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überlanges SG-Verfahren--Möglichkeit des Schadensersatz

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 23:14
von Vrori
Hier habe ich ein interessantes Thema gefunden....

dürfte für viele sogar infrage kommen...

http://www.bmj.de/DE/Buerger/buergerMen ... _node.html

ich werd meinen Anwalt mal fragen, ob wir das anwenden können....

mein Verfahren läuft seit Jan. 2010...und wird mit Sicherheit nicht vor Herbst 2014 entschieden sein...weil die Herrschaften ja immer so lange mit dem Gutachten-schreiben warten...eilt ja nicht...dem Kunden steht das finanzielle Wasser ja nicht bis zum Hals...

eine Gutachterin hat sogar in ihr Gutachten mit aufgenommen, dass ich gefragt hätte, wie lange sie für das Gutachten benötigt, weil mir die Zeit weglief...Aussteuerung stand vor der Tür...

da schreibt die in das Gutachten: Patientin nur auf Geld fixiert, erwartet einen schnellen Bericht an das Sozialgericht..

das Gutachten war im Febr. 2011 und das Gutachten kam erst im Juni 2011..

Re: überlanges SG-Verfahren--Möglichkeit des Schadensersatz

Verfasst: Fr 7. Dez 2012, 00:01
von Blacky
Mir stellt sich die Frage ob da die SG und LSG einbezogen wurden.

Und wann genau dauert es zu lange? :Gruebeln:

Re: überlanges SG-Verfahren--Möglichkeit des Schadensersatz

Verfasst: Fr 7. Dez 2012, 01:29
von Doppeloma
Hallo Ihr Lieben, :smile:

wird ja nicht wirklich deutlich dabei, ab wann man denn diese "Verfahrens-Rüge" einlegen kann /sollte, denn davon hängt ja ab, ob man dann überhaupt Schadenersatz bekommen kann ...ist doch wieder typisch deutsche Gesetzgebung, dieses "Wischi-Waschi" wenn man schon nicht umhin kommt, irgendwas gesetzlich zu regeln was den Leuten nützen könnte...

Wann ist eine Verfahrensdauer denn "unzumutbar lang" ... :Gruebeln:
Gerade im SGB-Bereich müßte das doch allgemein viel schneller gehen, da hängen doch immer Existenzen dran, da liest man sogar mal von 10 /sogar 20 Jahren Verfahrensdauer (wie kürzlich mal beim VDK berichtet wurde) ...wer hält denn sowas aus ... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:
eine Gutachterin hat sogar in ihr Gutachten mit aufgenommen, dass ich gefragt hätte, wie lange sie für das Gutachten benötigt, weil mir die Zeit weglief...Aussteuerung stand vor der Tür...
da schreibt die in das Gutachten: Patientin nur auf Geld fixiert, erwartet einen schnellen Bericht an das Sozialgericht..
Wie kannst du aber auch solche Fragen stellen @Vrori, das interessiert die Gerichte und die DRV (insbesondere) sowieso nicht, wovon man noch existiert wenn alle anderen Leistungen ausgeschöpft sind, die Anwältin vom Dopa hat das damals auch erwähnt, später auch darauf hingewiesen, dass er bald gar kein Einkommen mehr haben wird (Ende ALGI nach der Aussteuerung), das hat Niemanden wirklich interessiert, deswegen mal schneller zu entscheiden ...
das Gutachten war im Febr. 2011 und das Gutachten kam erst im Juni 2011..
Bei den Gerichtsgutachten wurde mir das schon vom Gericht bei der Anordnung mitgeteilt, dass die GA 3 Monate Zeit haben, die GA fertigzustellen, da liegt das durchaus noch im Zeitrahmen...
Mein letztes GA war dann im Februar, da war ich schon sehr überrascht, dass es dann Mitte März bereits das Komplett-GA zu Ansicht gab, ich glaubte der kann sich nun auch nochmal so viel Zeit lassen.

