Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger

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Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 8. Apr 2013, 05:49

Blaumachern sollen Leistungen gekürzt werden +++ Hausbesuche geplant +++ Auch Krankschreiber-Ärzte werden überprüft

Heute in der Presse :lesen:

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/bund ... .bild.html
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 8. Apr 2013, 06:37

Also das Amt hetzt nicht nur gegen Hartz 4ler sondern nun auch gegen Ärzte.

Okay,.. wer ist als nächstes dran?

Ich schrieb ja mal vor kurzem: Ich zeige mich bald selbst an, wegen Betruges, denn
lt. Gutachter (mehrere) bin ich schließlich arbeitsfähig.

Aber das Amt ist nicht fähig mir eine Arbeitsstelle zu vermitteln, die
ich ausüben kann.

Grenzenloser Quatsch alles.
Gruß
Miko

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Re: Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 8. Apr 2013, 07:47

Die spinnen die Idioten.

Haben eh keine Arbeit für die Leute und dann für die Kontrollen das Geld zum Fenster rauswerfen. :kotzen: :kotzen:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger

Ungelesener Beitrag von Turbonegrette » Mo 8. Apr 2013, 10:14

Moin Männers! :smile:

Das Ganze ist doch ein Widerspruch in sich.
Allein das sollte doch schon stutzig machen:

Kontrolliert werden soll, wer:

• sich „auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer“ krankmeldet.

• häufig am „Beginn oder am Ende einer Woche“ krank wird.

Wenn ich also mitten in der Woche für ein paar Tage krank werde, bin ich ja auch verdächtig :Gruebeln: ergo bin ich IMMER verdächtig, egal, wann ich krankgeschrieben werde.

• sich krankmeldet, nachdem er bei einem Streit mit dem Sachbearbeiter seine Abwesenheit ankündigt oder keinen Urlaub genehmigt bekommen hat.

Das ist durchaus verdächtig, ein Arbeitgeber würde das genauso sehen. Das ist sogar ein Kündigungsgrund.

Auch Arzt-Attesten sollen die Jobcenter misstrauen, um Gefälligkeits-Krankschreibungen aufzudecken. So begründe eine Rückdatierung der Krankschreibung von mehr als 2 Tagen „ernsthafte Zweifel“. Das gelte auch, wenn die Folgebescheinigung einer Krankschreibung am selben Tag ausgestellt wurde wie die Erstbescheinigung.

Naja, eine Rückdatierung von 2 Tagen ist schon komisch. Und welcher Arzt ist denn wirklich so blöd, am selben Tag eine Krankmeldung UND eine Folgebescheinigung auszustellen. Wo ist denn da der Sinn? Sowas habe ich noch nie erlebt oder gehört.

Und eine Zusammenarbeit mit dem MDK, ich schmeiß mich wech... stellen die jetzt zusätzlich Leute ein, die sofort auf Abruf Kontrollen durchführen? Das ist doch gar nicht praktikabel, also vollkommen unrealistisch. Typisch BLÖD-Zeitung :icon_e_wink:
Es wird langen und zähen Widerstand geben, aber wir werden es schaffen. (Janis Joplin)
Turbonegro, wasndas?

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Re: Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 8. Apr 2013, 10:28

Hallo,

nein, es ist so, dass in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien im April des Jahres festgelegt wurde, dass nicht nur der AG bei Zweifeln an der AU die KK und damit den MDK einschalten darf, sondern auch das JC..

dazu gibt es einen vom JC und den KK entwickelten Fragebogen...

den muß der SB des JC ausfüllen, seine Verdachtsmomente eintragen und ab damit an die KK...

hier nachzulesen:

http://altonabloggt.wordpress.com/2013/ ... pielt-mit/

hier ist der Auftrag an die KK..

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lage-1.pdf

und der SB der KK kann dann die Ergebnisse eintragen...

wenn alles unauffällig ist, wird es auch keine Begutachtung durch den MDK geben...

wenn etwas auffällig ist, schaut der SB der KK erst mal die ganze Krankenhistorie durch um dann festzustellen, dass derjenige z.B. öfter mal ein gesundheitliches Problem hat, welches nachzufühlen ist und somit auch eine Begutachtung entfällt..

sollte auch dem Mitarbeiter der KK das alles nicht koscher vorkommen, kann er eine MDK-Aktenbegutachtung veranlassen...
wenn es ganz schlimm kommt, dann auch als Hausbesuch...

die Kosten, die von der Zeitung aufgeführt worden sind, sind für mich reine Geldverschwendung..den Satz sollte man auch so verstehen..die Kosten für eine MDK-Begutachtung sind fast teurer, als die Leistung die derjenige bezieht...unverhältnismäßig in meinen Augen..

desweiteren denkt bitte unbedingt daran, dass AU_Bescheinigungen auch an die KK geschickt werden....oder abgegeben..nachweislich !!

ich war am Donnerstag in meiner ehemaligen Wirkungsstätte und da kam heraus, dass die meisten KK bisher die AU-Bescheinigungen von ALG II-Empfängern nicht ins System übernommen haben, sondern gleich vernichtet...

