Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung

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Dori
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Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung

Ungelesener Beitrag von Dori » Fr 10. Mai 2013, 18:39

Hallo Ihr,

ich hoffe das ich hier an der richtigen Stelle mit meinen Thema bin.

Hier geht es um die Zeit zwischen Bekanntwerden der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und den Beginn der Rentenzahlung.
D.h. Antrag auf EU-Rente läuft. Man ist ausgesteuert und erhält vom AfA Alg1 nach §145 Nahtlosigkeit.
Dann stellt die DRV die Erwerbsunfähigkeit fest und legt einen Termin für den Beginn der Rentenzahlung fest.
Daraufhin stellt die AfA die Alg1 Zahlung sofort ein.
Wenn der Rentenbeginn aber nun in der Zukunft liegt entsteht hier eine Einkommenslücke. Evlt. kann man bei Bedürftigkeit Alg 2 beantragen. Falls man aber verheiratet ist und er Ehepartner arbeitet ist das meißt nicht möglich.
Genau so bei mir geschehen ! Aber ich will mich nicht damit abfinden, war beim AfA und hab einen Wiederspruch gegen den Aufhebungsbescheid eingelegt.
Der Aufhebungsbescheid wird u.a.damit begründet, das man den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Das stimmt zwar, aber während der Zeit als ich Alg1 nach §145 erhalten habe, stand ich den Arbeitsmarkt ja auch nicht zur Verfügung.
Übrigens hat die Dame im AfA das auch nicht verstanden das nicht bis Rentenbeginn Alg1 nach §145 Nahtlosigkeit gezahlt wird.... und ihre Kolleginnen die sie anrief, denen war das auch unverständlich.

Ich hab mal ein bischen recherchiert und bin auf folgende Beiträge gestoßen, in denen sich Partei und Bundestag mit den Thema beschäftigen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709017.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/095/1709527.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/131/1713113.pdf


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Doppeloma
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 10. Mai 2013, 23:45

Hallo Dori, :Bussi:

lieben Dank für die Links, besonders die aktuelle Nachfrage von Gysi ist bemerkenswert, denn das andere kannte ich schon, wir sind also ALLE (mal wieder) nur "atypische" Fälle, macht gar nichts wenn man wegen der EM-Rente sogar längere Zeit in Hartz 4 "geparkt" wird, weil die DRV ihre Verweigerungs-Haltung nicht aufgeben will ...

Wir sind ja auch noch am Sozialgericht im Gange, weil mein Dopa (z.B.) nichtmal seine Urlaubsabgeltung behalten durfte, als er vor mir endlich die EM-Rente bekam, weil wir meinetwegen gemeinsam Leistungen des SGB II beziehen mußten...

Ich kann dich da voll verstehen, wo du gar nichts bekommst, aber die bisherige Rechtslage ist nun mal so, ich finde es immer albern, wenn die von der AfA so tun als wüßten sie das nicht ...
Das ist gesetzlich so geregelt (dass ALG gemäß § 125 /145 SGB III) sofort wegfällt wenn es den Bescheid zur EM-Rente gibt, unabhängig davon, wann tatsächlich die erste Rentenzahlung erfolgen wird, dann entfällt eben auch die "fiktive" Verfügbarkeit für den Anspruch auf ALGI.

Vielleicht sollte man denen doch nochmal einen Brief schreiben, aber leider geht das ja meist auch gar nicht bis auf deren persönlichen Arbeitstisch und wird dann auch wieder vom Sekretariat "abgebügelt" ...

Wo willst du ansetzen mit deiner Gegenwehr, rechtlich hast du keinen wirklichen Ansatzpunkt, geht alles "nach Recht und Gesetz" ... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Nixe
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung

Ungelesener Beitrag von Nixe » Sa 11. Mai 2013, 00:10

Bin auch ein bedauerlicher Einzelfall.
Bescheid im August 2012
Rente ab 1.9.2012
KG bis Anfang. Okt
Erste Rentenzahlung Ende Febr. 2013
Zahlung der einbehaltenen Rente kurz vorm Anfallen von Zinsen, Ende April 2013.

