Aussitzen der DRV durch die neue Hartz4 Regelung erleichtert
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Aussitzen der DRV durch die neue Hartz4 Regelung erleichtert
Hallo, ich habe mir heute mal ernsthafte Gedanken zum Thema: Was passiert wenn mein Widerspruch auf EM-Rente abgelehnt werden sollte gemacht.
Es war bisher ja noch unklar ob ich ins Klageverfahren gehen werde.
ABER:
Wenn die Einzahlung in die Rentenversicherung bei ALG2/Hartz4 wegfällt, dann sieht es evtl. anders aus.
Denn eine Voraussetzung für den Anspruch für EM-Rente ist:
„Innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung haben Sie mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt“
Sprich nach spätestens 2 Jahren ALG2/Hartz4 ist man aus der Nummer raus und KANN gar keine EM-Rente mehr beantragen.
Also nicht nur das man evtl. gar nicht die finanziellen Mittel hat eine Klage gegen die DRV durchzuziehen, nein, man startet auch gleich mit der Gewißheit, wenn es nicht klappt, dann kann man evtl. nie wieder EM-Rente beantragen kann, weil man die medizinischen Grundvoraussetzungen dann wahrscheinlich erfüllt, aber die rechtlichen Grundvoraussetzungen eben halt nicht mehr.
Das kann ja wohl so nicht richtig sein, oder?
Es war bisher ja noch unklar ob ich ins Klageverfahren gehen werde.
ABER:
Wenn die Einzahlung in die Rentenversicherung bei ALG2/Hartz4 wegfällt, dann sieht es evtl. anders aus.
Denn eine Voraussetzung für den Anspruch für EM-Rente ist:
„Innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung haben Sie mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt“
Sprich nach spätestens 2 Jahren ALG2/Hartz4 ist man aus der Nummer raus und KANN gar keine EM-Rente mehr beantragen.
Also nicht nur das man evtl. gar nicht die finanziellen Mittel hat eine Klage gegen die DRV durchzuziehen, nein, man startet auch gleich mit der Gewißheit, wenn es nicht klappt, dann kann man evtl. nie wieder EM-Rente beantragen kann, weil man die medizinischen Grundvoraussetzungen dann wahrscheinlich erfüllt, aber die rechtlichen Grundvoraussetzungen eben halt nicht mehr.
Das kann ja wohl so nicht richtig sein, oder?
- Doppeloma
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Re: Aussitzen der DRV durch die neue Hartz4 Regelung erleich
Hallo Fulgora,
Wie das nun GENAU geregelt wird ist so offen, wie das ganze zukünftige SGB II, denn unsere politischen Herrschaften kommen ja mit dem Beschließen der Gesetze nicht so richtig in Fahrt.
Ist ja noch "massig" Zeit bis zum 01.01.2011, also Gemach, Gemach, wozu müssen die Millionen H4-ELOs so FRÜH, so GENAU wissen, WAS ihnen so alles blüht
In unserer Zeitung stand heute schon drin, dass noch mehr Klagen an den SG erwartet werden, weil das NEUE im SGB II alles so kompliziert ist, dass es nicht mal die verstehen (werden), die damit arbeiten sollen.
Als ob die das bisherige schon jemals RICHTIG verstanden und angewendet hätten
Am Sozialgericht kannst du (noch) KOSTENFREI klagen "bis die Schwarte kracht", mußt du eben OHNE Anwalt machen, wenn du dir keinen leisten kannst und KEINE PKH bekommst.
Mein Antrag auf PKH ist über meinen Anwalt (den hatte ich schon für den Widerspruch auf Beratungshilfeschein /10 €) gerade in Arbeit, im allgemeinen geht das problemlos durch, wenn man KEINE Reichtümer hat und wegen der Rente klagen will.
Liebe Grüße von der Doppeloma

DAS soll so NICHT laufen, angeblich wird der Anspruch auf EM-Rente trotzdem erhalten bleiben, solange man H4 bezieht.Sprich nach spätestens 2 Jahren ALG2/Hartz4 ist man aus der Nummer raus und KANN gar keine EM-Rente mehr beantragen.
Wie das nun GENAU geregelt wird ist so offen, wie das ganze zukünftige SGB II, denn unsere politischen Herrschaften kommen ja mit dem Beschließen der Gesetze nicht so richtig in Fahrt.
Ist ja noch "massig" Zeit bis zum 01.01.2011, also Gemach, Gemach, wozu müssen die Millionen H4-ELOs so FRÜH, so GENAU wissen, WAS ihnen so alles blüht


