Hallo,
vielleicht hat der ein oder andere von euch Probleme Heilmittel von eurem Arzt verordnet zu bekommen mit der Begründung dass das Budget dafür nicht ausreicht.
Seit Januar 2013 gibt es nun bundesweit einen einheitlichen Katalog der Praxisbesonderheiten. Wenn der Arzt den ICD Schlüssel auf dem Rezept angibt, dann wird das nicht aufs Budget angerechnet und er kann somit auch nicht in Regreß genommen werden.
Schaut einfach mal nach ob eure Erkrankung dabei ist, dann dürfte es zukünftig kein Problem mehr sein immer wieder ein neues Rezept z.B. für die Physio zu bekommen.
http://www.kbv.de/24206.html
Nicht abwimmeln lassen. Bei der Organisation mancher Praxen ist das vielleicht noch gar nicht zu allen durchgedrungen.
LG Anna
P.S.: Falls das schon irgendwo steht, dann bitte löschen.
einheitliche Praxisbesonderheiten seit 2013
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- stadtpflanze
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Re: einheitliche Praxisbesonderheiten seit 2013
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