deswegen ist es wichtig, den Fragebogen zu kennen und im Notfall beweisen zu können, dass man die AU bei der KK abgegeben hat..

desweiteren denke ich, dass es mit den MDK-Begutachtungen so geht, wie bei den Begutachtung durch Arbeitgeber angeleiert: selten, äußerst selten..

in diesem Sinne..alles tun, damit nachweilich die AU bei der KK ist und nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Mo 8. Apr 2013, 10:29

Najaaaa... für mich ist das durchaus nachvollziehbar, man sollte 1. nicht direkt alles "vom Amt" verteufeln und 2. differenzieren und 3. gilt ja: wer nichts zu verbergen hat... :)
Kontrolliert werden soll, wer:

• sich „auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer“ krankmeldet.
Klar, würde auch jeder Arbeitgeber nach einiger Zeit, insbes. wenn dann noch:
• häufig am „Beginn oder am Ende einer Woche“ krank wird.
Also gemeint sind natürlich WE-Verlängerungen, ich denke dass auch Arbeitgeber darauf reagieren würden, ebenso ist
• sich krankmeldet, nachdem er bei einem Streit mit dem Sachbearbeiter seine Abwesenheit ankündigt oder keinen Urlaub genehmigt bekommen hat.
absolut nachvollziehbar.
Auch Arzt-Attesten sollen die Jobcenter misstrauen, um Gefälligkeits-Krankschreibungen aufzudecken. So begründe eine Rückdatierung der Krankschreibung von mehr als 2 Tagen „ernsthafte Zweifel“. Das gelte auch, wenn die Folgebescheinigung einer Krankschreibung am selben Tag ausgestellt wurde wie die Erstbescheinigung.
Hier wäre bzw. bin ich vorsichtig... Bsp. von mir selbst: die Dauer-AU wurde unregelmäßig 2 Wochen bis 3 Monate verlängert, dazu kommt mein Schweizer-Käse-Gedächtnis dank den Depris, da kam es durchaus vor, dass ich die Verlängerung verpasst habe. Da es aber offenbar auch nicht um Langzeitkranke geht: geht OK, insbes. Folgebescheinigung direkt mit Erstbescheinigung - wie dämlich kann man denn sein?

Mir pers. war es immer sehr unangenehm wg. der AU zum Arzt zu gehen und ich hatte durchaus auch Angst vor den evtl. Folgen wenn diese mal nicht ausgestellt würde oder der Arzt grade im Urlaub war... das ganze btw. obwohl mir vom MD der ARGE noch mind. 6 Monate AU bestätigt waren.
Demgegenüber habe ich mal eine Doku nebst Test von sog. "Party"-Ärzten gesehen, da kam die Untersuchung, der "Patient" war vollkommen gesund, es stand noch nichtmal die Diagnose und da fragen die: "Brauchen sie noch eine Krankmeldung?"

Abschließend: mal wieder ein reisserischer BLÖD-Artikel, es wird nicht auf "Jagd auf kranke H4-Empfänger" gemacht sondern auf solche Menschen, die falsch Spielen, das System ausnutzen und die Ressourcen für wirklich Kranke abgreifen - eine sinnvolle Idee, auch wenn die Umsetzung mit Heimbesuchen, etc. wohl hauptsächlich Abschreckungseffekt haben soll (hoffentlich?) - wäre auch zu dämlich.


BTW: wg. den AU die oben erwähnt wurden:
Für mich ist es absolut unverständlich, wieso die Daten für die AU nicht direkt bei den KK landen - sonst kriegen die doch auch alle Daten, wieso nicht direkt auf elektronischem Weg? :glotzen:
Das ganze ist doch offenbar entweder eine ABM oder aber ein Schlupfloch um unliebsame Belege verschwinden zu lassen!
Bild

Der Minister nimmt flüsternd den Bischoff am Arm: "Halt du sie dumm, ich halt sie arm!" - Reinhard Mey
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Re: Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 8. Apr 2013, 10:37

Hallo,

nein, dabei handelte es sich nicht um unliebsame Belege...da ein ALG II_Empfänger (kein Aufstocker!!) ja eh keinen Anspruch auf KG hätte, hat man die Belege gleich vernichtet..wozu sich Arbeit machen, wenn nicht notwendig?
Zeit ist Geld...
auf elektronischem Wege dürfen AU-Bescheinigungen und ärztliche Berichte nicht versandt werden, weil es gegen den Datenschutz verstößt, weil pers. Daten nicht 100%ig sicher im Net geschützt sind..

und ich würde auch nicht wollen, dass meine Diagnosen aus Versehen bei jemand anderen landen...als bei meiner KK oder dem DOC
LG
Vrori

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Re: Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 8. Apr 2013, 16:56

mal wieder ein reisserischer BLÖD-Artikel,
nun hab´s zuerst im Radio (Rockland Bayern & SWR3 ) gehört bevor ich den Artikel in Bild-Online fand

ob allerdings die Radiostationen ihre info´s aus der Bild hatten... :confused:

mal abwarten ob man´s noch wo anders sendet...
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Re: Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 8. Apr 2013, 18:21