Obwohl ich der DRV mitteilte dass lediglich 5 Wochen KG beansprucht werden kann wurde unverhältnismäßig viel Geld zurückgehalten und die Auszahlung efolgte nicht eher.
Von Anfang Oktober bis Ende Februar also "ohne alles", weder KG noch Rente über Weihnachten und Neujahr.

:Miko: :Miko: :Miko: :Miko: :Miko: :Miko: :Miko: :Miko: :Miko: :Miko: :Miko: :schlecht:

Dori
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung

Ungelesener Beitrag von Dori » Sa 11. Mai 2013, 10:25

Hallo Doppeloma,

ich wußte ja schon von Dir das es so ist mit der Einstellung des Alg1 wenn der Bescheid von der EM-Rente kommt.

Aber eben wie schon geschrieben kann ich mich damit nicht abfinden, und obwohl ich weiß das ich eigentlich keine Chance habe, hab ich den Widerspruch gegen die Einstellung der Zahlung gemacht.
Mal sehen was da passiert......

Schönes Wochenende an Alle hier und
einen schönen Muttertag an alle Mütter die hier unterwegs sind
von Dori
LG Dori

molly44
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung

Ungelesener Beitrag von molly44 » Di 14. Mai 2013, 19:37

Hallo,

hatte das selbe Problem: ALG1 war Mitte April 2013 beendet, meine EM- Rente beginnt erst zum 01. Juni 2013. Keine Sozialleistungen erhalten, für Hartz4 haben wir zuviel. Und was noch schlimmer war: ich bin nicht mehr krankenversichert. Was sollte ich tun?

Ich bin im Sozialverband, die haben der Krankenkasse etwas zu meiner Situation geschrieben, haben um Zahlung von Krankengeld "gebeten" und auch um weitere Krankenversicherung gebeten. Ich bekam Auszahlungsscheine zugeschickt, die ich von meinem Psychiater ausfüllen ließ.
Jetzt fehlt mir nur noch der Aufhebungsbescheid der AfA, den habe ich heute tel. angefordert, dann steht meinem Krankengeld nichts mehr im Wege.

Ich weiß nicht genau, wie es der SovD gemacht hat, daß ich jetzt doch krankenversichert bin und auch noch Krankengeld erhalte. Es hat was mit der Blockfrist zu tun, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Vielleicht wäre das eine Möglichkeit für dich....

Gruß
Molly
- Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist -

Dori
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung

Ungelesener Beitrag von Dori » So 19. Mai 2013, 13:10

Hallo Molly,

da hast Du aber Glück, das Dein Krankengeld noch nicht ausgeschöpft war.
Das mit der Blockfrist ist mir bekannt, hatte berufl.damit zu tun. Kommt aber bei mir leider nicht zum tragen.

LG Dori
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molly44
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung

Ungelesener Beitrag von molly44 » Mo 20. Mai 2013, 17:44

Hallo Dori,

da hast du was falsch verstanden. Trotz Ausschöpfung der 78 Wochen Krankengeld erhalte ich für die 6 Wochen bis zu meiner befristeten EM- Rente zum 01. Juni 2013 wieder Krankengeld.

Ich bin aufgrund des Endes von ALG 1 und weil ich kein Anspruch auf ALG 2 habe, denmach auch nicht krankenversichert gewesen wäre, zum Sozialverband und hab denen meine Situation erklärt. die haben sich mit meiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt und darum "gebeten", mich weiterhin zu versichern, bzw. mir das Krankengeld zu zahlen. Ich bekam kurz darauf einen Auszahlungsschein zugeschickt, den ich immer brav vom meinem Psychiater hab ausfüllen lassen und zurück an die Krankenkasse geschickt. Nachdem ich jetzt nur noch den Aufhebungsbescheid von der ARGE benötigte, haben sie mir das Krankengeld vor Pfingsten auf mein Konto überwiesen.
Ich kann nicht genau sagen, warum oder was der SozvD gemacht hat, aber in meinem Fall hat die KK zu meinen Gunsten entschieden.