Die DRV-GA haben wohl "nur" 6 Wochen Zeit, da hat der Dopa anfangs auch mal "vorsichtig" nachgefragt, später haben wir solche Fragen nicht mehr gestellt, außer bei dem Schlußtheater vom Dopa ...da war ich ja so wütend, als der DOC (von der DRV) mich belabert hat am Telefon :Wut: , dass ich den Dopa doch "überzeugen" solle dieses eine GA noch über sich ergehen zu lassen... :Laber: :Laber: :Laber:

Da habe ich dann wirklich nur noch frech gefragt, ob er dann auch noch wieder wochenlang geduldig auf das Ergebnis warten soll oder was der DOC sich da so vorstellt, er meinte dann das GA "würde noch am selben Tag geschrieben werden" :confused: :Gruebeln: ...naja, es dauerte dann doch eine ganze Woche (weil die GA krank geworden wäre), da rief extra nochmal jemand an, um sich dafür "zu entschuldigen"... :jaa: :groehl: :cool:

Ich muss heute noch grinsen :grinser: wenn ich daran zurückdenke, leider ist das keine allgemeinverwendbare Lösung für alle geplagten EM-Renten-Antragsteller, ich mußte ja auch auf den "gemächlicheren offiziellen Rechts-Wegen bleiben", wenn das erst am Gericht ist bringt das NIX mehr.

Am SG werden wohl Verfahren bis zu 3 /4 Jahren inzwischen als völlig "normal" angesehen, das liegt sicher nicht nur an der Zeit, welche die GA für sich in Anspruch nehmen.
In unserem Verfahren gegen das JC sind ja nun auch schon 1,5 Jahre ins Land gezogen, wirklich passiert ist da noch GAR NICHTS und da geht es spätestens um die (fast) "nackte Existenz" für viele Kläger, wir können das jetzt auch nur deswegen etwas "gelassener" sehen, weil wir nun endlich BEIDE die EM-Rente bekommen und auf diese "Sozial-Leistung" als absolut notwendigen Lebensunterhalt nicht mehr angewiesen sind.

Na dir @Blacky brauche ich ja dazu auch nichts erzählen, wie lange läuft euer erstes Verfahren dort schon, wieviele Verfahren sind es bei euch inzwischen :confused: :Gruebeln:
Ich persönlich habe inzwischen vier verschiedene Aktenzeichen bekommen, obwohl eigentlich alles in die Erst-Klage "mit eingeflossen" ist ...nur gut, dass da jetzt NIX mehr dazu kommt, ich weiß schon gar nicht mehr welches AZ konkret wozu gehört... :Verwirrt: :Hilfe:

Irgendwann wird es mal vorbei und entschieden sein, hätte nie gedacht, dass ich mal so im "Renten-Alter" anfange Gerichts-Prozesse fast zu meinem "Hobby" zu machen, aber man kann sich ja nicht ALLES einfach gefallen lassen... :Wut: :schimpfen:

Also drücken wir uns einfach mal weiterhin die Daumen für ein GUTES Ende unserer (schon /noch) laufenden Verfahren, ich glaube nicht, dass ich da anschließend auch noch ein Verfahren um "Schadenersatz" wegen überlanger Verfahrensdauer führen werde/möchte ...irgendwann muss doch mal Schluß sein... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: überlanges SG-Verfahren--Möglichkeit des Schadensersatz

Verfasst: Fr 7. Dez 2012, 06:57
von k@lle
mal wieder ein interessanter Link...Merci Vrori :amen:
Mir stellt sich die Frage ob da die SG und LSG einbezogen wurden.
:Gruebeln: das frag ich mich auch :confused:

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 dass die GA 3 Monate Zeit haben, die GA fertigzustellen,
das Problem hatte ich auch schon...Ga war nach 3 Mon.nicht da...also Ra meldete es dem LSG,die schrieben wieder den Ga an
dieser regierte dann (hat dann mal fix aus dem ihn vorliegenden Ga was zusammen gezimmert)
letztendlich waren dann fast 5 Mon.um bis das (super)Ga dem LSG vorlag

Re: überlanges SG-Verfahren--Möglichkeit des Schadensersatz

Verfasst: Fr 7. Dez 2012, 07:02
von k@lle
ups noch was vergessen...

Vrori wenn du Auskunft von deinem Ra(od.andere zuverlässige Quellen) hast ob dieser § auch das Sg betrifft,

wäre es nett das du uns es nochmal mitteilst...ggf kann dann dieser Link zentral in unserer Sammlung mit eingebunden werden

Re: überlanges SG-Verfahren--Möglichkeit des Schadensersatz

Verfasst: Fr 7. Dez 2012, 10:36
von Vrori
Hallo,

ich werde bei pei passender Gelegenheit das erfragen...