dir) abgetreten, oder ...
Sobald das Rentenkonto einmal grundlegend geklärt wurde, sollten bereits geborene Kinder darin auch schon erfaßt sein, später sollte man das dann gelegentlich auch der DRV mal mitteilen ... die wissen eben bisher (zum Glück) doch noch nicht
ALLES /ÜBERALL von uns ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
