Hinzuverdienst bei Rentenbezug
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- Miko
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Hinzuverdienst bei Rentenbezug
HINZUVERDIENST
... aber was da drin steht stimmt nicht ganz.
Rentner (ab 65) dürfen derzeit nicht voll hinzu verdienen.
Und außerdem: Wenn ein Frührenter im ersten Bewilligungsjahr voll hinzuverdient, bekommt er garantiert keine Weiterbewilligung.
Schlimm dieses Theoriegequatsche der Parteien.
... aber was da drin steht stimmt nicht ganz.
Rentner (ab 65) dürfen derzeit nicht voll hinzu verdienen.
Und außerdem: Wenn ein Frührenter im ersten Bewilligungsjahr voll hinzuverdient, bekommt er garantiert keine Weiterbewilligung.
Schlimm dieses Theoriegequatsche der Parteien.
Gruß
Miko
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- Boo
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Re: Hinzuverdienst bei Rentenbezug
Lieber Miko, schau mal hier ;
>>> Nach dem 65. Lebensjahr gibt es keine Beschränkungen bezüglich des Hinzuverdienens zur Altersrente. Für Renten vor dem 65. Geburtstag gelten jedoch Hinzuverdienstgrenzen. Wird die Rente voll ausgezahlt, dürfen nur 400,- € hinzuverdient werden. Bei einer Teilrente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. <<<
Quelle http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... t-666.html
Das was da in der " Blöd Zeitung " beschrieben steht ist doch noch angebliche, völlige " Zukunftsmusik ",
oder verstehe ich mal wieder was falsch ?
Das bei einer befristeten EM Rente etwas argwöhnisch geschaut wird, wenn noch hinzuverdient wird,
kannste dem Betrachter aber auch nicht verübeln. Jedoch kann das doch jeder für sich entscheiden &
vllt. gibt es auch Beispiele das trotz Hinzuverdienst die befr. EM Rente weiterbewilligt wurde ?
Ich, für meinen Teil, kann nur sagen, dass ich mich momentan nicht ein bisschen in der Lage
fühle zu arbeiten.
>>> Nach dem 65. Lebensjahr gibt es keine Beschränkungen bezüglich des Hinzuverdienens zur Altersrente. Für Renten vor dem 65. Geburtstag gelten jedoch Hinzuverdienstgrenzen. Wird die Rente voll ausgezahlt, dürfen nur 400,- € hinzuverdient werden. Bei einer Teilrente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. <<<
Quelle http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... t-666.html
Das was da in der " Blöd Zeitung " beschrieben steht ist doch noch angebliche, völlige " Zukunftsmusik ",
oder verstehe ich mal wieder was falsch ?

Das bei einer befristeten EM Rente etwas argwöhnisch geschaut wird, wenn noch hinzuverdient wird,
kannste dem Betrachter aber auch nicht verübeln. Jedoch kann das doch jeder für sich entscheiden &
vllt. gibt es auch Beispiele das trotz Hinzuverdienst die befr. EM Rente weiterbewilligt wurde ?
Ich, für meinen Teil, kann nur sagen, dass ich mich momentan nicht ein bisschen in der Lage
fühle zu arbeiten.

Liebe Grüße Boo 
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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- Doppeloma
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Re: Hinzuverdienst bei Rentenbezug
Lieber Miko,
Diese Altersgrenze für die reguläre, ungekürzte Rente wird ja nun langsam aber stetig bis auf 67 Jahre erhöht, erst ab diesem Alter dürfte dann unbegrenzt dazu verdient werden und bis dahin NUR 400 €!
Bei dem "grandiosen Vorschlag" geht es um die "Frührentner", die freiwillig mit Abzug in die vorzeitige Altersrente (z.B. mit 63 als langjährig Versicherte) gehen, die dürfen bisher höchsten 400 € dazu verdienen, bis sie mal ihre persönliche (reguläre) Altersgrenze (also z.B. 65) erreicht haben.
Diese Frührenten KANN dir aber KEINER mehr wegnehmen, die werden auch nicht mehr überprüft, wenn du sie einmal hast, allerdings können sie summenmäßig "verkürzt" werden, wenn du zuviel dazu verdienst!
Denn die werden wegen Erwerbsminderung gegeben, weil man wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann und wenn man DIE behalten will (oder eine Verlängerung erreichen will) sollte man besser überhaupt NIX dazu verdienen, sonst kann man auch arbeiten gehen, DAS siehst du völlig richtig
Der Vorschlag soll wahrscheinlich einerseits dafür sorgen, dass Frührentner mit kleiner Rente (dennn da gibts ja auch Abzüge) dem Staat nicht "auf der Tasche liegen" und andererseits hofft man bestimmt damit irgendwann die Rente mit 70 zu rechtfertigen.
Denn wenn die Rentner ALLE noch so fleißig "schaffe können"...
Frage mich natürlich wer die alle einstellen soll, viele finden ja nicht mal einen Minijob, obwohl sie das Geld wirklich gut gebrauchen könnten und die meisten gehen ja gerade auch wegen Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit in die vorgezogene Altersrente... und dann findet man den gutbezahlten Vollzeitjob, wers glaubt...
Liebe Grüße von der Doppeloma

