Liebes Kleeblatt,
Ich habe dieses nämlich als neuen Posten auf meine Nebenkostenabrechnung mit einem sehr hohen Betrag in Rechnung gestellt bekommt.
NEUE POSTEN MÜSSEN erklärt werden vom Vermieter, wir sollten auch nach 4 Jahren plötzlich eine Dachrinnenreinigung bezahlen, die vorher NIE drauf stand.
Wir haben Widerspruch dagegen eingelegt, zumal uns eine solche Reinigungsaktion auch nicht entgangen wäre (wir wohnen im obersten Stockwerk des Hauses), allerdings sind wir im Mieterbund (und haben dadurch gleichzeitig Mietrechsschutz), auch im Mietvertrag MUSS ganz genau drinstehen, welche konkreten Nebenkosten jährlich verlangt werden.
Was da NICHT (konkret!!!) aufgeführt ist braucht man auch später NICHT zu bezahlen, du kannst einer solchen Nebenkosten-Abrechnung 1 Jahr lang widersprechen (auch teilweise!!!), z.B auf GENAU den beanstandeten Teil beschränkt
Überweist du das Geld selber, dann reduziere die Überweisung auf den berechtigten Teil und kündige für den Rest die Überprüfung der Berechtigung an.
Bei Einzug solltest du die Summe komplett zurückholen (bei der Bank) und NUR den berechtigten Teil zurücküberweisen, denn was der Vermieter erst mal hat, das bekommst du so schnell NICHT zurück, auch wenn sich heraustellen sollte, dass die Forderung NICHT berechtigt war.
Nach Anforderung der Unterlagen ersehe ich eine rückwirkende Berechnung für 2009 und die Berechnung für 2010. Ist das rechtens?
Auch die Nachforderung für 2009 ist (meines Wissens) in Wohnungs-Mietverhältnissen NICHT erlaubt, mit der Zahlung der vorgelegten Betriebskosten-Abrechnung (2009) sind ALLE Forderungen für das Jahr 2009 erledigt für dich
Eine Nachforderung (für 2009) KANN der Vermieter in der nächsten BKA (für 2010) nicht einfach dazu addieren, die Abrechnung für 2009 ist ja bereits abgeschlossen (und auch abschließend bezahlt von dir!!!), DAS (diesen Betrag für 2009!) brauchst du auf KEINEN FALL bezahlen
Schau mal hier, bitte den zweiten Teil beachten, wo es um Mietwohnungen geht
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/m ... rhoeh.html
Wegen der anderen Geschichte empfehle ich dir dringend den Mieterbund /-verein bei dir vor Ort aufzusuchen, der Beitrag ist nicht sehr hoch und du kannst dir dort jederzeit bei solchen Fragen fachkundigen Rat holen, die schreiben auch Briefe an deinen Vermieter wegen solcher Sachen.
Bei uns haben die sowas ähnliches letztes Jahr (für 2009 "nachträglich") auch versucht, weil sie die Kabelgebühren "vergessen hatten", einer wurde sogar verklagt, weil er das NICHT nachzahlen wollte, die BKA für 2009 war bereits im Oktober 2010 erledigt und BEZAHLT (genauso bei uns auch!)!
Diese Nachforderung kam erst im Dezember (mit Datum von Oktober

) und wurde von uns AUCH NICHT bezahlt, der Mieterbund hat den Verklagren dann vertreten und der Prozeß wurde gewonnen (habe ne Kopie von dem Urteil vom Mieterbund bekommen, für ALLE FÄLLE!), wegen der Nachforderung der Kabelgebühren(für 2009) gab es seit dem vom Vermieter KEINE Rückfragen mehr bei uns
Diese "Dachrinnenreinigung" brauchten wir übrigens am Ende auch NICHT bezahlen (der Vermieter konnte dazu KEINE Belege/Rechnungen vorweisen

), im Augenblick geht es in der letzten Abrechnung noch "um ausgetauschten Buddelsand" als Extra-Posten!
Ich habe einige nette Fotos, wie meine Enkelin letztes und vorletztes Jahr im unkrautüberwucherten Buddelkasten hinter unserem Haus steht, also wenn SOOO "frischer Buddelsand" aussieht...
In den 13 Jahren wo ich hier wohne, gab es diesen Posten auch NOCH NIE, den Buddelkasten gibt es schon immer und der sah auch noch NIE besser aus als jetzt, mit buddeln ist da nicht viel drin
DAFÜR zahle ich nicht auch noch EXTRA
Und noch was zur Beruhigung, wegen ausstehender Zahlungen von ungeklärten BKA DARF der Vermieter NICHT kündigen, das sind KEINE MIETSCHULDEN
Liebe Grüße von der Doppeloma