Gruß
Molly
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Dori
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung

Ungelesener Beitrag von Dori » Di 21. Mai 2013, 10:23

Hallo Molly,

ja da hab ich tatsächlich was falsch verstanden.
Werde heute auch mal bei der KK anrufen. Mal sehen was passiert.

LG Dori
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Dori
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung

Ungelesener Beitrag von Dori » Di 2. Jul 2013, 11:51

Hallo,

also das mit der KK hat sich geklärt. Ich konnte zwischen Ende Alg1 Nahtlosikeit und Beginn EU-Rente, über meinen Mann familienversichert werden.

Nun gibt es noch folgendes was ich Euch mitteilen möchte, denn für Alle die es betrifft evtl. wichtig ist.
Laut AfA wurde die Zahlung von Alg1 Nahtlosigkeit sofort nach Bekanntwerden der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und Beginn der Rentenzahlung, eingestellt.
Hier aus den Forum wußte ich zwar das dies so ist, wollte mich aber dagegen wehren. Hab also einen Widerspruch beim AfA eingelegt.
Dieser wurde abgelehnt.
Da ich es aber trotzdem nicht akzeptieren kann, war ich beim RA. Der hat recherchiert und ein Urteil von 1995 dazu gefunden. Darin wird die jetzigen Verfahrensweise bestätigt.
In diese Urteil , als auch anderen Ausführungen dazu heißt es allerdings immer, das solchen Fälle ( Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung) so gut wie NIE vorkommen.
So gut wie nie vorkommen, ist allerdings doch Quatsch, denn allein schon hier im Forum sind auch Einige denen es so ergeht/ergangen ist wie mir.
Also hat habe ich mit meinen RA beschlossen Klage beim Sozialgericht zu erheben, auch wenn nur so sehr geringe Erfolgsaussichten bestehen.
Das mit den geringen Erfolgsaussichten hat der RA auch meiner Rechtsschutzversicherung mitgeteilt, die haben sich aber trotzdem bereit erklärt die Kosten zu übernehmen.

Ich schreibe Euch das, das die unter Euch, die ebenfalls dieses Problem haben, sich überlegen auch zu klagen.
Denn so hoffe ich, muß der Gesetzgeber doch mal reagieren.
Im Gesetz wo das steht das das Alg sofort nach Bekanntwerden Bewilligung der EU-Rente eingestellt wird, wird der Sachverhalt nur als Tatsache dargestellt. Es wird aber nicht erläutert warum das so ist.
Dadurch scheint es so als ob der zutreffende Personenkreis einfach vergessen wurden. Und die Aussage, das so gut wie NIE vorkommt, könnte damit widerlegt werden wenn vermehrt Klagen beim Sozialgericht eingehen.

Eure Dori
LG Dori

Vrori
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Re: Einkommenslücke: Ende Alg1 und Beginn EU-Rentenzahlung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 2. Jul 2013, 12:26

Hallo Dori,

1000 Dankeschön, dass du eine Klage eingereicht hast, um mal wieder einen so "seltenen" Fall aufzuklären...

gut das dein Anwalt so viel Verstand hat und das die RS-V. mitspielt.

ich hab ja eine ähnliche Sache am laufen...

die Afa stellte bei mir die Zahlung von ALG I ein, Grund war: fehlende Schweigepflichtentbindung...

ich hab Widerspruch erhoben und dann Klage eingereicht..

davor hat die Afa alles von mir bekommen, was sie für eine gesundheitliche Beurteilung benötigt:
Gesundheitsfragebogen und mehrere ärztl.Befundeberichte, sogar 1 Gutachten und 2 Kurz-Gutachten von Fachärzten..

trotzdem forderten sie weiterhin mit einem drohenden Unterton die Schweigepflichtentbindungen an, bis es letztendlich zur Einstellung des ALG I kam..

als wir die Sache vor dem SG hatten, versuchte die AFa sogar den bisherigen Einstellungsgrund noch zu vertuschen und sie erfanden kurzerhand einen neuen Einstellungsgrund: Nichterscheinen zu einer Begutachtung...

