Bundesratszustimmung: Gesetz über Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren
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18. Oktober 2011
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz über Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren zugestimmt. Im Bundestag ist es bereits verabschiedet worden.
Bei überlangen Gerichtsverfahren können die Betroffenen künftig eine Entschädigung einklagen. Das Gesetz sieht für jedes Jahr Verzögerung eine Entschädigungssumme von 1200 Euro vor.
Wie lange ein Prozess dauern darf, wird in dem Gesetz allerdings nicht konkret geregelt. Voraussetzung für eine Entschädigungsklage ist zudem, dass der Betroffene die Verfahrensdauer zuvor beim jeweiligen Gericht offiziell gerügt hat.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verlangt seit Jahren einen besseren Schutz vor überlangen Verfahren. Bei vier von fünf Verurteilungen Deutschlands durch das internationale Gericht geht es um
Verzögerungen bei der Justiz.
Quelle:http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/bun ... p_dLnJBo80
Gesetz über Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren
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Gesetz über Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren
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