zu spät beim Arzt..kein KG mehr

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Doppeloma
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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 2. Dez 2014, 19:05

Hallo Tobi, :smile:
Habe eine generelle Frage zu den "gelben Scheinen": darauf steht ja immer, dass man die "Ausfertigung der KK vorlegen" soll.
Was ist der Sinn dieser Sache? Was passiert, wenn ich es nicht mache?
dann ist diese AU-Zeit bei der KK nicht registriert, was z.B. Bedeutung haben könnte für pflichtversicherte Zeiten, die auch von der KK an die DRV gemeldet werden müssen (Krankheit /Gesundheitsmaßnahme), außerdem berechnet die KK daraus den (zeitlichen) Ablauf von Blockfristen und KG-Zahlungen ...

Wenn du es nicht machst und doch mal länger als einige Tage AU bleibst, dann weiß die KK nicht wann die "Lohnfortzahlung" begonnen und/oder geendet hat oder auch die Leistungsfortzahlung bei der AfA, wenn man dort wegen "normaler Arbeitslosigkeit" Leistungen bezieht.
- Z.B. auch bei einer Erkältung, die nur ein paar Tage geht.
Auch für diese Erkältung beginnt eine 3-jährige Blockfrist am ersten AU-Tag und nicht erst wenn du meinst den Schein bei der KK abgeben zu müssen, eigentlich sollen das die Ärzte selber machen, eben damit hier nicht "geschummelt" werden kann. :grinser:
- Oder jetzt, bei meiner Aussteuerung?
Nach der Aussteuerung halten das viele KK sehr unterschiedlich, unsere hatte sogar einen eigenen Schein (ähnlich dem Auszahlungsschein), wo wir die AU weiterhin bescheinigen lassen konnten und wollte den auch mindestens 1 Mal im Monat vorgelegt haben.
Damit sichern die sich z.B. ab wieder KG für eine Ausgesteuerte Krankheit zahlen zu müssen, denn die Fortschreibung der AU bestätigt ja, dass diese Krankheit noch gar nicht überwunden war ... das sehen die allerdings auch gerne "automatisch" so, darum würde man auch auf andere Krankheiten kein KG mehr bekommen, wenn die AfA das ALGI einstellt wegen Abgabe von AU-Bescheinigungen nach der Aussteuerung.
Habe das mal die KK gefragt, aber nie eine Antwort bekommen ... :Gruebeln:
NaJa, die AU-Bescheinigung ist ein "amtliches Dokument" und wenn da ein Teil zur KK soll, dann hat man das nicht zu hinterfragen, wozu das gut sein soll ... wenn da mal was "nicht so gut war" dann wird man dir das schon schriftlich mitteilen, meist geht es dann nur darum, dass die KK Geld einsparen kann ... ist doch "passend" wenn die Versicherten nicht ZU genau Bescheid wissen und Fehler machen ... :glotzen: :jaa: :pfeif:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Vrori
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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 2. Dez 2014, 20:05

Hallo,

falls du ALG II-Bezieher bist und deine AU-Nachweise nicht bei der KK abgibst...kann es ein Problem geben..

spätestens dann, wenn der JC-Mitarbeiter meint, doch mal überprüfen zu müssen, ob du überhaupt au bist....dazu gibt das JC einen Fragebogen an die KK, um einen MDK-Auftrag einleiten zu können...

Bevor dieser Auftrag von der KK bearbeitet wird und vom JC an die KK bezahlt wird, wird erst einmal die fRage gestellt, ob überhaupt bei der KK AU-Nachweise vom Zeitraum XX bis XX vorliegen..
wenn du die Nachweise nicht abgegeben hast, wird die KK an das JC schreiben: nachweislich !! keine AU..!!

somit ist der MDK-Auftrag nicht mehr nötig..denn das JC geht nun davon aus, dass du gar nicht AU bist...falls du einen Einladungstermin mit einer AU abgesagt hast..werden sie daraus schließen, dass eben keine AU vorlag (da nutzt dir auch der einzelne Zettel für das JC nichts)...und dir eine Sanktion reindrücken..

du könntest natürlich dann hinterher immer noch sagen: he, hab ich nicht gewußt...vielleicht wird die Santkon dann zurückgenommen..aber Ärger hast du trotzdem..deshalb..lieber bei der KK abgeben..

oder den Arzt fragn, ob er das direkt zur KK schickt...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von TobiSonnenschein » Mi 3. Dez 2014, 08:30

Doppeloma hat geschrieben: NaJa, die AU-Bescheinigung ist ein "amtliches Dokument" und wenn da ein Teil zur KK soll, dann hat man das nicht zu hinterfragen, wozu ... ... , meist geht es dann nur darum, dass die KK Geld einsparen kann ... ist doch "passend" wenn die Versicherten nicht ZU genau Bescheid wissen und Fehler machen ...
:glotzen: :Gruebeln:
Nach der Aussteuerung halten das viele KK sehr unterschiedlich, unsere hatte sogar einen eigenen Schein ... , wo wir die AU weiterhin ... mindestens 1 Mal im Monat vorgelegt haben.
Damit sichern die sich z.B. ab wieder KG für eine Ausgesteuerte Krankheit zahlen zu müssen, denn die Fortschreibung der AU bestätigt ja, dass diese Krankheit noch gar nicht überwunden war ... das sehen die allerdings auch gerne "automatisch" so, darum würde man auch auf andere Krankheiten kein KG mehr bekommen, wenn die AfA das ALGI einstellt wegen Abgabe von AU-Bescheinigungen nach der Aussteuerung.
Da brennt mir diese Frage unter den Nägeln:
Patient ist ausgesteuert z.B. wegen Depression und bekommt ALG I --- dann wird er gesund (immer noch ALG I) --- dann bricht er sich beide Beine, ist also wieder krank für länger, mit einer offensichtlich völlig neuen Krankheit

:glotzen:

Wer zahlt wie lange was?

Liebe Grüße, Tobi :smile:

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Re: zu spät beim Arzt..kein KG mehr

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mi 3. Dez 2014, 11:56

Hallo,

erst zahlt die AfA wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann zahlt die KK Krankengeld.
Für die Erkrankung "Beinbruch" beginnt eine neue Blockfrist.
Die Blockfrist für die Erkrankung "Depression" läuft normal weiter.

LG
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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