JEDER (Alters-) Rentner, der seine persönliche (Alters-) Grenze für eine ungekürzte Rente erreicht hat, darf soviel zuverdienen wie er WILL, das ist schon LANGE so gesetzlich geregelt.Rentner (ab 65) dürfen derzeit nicht voll hinzu verdienen.
Diese Altersgrenze für die reguläre, ungekürzte Rente wird ja nun langsam aber stetig bis auf 67 Jahre erhöht, erst ab diesem Alter dürfte dann unbegrenzt dazu verdient werden und bis dahin NUR 400 €!
Bei dem "grandiosen Vorschlag" geht es um die "Frührentner", die freiwillig mit Abzug in die vorzeitige Altersrente (z.B. mit 63 als langjährig Versicherte) gehen, die dürfen bisher höchsten 400 € dazu verdienen, bis sie mal ihre persönliche (reguläre) Altersgrenze (also z.B. 65) erreicht haben.
Diese Frührenten KANN dir aber KEINER mehr wegnehmen, die werden auch nicht mehr überprüft, wenn du sie einmal hast, allerdings können sie summenmäßig "verkürzt" werden, wenn du zuviel dazu verdienst!
Hier meinst du wahrscheinlich die EM-Renten, die gerne auch fälschlich "Frührenten" genannt werden, doch das ist nicht korrekt.Und außerdem: Wenn ein Frührenter im ersten Bewilligungsjahr voll hinzuverdient, bekommt er garantiert keine Weiterbewilligung.
Denn die werden wegen Erwerbsminderung gegeben, weil man wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann und wenn man DIE behalten will (oder eine Verlängerung erreichen will) sollte man besser überhaupt NIX dazu verdienen, sonst kann man auch arbeiten gehen, DAS siehst du völlig richtig

Der Vorschlag soll wahrscheinlich einerseits dafür sorgen, dass Frührentner mit kleiner Rente (dennn da gibts ja auch Abzüge) dem Staat nicht "auf der Tasche liegen" und andererseits hofft man bestimmt damit irgendwann die Rente mit 70 zu rechtfertigen.
Denn wenn die Rentner ALLE noch so fleißig "schaffe können"...

Frage mich natürlich wer die alle einstellen soll, viele finden ja nicht mal einen Minijob, obwohl sie das Geld wirklich gut gebrauchen könnten und die meisten gehen ja gerade auch wegen Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit in die vorgezogene Altersrente... und dann findet man den gutbezahlten Vollzeitjob, wers glaubt...


Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Miko
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Re: Hinzuverdienst bei Rentenbezug
Ich bin davon ausgegangen wie ich es hier life vor Ort sehe.
Ein Bekannter von mir, 67 Jahre, Rentner, darf nur 370 Euro / Monat hinzu verdienen.
Ein Bekannter von mir, 67 Jahre, Rentner, darf nur 370 Euro / Monat hinzu verdienen.
Gruß
Miko
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Re: Hinzuverdienst bei Rentenbezug
Lieber Miko,
tut mir leid, aber da erzählt der dir entweder einen "Schmarrn" um Mitleid zu erregen (???) oder hat (vorher EM-Renten-Bezug/ vorgezogene Altersrente ???) sich NACH Erreichen der regulären Altersgrenze nicht erkundigt!
Wenn er einen AG hat, der ihm eine entsprechende Stelle (oder Erhöhung der aktuellen Stundenzahl) anbieten kann, dann soll er ZUGREIFEN, ES GIBT (für IHN) KEINE GESETZLICHE GRENZE MEHR, wenn er schon 67 ist
Die 370 € Verdienstgrenze wurde bereits ab 01.01.2009 aufgehoben, seitdem dürfen ALLE Rentner (auch reine EM-Rentner, aber die solltens lieber lassen!) 400 € monatlich (unschädlich!!!) zu ihrer Rente dazu verdienen.
Ab Erreichen der regulären Altersgrenze braucht ein Zuverdienst nicht mal mehr bei der DRV gemeldet werden, eben weil es KEINE Rolle mehr spielt
Schau mal hier,
http://www.rentenberater.de/relaunch/in ... nstgrenzen bei Renten
Hinzuverdienstgrenzen bei Renten in der Liste anklicken!
noch eindeutiger geht es kaum, druck das mal für deinen Bekannten aus und wenn er das gesundheitlich noch KANN, dann soll er arbeiten und verdienen soviel er möchte, die reguläre Altersrente KANN ihm deswegen KEINER mehr wegnehmen oder kürzen.
Liebe Grüße von der Doppeloma


tut mir leid, aber da erzählt der dir entweder einen "Schmarrn" um Mitleid zu erregen (???) oder hat (vorher EM-Renten-Bezug/ vorgezogene Altersrente ???) sich NACH Erreichen der regulären Altersgrenze nicht erkundigt!
Wenn er einen AG hat, der ihm eine entsprechende Stelle (oder Erhöhung der aktuellen Stundenzahl) anbieten kann, dann soll er ZUGREIFEN, ES GIBT (für IHN) KEINE GESETZLICHE GRENZE MEHR, wenn er schon 67 ist


