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Abwassergebühren/Niederschlagswasser

Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 18:36
von Kleeblatt
Hallo Zusammen :smile: ,
ich habe heute mal eine betriebstechnische Frage :grinser: : Darf ein Vermieter Niederschlagswasser (Abwassergebühren) an den Mieter weiterbelasten?
Und weiß vielleicht jemand wie diese Gebühren errechnet werden?
Ich habe dieses nämlich als neuen Posten auf meine Nebenkostenabrechnung mit einem sehr hohen Betrag in Rechnung gestellt bekommt.
Nach Anforderung der Unterlagen ersehe ich eine rückwirkende Berechnung für 2009 und die Berechnung für 2010. Ist das rechtens?
Danke vorab für Eure Antworten.
LG Kleeblatt :winke:

Re: Abwassergebühren/Niederschlagswasser

Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 19:05
von Miko
Das zählt zu den Hausnebenkosten, wie auch die Gebäudeversicherung.

Das N-Wasser berechnet sich aus dem qm Anteil, den sozusagen das Haus wegnimmt, als wäre es wie früher noch Wiese.

Also: Ein 12 Meter breites Haus welches 14 Meter lang ist hat eine Gesamtquadratmeterzahl von 168 qm. (zusätzlich gepflastertertes und betoniertes drumrum, soweit es sich nicht um Rasengittersteine handelt)

Dieses Regenwasser welches aufs Haus plätschert und mittels Regenrinne in die Abwasserkanalisation geleitet wird, wird berechnet als Abwasser.

Soweit ist das rechtens.

Den Verteilerschlüssel auf mehrere Mietwohnungen in einem Haus kenne ich nicht.

Aber das ist genauso wie der Schornsteinfeger.
Ist die Heizung kaputt geht es dich nix an, als Mieter, aber die sonstigen Umlagen können auf die Mieter umgelegt werden.

Da sich rechtlich alle paar Jahre etwas ändert, ist dies keine 100%ige Auskunft, aber so war es zumindest mal.

Re: Abwassergebühren/Niederschlagswasser

Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 19:32
von Kleeblatt
Hallo Miko,
danke für Deine Antwort. Das hilft mir schon weiter. Tut aber trotzdem weh einen neuen Posten mit über 200 Euro zu haben.
Schönen Abend noch.
LG Kleeblatt

Re: Abwassergebühren/Niederschlagswasser

Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 19:37
von Miko
Es tut weh, keine Frage.

Und es wird alles noch viel schlimmer kommen.

Man kann sich warmes wohnen bald nicht mehr leisten.

Re: Abwassergebühren/Niederschlagswasser

Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 20:52
von Blacky
Wir zahlen 100€ nur an Niederschlagsgebühren.

An einen öffentlichen Abwasserkanal sind wir aber nicht mal angeschlossen.

Nur weil der private Kanal eine Kreisstrasse unterquert müssen wir zahlen.

Eine Sauerei ohne gleichen. :Wut:

Das Regenwasser fließt nämlich dann in einen Bach.

Wir haben alles versucht um diese Zahlungen zu verhindern, keine Chance. :kotzen:

Re: Abwassergebühren/Niederschlagswasser

Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 22:16
von Doppeloma
Liebes Kleeblatt, :smile:
Ich habe dieses nämlich als neuen Posten auf meine Nebenkostenabrechnung mit einem sehr hohen Betrag in Rechnung gestellt bekommt.
NEUE POSTEN MÜSSEN erklärt werden vom Vermieter, wir sollten auch nach 4 Jahren plötzlich eine Dachrinnenreinigung bezahlen, die vorher NIE drauf stand.

Wir haben Widerspruch dagegen eingelegt, zumal uns eine solche Reinigungsaktion auch nicht entgangen wäre (wir wohnen im obersten Stockwerk des Hauses), allerdings sind wir im Mieterbund (und haben dadurch gleichzeitig Mietrechsschutz), auch im Mietvertrag MUSS ganz genau drinstehen, welche konkreten Nebenkosten jährlich verlangt werden.

Was da NICHT (konkret!!!) aufgeführt ist braucht man auch später NICHT zu bezahlen, du kannst einer solchen Nebenkosten-Abrechnung 1 Jahr lang widersprechen (auch teilweise!!!), z.B auf GENAU den beanstandeten Teil beschränkt :ic_up:
Überweist du das Geld selber, dann reduziere die Überweisung auf den berechtigten Teil und kündige für den Rest die Überprüfung der Berechtigung an.

