Hartz IV: Bremer Rechtswissenschaftlerin fordert Überprüfung der Bedarfsgemeinschaft
Nachdem die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Verbesserungen in der Sozialgesetzgebung („Hartz IV“) den Bundesrat am 17. Dezember 2010 nicht passiert haben,
bestehe im Vermittlungsausschuss die Chance, ein zentrales, aber verfehltes Konzept zu überprüfen, nämlich die Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft.
Darauf weist Ursula Rust hin, Professorin am rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universität Bremen.
„Übrigens hat 2009 der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) die Bundesrepublik aufgefordert,
das Konzept der Bedarfsgemeinschaft zu überprüfen, weil es die Abhängigkeit arbeitsloser Frauen von ihren Ehemännern oder Partnern verstärke“, erinnert Rust.
Quelle: idw
idw vom 17.12.2010
2010-12-20-Bedarfsgemeinschaft
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Re: 2010-12-20-Bedarfsgemeinschaft
Nutzt doch nix... es wurde eine Reform gefordert, die wurde auf Biegen und Brechen rauskalkuliert und nun abgelehnt. Dass es Probleme dabei gibt stand schon lange fest, diverse Vorschläge und Ideen ebenfalls, aber die Zahl am Ende war wichtig. Jetzt wird noch irgendwas geändert oder versprochen und das Gesamtpaket dann mal schnell verabschiedet, bevor noch jmd. wieder meckern kann...

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Re: 2010-12-20-Bedarfsgemeinschaft
Danke liebe Stadtpflanze,
Gerade wenn man(n) durch Krankheit in diese Situation kommt, ist es doch für KEINEN Erwachsenen Menschen eine angenehme Sache, vom Partner komplett finanziell abhängig zu sein, weil man KEINE EIGENEN Ansprüche auf Sozialleistungen geltend machen kann.
Man(n) wird zum unmündigen Kind degradiert, egal wieviele Arbeitsjahre man selber schon abgeleistet hat und MUSS sich damit abfinden vom Partner /der Partnerin "durchgefüttert" zu werden
Besonders unverschämt finde ich das bei unverheirateten Paaren, das würde an KEINEM Gericht durchgehen, wenn man den Partner da auf Unterhalt verklagt, weil es dafür überhaupt KEINE gesetzliche Grundlage gibt
Trotzdem wird es praktiziert und toleriert, obwohl es völlig am Gesetz vorbeigeht, WARUM greift hier das BVG NICHT ein
Dieses ganze SGB II ist eine einzige Verfassungsrechtlich sehr bedenkliche Angelegenheit und die "Neuen Maschen", die da gerade eiligst zusammengestrickt werden, machen es sicher NICHT besser
LG von der Doppeloma

Da muß ich aber gleichzeitig mal "ne Lanze" für die abhängigen Männer brechendas Konzept der Bedarfsgemeinschaft zu überprüfen, weil es die Abhängigkeit arbeitsloser Frauen von ihren Ehemännern oder Partnern verstärke“, erinnert Rust.

Gerade wenn man(n) durch Krankheit in diese Situation kommt, ist es doch für KEINEN Erwachsenen Menschen eine angenehme Sache, vom Partner komplett finanziell abhängig zu sein, weil man KEINE EIGENEN Ansprüche auf Sozialleistungen geltend machen kann.
Man(n) wird zum unmündigen Kind degradiert, egal wieviele Arbeitsjahre man selber schon abgeleistet hat und MUSS sich damit abfinden vom Partner /der Partnerin "durchgefüttert" zu werden

Besonders unverschämt finde ich das bei unverheirateten Paaren, das würde an KEINEM Gericht durchgehen, wenn man den Partner da auf Unterhalt verklagt, weil es dafür überhaupt KEINE gesetzliche Grundlage gibt

Trotzdem wird es praktiziert und toleriert, obwohl es völlig am Gesetz vorbeigeht, WARUM greift hier das BVG NICHT ein

Dieses ganze SGB II ist eine einzige Verfassungsrechtlich sehr bedenkliche Angelegenheit und die "Neuen Maschen", die da gerade eiligst zusammengestrickt werden, machen es sicher NICHT besser



LG von der Doppeloma

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Re: 2010-12-20-Bedarfsgemeinschaft
Wir sind uns alle sicherlich einig: Absolute Gerechtigkeit wird es niemals geben.
Aber wenn Ungerechtigkeiten durch einfache Urteile oder anderen Vorgehensweisen minimiert werden könnten, dann hat das gefälligst zu geschehen.
Dieses ganze Gezauder...
Einstehensgemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft..... willkürliche unausgebildete Personen überprüfen stinknormale Menschen, aber vorm Sozialgericht zählen die Aussagen und Schriftstücke unserer Ärzte und Therapeuten NICHT, sondern nur die der Gutachter...
Da stimmt was nicht.
Na ja, ich schramme wenige cm am Thema vorbei, aber egal.....
Aber wenn Ungerechtigkeiten durch einfache Urteile oder anderen Vorgehensweisen minimiert werden könnten, dann hat das gefälligst zu geschehen.
Dieses ganze Gezauder...
Einstehensgemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft..... willkürliche unausgebildete Personen überprüfen stinknormale Menschen, aber vorm Sozialgericht zählen die Aussagen und Schriftstücke unserer Ärzte und Therapeuten NICHT, sondern nur die der Gutachter...
Da stimmt was nicht.
Na ja, ich schramme wenige cm am Thema vorbei, aber egal.....
Gruß
Miko
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