In unserer Zeitung stand heute schon drin, dass noch mehr Klagen an den SG erwartet werden, weil das NEUE im SGB II alles so kompliziert ist, dass es nicht mal die verstehen (werden), die damit arbeiten sollen.
Als ob die das bisherige schon jemals RICHTIG verstanden und angewendet hätten

Am Sozialgericht kannst du (noch) KOSTENFREI klagen "bis die Schwarte kracht", mußt du eben OHNE Anwalt machen, wenn du dir keinen leisten kannst und KEINE PKH bekommst.
Mein Antrag auf PKH ist über meinen Anwalt (den hatte ich schon für den Widerspruch auf Beratungshilfeschein /10 €) gerade in Arbeit, im allgemeinen geht das problemlos durch, wenn man KEINE Reichtümer hat und wegen der Rente klagen will.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Aussitzen der DRV durch die neue Hartz4 Regelung erleich
das sieht hier aber anders aus, nix mit das der Anspruch auf EM-Rente trotzdem erhalten bleibt.
- Miko
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Re: Aussitzen der DRV durch die neue Hartz4 Regelung erleich
Wie Oma schon schrieb: Alles steht noch in der Diskussion.Fulgora hat geschrieben:das sieht hier aber anders aus, nix mit das der Anspruch auf EM-Rente trotzdem erhalten bleibt.
Aber Oma hat Recht: Der Anspruch soll bestehen bleiben, die nutzlosen Beiträge fallen aber weg.
Das wird so kommen und ich glaube, dass dieser Rechtsanwalt Deutschmann nicht unbedingt Recht hat, bzw. in Unwissenheit schrieb.
Man mag es kaum glauben, aber Rechtsanwälte wissen wahrhaftig nicht alles. (selbst schon mehrfach erlebt)
Als ich 2008 begann mit meiner Forderung an die DRV wusste kaum jemand, dass man als H4 ler bei der Einstufung 3-6 Std. Arbeitsfähigkeit, die "VOLLE" Rente bekommt.
Gruß
Miko
Miko
Re: Aussitzen der DRV durch die neue Hartz4 Regelung erleich
Hallo, es ist aber schon ANDERS beschlossen,
siehe ab Minute 3:15 wenn es Gesetz wird.
Zur EM-Rente für H4ler wird es keinen Zugang mehr geben.
siehe ab Minute 3:15 wenn es Gesetz wird.
Zur EM-Rente für H4ler wird es keinen Zugang mehr geben.
- Miko
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Re: Aussitzen der DRV durch die neue Hartz4 Regelung erleich
Also meine letzte Info war, dass das Geld für H4ler zwar gestrichen werden wird, aber das Anrecht bleibt.
Mal abwarten...
ich halte Augen und Ohren offen...
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Gruß
Miko
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Re: Aussitzen der DRV durch die neue Hartz4 Regelung erleich
Könnte mir auch vorstellen, daß es so was wie einen Vertrauensschutz geben wird: dh. diejenigen, die vor dem 1.1.2011 eine Rente beantragt haben und in H-4 sind, fallen nicht irgendwann aus der EM-Rente raus bzw. verlieren ihren Anspruch nicht. 

- Esuse
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Re: Aussitzen der DRV durch die neue Hartz4 Regelung erleich
Ich fürchte, im Moment ist alles Spekulation, wenn es läuft wie immer, wird es wohl schlimmer, als wir uns bisher ausmalen können.
Liebe Grüße
Esuse
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- Miko
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Re: Aussitzen der DRV durch die neue Hartz4 Regelung erleich
Das wäre eine derartige beschneidung einer Versicherungsleistung, die auf jeden Fall vor´s oberste Gericht gehört.
Jahrelang eingezahlt, krank geworden und als Strafe noch keinen Cent???
Dieser Regierung ist zwar alles zuzutrauen, aber .... na ja, man weiß nie.
Ich höre wieder mal nichts von VDK und SoVD???
Was machen die eigentlich noch?
Jahrelang eingezahlt, krank geworden und als Strafe noch keinen Cent???
Dieser Regierung ist zwar alles zuzutrauen, aber .... na ja, man weiß nie.
Ich höre wieder mal nichts von VDK und SoVD???
Was machen die eigentlich noch?
Gruß
Miko
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Re: Aussitzen der DRV durch die neue Hartz4 Regelung erleich
... unteren anderem kassieren sie Beiträge ....Miko hat geschrieben: Ich höre wieder mal nichts von VDK und SoVD???
Was machen die eigentlich noch?

Hoffentlich nicht als Haupttätigkeit !
Liebe Grüße Boo 
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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