Hallo Ihr Lieben, :smile:
ob allerdings die Radiostationen ihre info´s aus der Bild hatten...

mal abwarten ob man´s noch wo anders sendet...
Das ist doch gar nicht so neu, tritt nur (modifiziert, weil die finanzielle Seite endlich "geregelt wurde") seit dem 01.04.2013 in Kraft ...komisch, dass die immer den 01. April für solchen Irrsinn nehmen ... die HEGA der AfA gilt übrigens erstmal nur bis 10/2013 dann will man "erste Bilanz" ziehen ...ich denke mal das wird ein "Rohrkrepierer" bei den Preisen die der MDK da nehmen will. :Gruebeln:

Die belasten sich doch auch nicht unnötig mit zusätzlicher Arbeit und gerade bei Kurz-Erkrankungen kann doch (ein seriöser) Arzt nicht mehr sicher feststellen, ob XY am Tag Z (vor einer Woche oder so) tatsächlich arbeitsunfähig war oder nicht.
Bei den Langzeitkranken werden die sich hüten, sich mit den Ärzten anzulegen und die plötzliche Genesung (zu Gunsten des JC) feststellen, warum haben die denn vorher die AU-Dauer anstandslos anerkannt und nicht angezweifelt ... :confused: :Gruebeln:
Letztlich geht es NICHT mehr um Gelder der KK dabei (Krankengeld), dann ist es dem MDK doch auch ziemlich wurscht, warum die Leute AU sind oder gewesen sind, ihren abgemachten Obolus bekommen die doch in jedem Falle (vom JC), egal ob die AU für das JC bestätigt wird oder nicht.

Ohne (teure) MDK-Untersuchung durch einen Arzt wird der MDK sicher keine AU soweit anzweifeln, dass dem LE das Geld gestrichen wird, das wurde doch schon seit 2009 im § 56 SGB II festgelegt, dass bei Zweifeln an der AU der MDK der KK eingeschaltet werden kann ... es wurde nur nie gemacht, weil man sich über die Kosten-Erstattung bisher nicht einig wurde... (daran sieht man schon wie wenig Interesse der MDK daran hatte, das endlich mal zu regeln :Gruebeln: ) ... :Verwirrt: :Hilfe:

Ein SB ist immer noch kein Arzt und dem muss immer noch keiner mitteilen, warum er kürzer oder länger AU ist oder war und der MDK bekommt auch nur "Aktenlage", wenn da per Schweigepflicht-Entbindung oder Übersendung was vorliegt, nur aus den Daten von der AU-Bescheinigung können auch die SB der KK nicht entnehmen, ob das nun wirklich so ist oder nicht ... :confused: :Gruebeln:

Es ist allerdings schon erschreckend wieviel NICHT-medizinisches Personal (bei JC und KK) da über medizinische Tatsachen entscheiden soll, ehe der Arzt überhaupt zum Zuge kommen wird, bis dahin ist wohl jeder Durchfall oder eine Magenverstimmung restlos überstanden :glotzen: , nachträglich kann man sowas überhaupt nicht (mehr) feststellen ...

Es ist ein "Drohzenario" mehr in Händen der JC-SB und es wird genug Leute geben die wieder glauben, was die dazu erzählen, ich bin auch nicht dafür, dass sich (einzelne) Leute da tatsächlich "vor Allem" drücken können /wollen, mit der angeblichen Existenz-Berechtigung /Aufgabenstellung von SGB II und JobCentern (ALOs in Arbeit zu bringen, NICHT möglichst dauerhaft in Maßnahmen "verstauen") hat das allerdings mal wieder NICHTS zu tun ...

Wären die wirklich in der Lage die Leute in anständige, auskömmlich bezahlte Arbeit zu bringen, dann wären solche Straf- und Drohgebärden völlig überflüssig, aber dazu sind sie ja noch immer nicht in der Lage, wie denn auch.
Es gibt eben NICHT genug (vernünftige) Arbeitsplätze für ALLE die Arbeit haben wollen, also muß man anders "die Keule schwingen" um die klein zu halten ... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Nur mal zur Erinnerung ...

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245.771Ausbildungsstellen Stand:08.04.2013


Quelle

http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJ ... aktiv=true

Da sind die Kranken und die in Maßnahmen "versteckten" aber nicht dabei, meines Wissens gibt es aktuell (mit Aufstockern, die also keinen auskömmlichen Job haben) ca. 6,5 Millionen Hartz 4- Empfänger ...vielleicht sollte "Bild" und Co. da auch öfter mal reinschauen ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 8. Apr 2013, 18:35

is doch einfach..die waffe der Afa/JC einladen zu sinnlos-Einladungen- Massnahmen...waffe wurde entschärft dadurch das
der Normalbürgerdann krank wurde...krank vor Bauchschmerzen bei der blödheit.
Reaktion der Behörden..Krank werden geht nicht mehr, und wird verboten.
Merkt ihr was ?
Es kommt bald ein Gesetz das man seinen SB und jeder Zeitarbeitsfirma den Arsch küssen muss, ansonsten Sanktion.
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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