BSG sagt: AU kein Grund mehr nicht vorstellig...

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Miko
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BSG sagt: AU kein Grund mehr nicht vorstellig...

Ungelesener Beitrag von Miko » Sa 13. Nov 2010, 14:56

... werden zu müssen bei Leistungsträger ALG 2

Mit 40° Fieber zum Sachbearbeiter?
Gruß
Miko

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aggi61
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Re: BSG sagt: AU kein Grund mehr nicht vorstellig...

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Sa 13. Nov 2010, 15:37

Das wird hoffentlich die Reihen der Sachbearbeiter gaaaanz schnell dezimieren - und das Ganze wird auch ganz schnell wieder rückgängig gemacht :grinser: weil alle irgend eine Seuche bekommen!

Aber mal im Ernst: Das ist ne Sauerei :pig: - zum :kotzen:


LG aggi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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angel
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Re: BSG sagt: AU kein Grund mehr nicht vorstellig...

Ungelesener Beitrag von angel » Sa 13. Nov 2010, 16:28

Ich bin sprachlos....
frage mich wirklich wie das gehen soll-
da ist ja noch mehr Willkür möglich....
LG Angel
Liebe Grüße... AngelBild

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mäuschen
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Re: BSG sagt: AU kein Grund mehr nicht vorstellig...

Ungelesener Beitrag von mäuschen » Sa 13. Nov 2010, 17:35

Das finde ich echt zum :kotzen: .
Liebe Grüße Mäuschen

Wenn ich mal sterbe komme ich in den Himmel!
Denn in der Hölle war ich schon!

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Miko
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Re: BSG sagt: AU kein Grund mehr nicht vorstellig...

Ungelesener Beitrag von Miko » Sa 13. Nov 2010, 17:48

Und es ist nicht Gesetzeskonform!!!

Das ist oberwichtig und deshalb ein Fehlurteil!!!

Das Bundessozialgericht darf keine Gesetze aushebeln.

Ab damit in den Forderungskatalog!!!
Gruß
Miko

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Re: BSG sagt: AU kein Grund mehr nicht vorstellig...

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 13. Nov 2010, 18:25

Prima Geburtstagsgeschenk, DANKE BSG !!!

Demnächst IN HARTZ IV, WEIL KRANK und dort erfolgt dann die endgültige "Wunderheilung" :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Prüfen die nicht mal mehr beim BSG, ob ihre Entscheidungen gesetzeskonform sind, WOZU brauchen wir eigentlich überhaupt noch Ärzte / Gesetze :confused: :Gruebeln:

Der SB und die Sanktionsliste entscheiden also, ob wir krank sind oder nicht :Ohnmacht:

WAS HABEN WIR EIGENTLICH ALLE VERBROCHEN, dass man uns herumkommandieren und "bestrafen" kann WIE Schwerverbrecher.
NE, eigentlich schlimmer, selbst die sind KRANK, wenn der Knast-Arzt sie AU schreibt :Gruebeln:

Ich bin fassungslos, das BSG war (bisher!) noch das EINZIGE Gericht in D, von dem ich eine solche, absolut rechtswidrige Entscheidung NICHT erwartet hätte
:kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: BSG sagt: AU kein Grund mehr nicht vorstellig...

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 13. Nov 2010, 18:48

Hallo,

das macht mich fassungslos....und am meisten bedauert werden die Mitarbeitern in den Ämtern.....der arme Sachbearbeiter der sich dann mit Grippe ansteckt....

denkt denn niemand an die Leistungsempfänger?

Ich wünsche ja keinem was schlechtes, aber wenn einer unter Übelkeit und Fieber leidet, dann müßte er an dem Tag vorgeladen werden und dem SB auf den Tisch..ko...
ihr wißt schon,
in welchem Hotten-Totten-Staat leben wir eigentlich...?
Anscheinend sind alle ALG-Empfänger und Hartz IV - Empfänger pauschal erst mal "Faul, zu nichts fähig, dumm und Betrüger"....schlimmer darf es doch wohl nicht werden, hier in unserem Staate....aber ich glaube, es geht noch schlimmer...
Demnächst entscheidet der SB ob man krank ist und bei der KK demnächst der SB, ob man Medikamente bekommt oder nicht...

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: BSG sagt: AU kein Grund mehr nicht vorstellig...