Die 370 € Verdienstgrenze wurde bereits ab 01.01.2009 aufgehoben, seitdem dürfen ALLE Rentner (auch reine EM-Rentner, aber die solltens lieber lassen!) 400 € monatlich (unschädlich!!!) zu ihrer Rente dazu verdienen.
Ab Erreichen der regulären Altersgrenze braucht ein Zuverdienst nicht mal mehr bei der DRV gemeldet werden, eben weil es KEINE Rolle mehr spielt

Schau mal hier,
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Hinzuverdienstgrenzen bei Renten in der Liste anklicken!
noch eindeutiger geht es kaum, druck das mal für deinen Bekannten aus und wenn er das gesundheitlich noch KANN, dann soll er arbeiten und verdienen soviel er möchte, die reguläre Altersrente KANN ihm deswegen KEINER mehr wegnehmen oder kürzen.

Liebe Grüße von der Doppeloma



Zuletzt geändert von Doppeloma am Di 1. Feb 2011, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hinzuverdienst bei Rentenbezug
Hallo,
das ist genau richtig, wie Doma das geschrieben hat...eine Bekannte von mir ist 67 und immer noch im Beschäftigungsverhältnis...sie ist in einem kleinen Betrieb seit über 40 Jahren beschäftigt...sie bezieht die reguläre Altersrente und ihr bisheriges Gehalt...
LG
Vrori
das ist genau richtig, wie Doma das geschrieben hat...eine Bekannte von mir ist 67 und immer noch im Beschäftigungsverhältnis...sie ist in einem kleinen Betrieb seit über 40 Jahren beschäftigt...sie bezieht die reguläre Altersrente und ihr bisheriges Gehalt...
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Miko
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Re: Hinzuverdienst bei Rentenbezug
Liebe Doppeloma (und auch Vrori)
Herzlichen Dank für diese Info.
WUSSTE ICH NICHT.
Haha,... ich kenne seinen Arbeitgeber ebenfalls sehr gut und dem gefällt es, dass er nicht mehr zahlen muss.
Da werde ich doch morgen mal ein wenig Unruhe in den Betriebsablauf einherbringen.
Das Ausdrucken werde ich natürlich ebenfalls machen.
Das wird ein Spass morgen!!!!!!!!!!!
Herzlichen Dank für diese Info.
WUSSTE ICH NICHT.
Haha,... ich kenne seinen Arbeitgeber ebenfalls sehr gut und dem gefällt es, dass er nicht mehr zahlen muss.
Da werde ich doch morgen mal ein wenig Unruhe in den Betriebsablauf einherbringen.



Das Ausdrucken werde ich natürlich ebenfalls machen.
Das wird ein Spass morgen!!!!!!!!!!!
Gruß
Miko
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Re: Hinzuverdienst bei Rentenbezug
Hallo,
bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist es so, dass der AG seine AG-Anteile entrichten muß....ist gesetzlich so vorgesehen..man hat "Angst" - das nur noch Rentner beschäftigt werden....wenn es bei den Beiträgen so nicht wäre, dann hätten die Arbeitgeber ja die unglaubliche Möglichkeit die Lohnnebenkosten zu senken...;)
LG
Vrori
bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist es so, dass der AG seine AG-Anteile entrichten muß....ist gesetzlich so vorgesehen..man hat "Angst" - das nur noch Rentner beschäftigt werden....wenn es bei den Beiträgen so nicht wäre, dann hätten die Arbeitgeber ja die unglaubliche Möglichkeit die Lohnnebenkosten zu senken...;)
LG
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Hinzuverdienst bei Rentenbezug
Liege ich da falsch jetzt?
wenn man über 50 ist bekommt man ja nur sehr schwer einen Arbeitsplatz, weil die Arbeitgeber den Krankenstand fürchten und zuviel bezahlen müssten.
Ist man mal Rentner, ist man wieder gefragt.
Och Leuts.... es geht nur noch ums Geld....
wenn man über 50 ist bekommt man ja nur sehr schwer einen Arbeitsplatz, weil die Arbeitgeber den Krankenstand fürchten und zuviel bezahlen müssten.
Ist man mal Rentner, ist man wieder gefragt.
Och Leuts.... es geht nur noch ums Geld....
Gruß
Miko
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Re: Hinzuverdienst bei Rentenbezug
Hallo,
naja, es ist ja so, dass bei meiner Bekannten bereits eine Beschäftigungszeit von über 40 Jahren in ein und demselben Betrieb geht...
ich glaube nicht, dass es so viele Arbeitsplätze für 67 jährige gibt...bzw. kaum Neueinstellungen...
Lg
Vrori
naja, es ist ja so, dass bei meiner Bekannten bereits eine Beschäftigungszeit von über 40 Jahren in ein und demselben Betrieb geht...
ich glaube nicht, dass es so viele Arbeitsplätze für 67 jährige gibt...bzw. kaum Neueinstellungen...
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