Bei Einzug solltest du die Summe komplett zurückholen (bei der Bank) und NUR den berechtigten Teil zurücküberweisen, denn was der Vermieter erst mal hat, das bekommst du so schnell NICHT zurück, auch wenn sich heraustellen sollte, dass die Forderung NICHT berechtigt war.
Nach Anforderung der Unterlagen ersehe ich eine rückwirkende Berechnung für 2009 und die Berechnung für 2010. Ist das rechtens?
Auch die Nachforderung für 2009 ist (meines Wissens) in Wohnungs-Mietverhältnissen NICHT erlaubt, mit der Zahlung der vorgelegten Betriebskosten-Abrechnung (2009) sind ALLE Forderungen für das Jahr 2009 erledigt für dich :ic_up:
Eine Nachforderung (für 2009) KANN der Vermieter in der nächsten BKA (für 2010) nicht einfach dazu addieren, die Abrechnung für 2009 ist ja bereits abgeschlossen (und auch abschließend bezahlt von dir!!!), DAS (diesen Betrag für 2009!) brauchst du auf KEINEN FALL bezahlen :lesen:

Schau mal hier, bitte den zweiten Teil beachten, wo es um Mietwohnungen geht :ic_up:

http://www.haus-und-grund-muenchen.de/m ... rhoeh.html

Wegen der anderen Geschichte empfehle ich dir dringend den Mieterbund /-verein bei dir vor Ort aufzusuchen, der Beitrag ist nicht sehr hoch und du kannst dir dort jederzeit bei solchen Fragen fachkundigen Rat holen, die schreiben auch Briefe an deinen Vermieter wegen solcher Sachen.

Bei uns haben die sowas ähnliches letztes Jahr (für 2009 "nachträglich") auch versucht, weil sie die Kabelgebühren "vergessen hatten", einer wurde sogar verklagt, weil er das NICHT nachzahlen wollte, die BKA für 2009 war bereits im Oktober 2010 erledigt und BEZAHLT (genauso bei uns auch!)!
Diese Nachforderung kam erst im Dezember (mit Datum von Oktober :grinser: ) und wurde von uns AUCH NICHT bezahlt, der Mieterbund hat den Verklagren dann vertreten und der Prozeß wurde gewonnen (habe ne Kopie von dem Urteil vom Mieterbund bekommen, für ALLE FÄLLE!), wegen der Nachforderung der Kabelgebühren(für 2009) gab es seit dem vom Vermieter KEINE Rückfragen mehr bei uns :grinser: :lachen: :groehl:

Diese "Dachrinnenreinigung" brauchten wir übrigens am Ende auch NICHT bezahlen (der Vermieter konnte dazu KEINE Belege/Rechnungen vorweisen :Gruebeln: ), im Augenblick geht es in der letzten Abrechnung noch "um ausgetauschten Buddelsand" als Extra-Posten!
Ich habe einige nette Fotos, wie meine Enkelin letztes und vorletztes Jahr im unkrautüberwucherten Buddelkasten hinter unserem Haus steht, also wenn SOOO "frischer Buddelsand" aussieht... :keule:

In den 13 Jahren wo ich hier wohne, gab es diesen Posten auch NOCH NIE, den Buddelkasten gibt es schon immer und der sah auch noch NIE besser aus als jetzt, mit buddeln ist da nicht viel drin :schimpfen: :Wut:

DAFÜR zahle ich nicht auch noch EXTRA :Verwirrt: :kotzen:

Und noch was zur Beruhigung, wegen ausstehender Zahlungen von ungeklärten BKA DARF der Vermieter NICHT kündigen, das sind KEINE MIETSCHULDEN :aha:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:

Re: Abwassergebühren/Niederschlagswasser

Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 22:24
von Kleeblatt
Hallo Blacky,
danke für Deine Antwort. Ich bin auch richtig sauer, denn es ist eine neue Berechnung bei uns im Kreis an den Eigentümer. Und wer zahlt die Zeche?
Natürlich wie immer der kleine Mann. :Wut:

Hallo Miko,
ja mir wird schlecht wenn ich meine Gesamtkosten monatlich addiere. :kotzen:

Hallo Doppeloma,
danke für Deine ausführliche und hilfreiche Antwort. :umarm:
Ich werde morgen mal einige Telefonate tätigen und dann sehen wir weiter.

Werde Euch das Ergebnis berichten.
Kann nur kurz antworten da meine Hände total entzündet sind (stecke im starken Rheumaschub). Glaube ist alles zuviel im Moment für meine Gesundheit.
Anstehender Gutachtertermin, die vielen Sonderrechnungen die reinflattern u.s.w.

LG Kleeblatt :smile:

Re: Abwassergebühren/Niederschlagswasser

Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 22:45
von Miko
Um die Kosten wirst du nicht umhin kommen, der einzige Punkt, den Doppeloma anschneidet mag richtig sein:

2009 ist erledigt... das hätte man sich früher überlegen müssen.

Ich drücke die Daumen, dass du auch insgesamt drumrum kommst.

Plötzliche Neuanteile einer NK könnten verworfen werden, was ich aber nicht glaube.

Ich würde die NK Abrechnung insgesamt prüfen lassen, oftmals sind da Fehler drin, die von einem Anwalt nieder gemacht werden können.

ABER: Ich habe das in den Jahren 1989 - 1995 fleißig betrieben und hatte nur noch die Hölle mit meinem Vermieter.

(ab 1996 hatte ich mein eigenes Haus)