Hab mal mit dem Gehaltsrechner gespielt.
Verfasst: So 26. Dez 2010, 10:19
Es geht u. a. wer mehr und wer weniger bekommt.
Auch: Was bleibt denn übrig in 2011... usw.
Also: Steuerklasse 1, Ba-Wü, alleinstehend, keine zusätzlichen Abzüge der Pflegevers. (bei Kinderlosen) keine Kirchensteuer, keine Kinderfreibeträge.
700 € Brutto monatlich = 558,43 € verbleiben. (das ist der H4 Satz bei einer Warmmiete von 210 € / Monat)
800 = 638,20 €
900 = 716,64 €
(die Sätze zwischen 700 und 900 € brutto setze ich mal als Verdienst bei Zeitarbeitsfirmen an für Menschen mit Einschränkungen, falls sie überhaupt eingestellt werden)
1000 = 783,75 € mit einem Minus von 4 Euro zu 2010
1100 = 850 € mit einem Minus von 3 Euro zu 2010
1200 = 913 € mit einem 0 zu 0 gegenüber 2010
1300 = 975, 67 mit einem Plus von 3 € gegenüber zu 2010
Diese 975 Euro sind die Pfändungsgrenze bei Alleinstehenden, sollte man noch Schulden zu begleichen haben.
Bei einem Einkommen von 2500 € Brutto verbleiben 1630 € mit einem Plus von 40 € gegenüber 2010
Bei einem Einkommen von 3500 € brutto verbleiben 2134 € mit einem Plus von 80 € gegenüber von 2010
Gut, ab 4500 Brutto gibts dann knapp 100 Euro mehr gegenüber 2010 und die Steigerungen bleiben dann aus.
Ich hab dann aufgehört, weil sich das typische Bild mal wieder zeigt.
Die Kleinen sind die Dummen.
Auch: Was bleibt denn übrig in 2011... usw.
Also: Steuerklasse 1, Ba-Wü, alleinstehend, keine zusätzlichen Abzüge der Pflegevers. (bei Kinderlosen) keine Kirchensteuer, keine Kinderfreibeträge.
700 € Brutto monatlich = 558,43 € verbleiben. (das ist der H4 Satz bei einer Warmmiete von 210 € / Monat)
800 = 638,20 €
900 = 716,64 €
(die Sätze zwischen 700 und 900 € brutto setze ich mal als Verdienst bei Zeitarbeitsfirmen an für Menschen mit Einschränkungen, falls sie überhaupt eingestellt werden)
1000 = 783,75 € mit einem Minus von 4 Euro zu 2010
1100 = 850 € mit einem Minus von 3 Euro zu 2010
1200 = 913 € mit einem 0 zu 0 gegenüber 2010
1300 = 975, 67 mit einem Plus von 3 € gegenüber zu 2010
Diese 975 Euro sind die Pfändungsgrenze bei Alleinstehenden, sollte man noch Schulden zu begleichen haben.
Bei einem Einkommen von 2500 € Brutto verbleiben 1630 € mit einem Plus von 40 € gegenüber 2010
Bei einem Einkommen von 3500 € brutto verbleiben 2134 € mit einem Plus von 80 € gegenüber von 2010
Gut, ab 4500 Brutto gibts dann knapp 100 Euro mehr gegenüber 2010 und die Steigerungen bleiben dann aus.
Ich hab dann aufgehört, weil sich das typische Bild mal wieder zeigt.
Die Kleinen sind die Dummen.