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Sa 13. Nov 2010, 19:21

AU heißt, dass man nicht arbeiten kann... nicht, dass man sich nicht zu einem Termin begeben kann, das wäre bettlägerig. Ich hatte diese Diskussion letztes Jahr schon mit meiner SB, weil die mich trotz anhaltender AU bestellt hatte um über meine "berufliche Situation zu sprechen" - hatte da dann die Erklärung hingeschickt, dass ich ja AU bin, bekam dann aber eben Bescheid, dass ich da trotzdem kommen könne und solle... an sich ist das auch korrekt *duck*
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Re: BSG sagt: AU kein Grund mehr nicht vorstellig...

Ungelesener Beitrag von Antonia » Sa 13. Nov 2010, 19:41

Doppeloma hat geschrieben: WAS HABEN WIR EIGENTLICH ALLE VERBROCHEN, dass man uns herumkommandieren und "bestrafen" kann
Wir sind halt minderwertig und auf dem Markt der Arbeitssklaven nicht mehr verwendbar. Gab's schon immer, diese Denke.
Ich schließe mich an mit dem :kotzen:


@WiZaRd: solch eine Diskussion hatte ich nicht. Meine AU wurde immer akzeptiert. Ich hätte dem nervenden Korinthenkacker sonst auch die Hölle heiß gemacht. Krank ist Krank. :schimpfen: Nichts anderes. Deshalb sind ja schon diese erzwungenen Arztbesuche beim Arzt ein Widerspruch in sich. Wenn ich krank bin, kann ich auch nicht zum Arzt - also müsste der Arzt eigentlich zu mir nach Hause kommen, und mir auf diesem Wege eine AU ausstellen.
Egal, die Welt denkt seltenst so wie ich.
Ich bin anders!!! :glotzen:

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Re: BSG sagt: AU kein Grund mehr nicht vorstellig...

Ungelesener Beitrag von Miko » Sa 13. Nov 2010, 20:21

WiZaRd hat geschrieben:AU heißt, dass man nicht arbeiten kann... nicht, dass man sich nicht zu einem Termin begeben kann, das wäre bettlägerig. Ich hatte diese Diskussion letztes Jahr schon mit meiner SB, weil die mich trotz anhaltender AU bestellt hatte um über meine "berufliche Situation zu sprechen" - hatte da dann die Erklärung hingeschickt, dass ich ja AU bin, bekam dann aber eben Bescheid, dass ich da trotzdem kommen könne und solle... an sich ist das auch korrekt *duck*
Du liegst da in einem gravierenden Punkt falsch.

Wir haben zwei Möglichkeiten:

Arbeitsfähig oder nicht, stimmts?

So... Ist man berufstätig und meldet sich krank, geht es zunächst einmal den AG einen feuchten Kehricht an, weshalb du krank bist.
Das ist die Theorie.
In der Praxis... klar, je nach Größe des Betriebes, ruft man an und sagt, dass man die Grippe hat und höchstwahrscheinlich nach einer Wocher wieder antanzen wird.

Da nun die Arge 100% konform geht mit Gesetzesvorgaben, gehen wir ebenfalls so vor.

So, und nun ist es eben so, dass wir uns krank melden und basta.
Die geht es ebenfalls einen feuchten Kehricht an warum und weshalb.

Und wenn ein SB mit mir über meine berufliche Situation sprechen möchte, dann bitte erst dann, wenn ich gesund bin und klar denken kann.
Bin ich krank vor diesem SB sitzend und gebe im Fieberwahn/in der HOCH DEPRESSIVEN PHASE etc. eine einzige falsche Antwort wird mir dies im nachhinein falsch ausgelegt nach dem Motto:

"Sie haben damals gesagt, dass...."

Ich entgegne: "Ui... da hatte ich aber 40° Fieber"

SB: "Egal, sie haben gesagt...."

So läuft das hier bei uns.

Deshalb: AU = Kein Vorstellungstermin möglich.

Und das, was ich hier eben geschrieben habe, werde ich, falls ich mal in die Situation kommen sollte, auch so vortragen und nicht hingehen.
Ferne werde ich mich an die Gesetze halten, was auch von mir verlangt wird.
Und das Gesetz sagt: NIXI, NADA....Krank ist krank und keine Reise zur Arge.

Schaun wir mal!!!

(ohne Korrekturlesung abgeschickt)
Gruß
Miko

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