mein Anwalt, DGB, und ich konnten zum Glück beweisen, dass es niemals eine Einladung zu einer Begutachtung gegeben hat und das die Afa wissentlich gelogen hat.
Sie versuchten das SG anzulügen..!!
desweiteren kam es dann später zu solchen Entgleisungen der Afa: vermutlich liegt bei Frau ...eine psych. Erkrankung vor und von daher muß der ärztl.Dienst den Krankheitsverlauf kennen und dafür benötigt der ärztl.Dienst eine Schweigepflichtentbindung!!

kam mir vor, wie Mollath...

auch das konnten wir aufklären, indem wir den Richter darum baten, die Afa zu befragen, woher der Mitarbeiter der Afa diese "angebliche" Diagnose hätte..

es gäbe nur 2 Möglichkeiten: entweder hat er rechtswidrig in meine Ärztl.Unterlagen geschaut...

dann hätte es eine Strafe gegeben..

oder er hat einfach gelogen..und das Sozialgericht angelogen..ich denke auch da wäre eine sTrafe fällig..

nach diesem Schreiben bekamen wir von der Afa keine Post mehr auch das Sozialgericht nicht..

Seit Dezember 2012 ruht nun der Fall beim SG so vor sich hin...

und in den letzten Tagen passierte erstaunliches, ich fand in den Weiten des www den neustens Bericht des Datenschützers..

http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publ ... cationFile

und dort auf Seite 163 genau das, was ich bisher auch vertreten habe:

Ich stimme mit der BA darin überein, dass ihre Mitarbeiter im erforderlichen Umfang Kenntnis über gesundheitsliche Einschränkungen der Betroffenen haben müssen. Wenn diese Auswirkungen auf die Vermittlung haben können, ist es Aufgabe der Agenturen für Arbeit festzustellen, wie sich diese auf die Leistungsfähigkeit auswirken.
Die Betroffenen sind dazu verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken. (§§ 60 - 62 SGB I).

Allerdings teile ich nicht die Auffassung der BA, bereits eine fehlende Schweigepflichtentbindung berechtige sie dazu, die Leistung einzustellen.
Die Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht ist nicht der einzige Weg, um den Sachverhalt aufzuklären. Die BA kann den vom Betroffenen ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und eingereichte Befundunterlagen durch den eigenen ärztl.Dienst auswerten lassen oder eine persönliche Meldung des Betroffenen zu einer Untersuchung beim Ärztl. Dienst anordnen.
Bevor die Agentur die Leistung versagt oder entzieht, sind daher die weiteren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Eine Entziehung oder Versagung der Leistung allein aufgrund einer nichterteilten Schweigepflichtentbindung würde einen unverhälnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen, wenn der Betroffene bereit ist, auf andere Weise mitzuwirken.


schau mal einer an...

dann ging es auf der Seite 163 noch weiter...

Meine Rechtsauffassung habe ich der BA mitgeteilt. Ihre Antwort auf mein letztes Schreiben lag bei Redaktionsschluß (des 24. Berichts) noch nicht vor. Ich erwarte aber, dass die BA meine Rechtsauffassung bei ihren Entscheidungen über die Entziehung von Leistungen nach § 66 SGB I künftig berücksichtigt, und werde dies gegebenenfalls vor Ort kontrollieren.

d.h. also, dass ich nicht nur Recht habe, nein auch der Datenschützer wird solche Fälle aufgreifen und kontrollieren und bestimmt was dazu sagen bei der Afa...

mein Anwalt hat nun eine erneute Stellungnahme für das Sozialgericht geschrieben und nun heißt es abwarten..

...

ich hätte seinerzeit auch nichts machen können und ich mich ausruhen können...finanziell bin ich abgesichert...
aber ich wollte eine gerichtliche Entscheidung..weil ich beim Thema datenschutz sehr hellhörig werde..

ich allein bestimme, wem ich was von meinen Daten mitteile..ich lasse mir das von einem Möchtegern bei irgendeiner ... nicht vorschreiben..

von daher warte ich sehnsüchtig auf die Entscheidung des SG


ich drücke dir für deinen Fall alle Daumen und hab viel Erfolg....
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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