WiZaRd hat geschrieben:AU heißt, dass man nicht arbeiten kann... nicht, dass man sich nicht zu einem Termin begeben kann, das wäre bettlägerig. Ich hatte diese Diskussion letztes Jahr schon mit meiner SB, weil die mich trotz anhaltender AU bestellt hatte um über meine "berufliche Situation zu sprechen" - hatte da dann die Erklärung hingeschickt, dass ich ja AU bin, bekam dann aber eben Bescheid, dass ich da trotzdem kommen könne und solle... an sich ist das auch korrekt *duck*
Du liegst da in einem gravierenden Punkt falsch.
Wir haben zwei Möglichkeiten:
Arbeitsfähig oder nicht, stimmts?
So... Ist man berufstätig und meldet sich krank, geht es zunächst einmal den AG einen feuchten Kehricht an, weshalb du krank bist.
Das ist die Theorie.
In der Praxis... klar, je nach Größe des Betriebes, ruft man an und sagt, dass man die Grippe hat und höchstwahrscheinlich nach einer Wocher wieder antanzen wird.
Da nun die Arge 100% konform geht mit Gesetzesvorgaben, gehen wir ebenfalls so vor.
So, und nun ist es eben so, dass wir uns krank melden und basta.
Die geht es ebenfalls einen feuchten Kehricht an warum und weshalb.
Und wenn ein SB mit mir über meine berufliche Situation sprechen möchte, dann bitte erst dann, wenn ich gesund bin und klar denken kann.
Bin ich krank vor diesem SB sitzend und gebe im Fieberwahn/in der HOCH DEPRESSIVEN PHASE etc. eine einzige falsche Antwort wird mir dies im nachhinein falsch ausgelegt nach dem Motto:
"Sie haben damals gesagt, dass...."
Ich entgegne: "Ui... da hatte ich aber 40° Fieber"
SB: "Egal, sie haben gesagt...."
So läuft das hier bei uns.
Deshalb: AU = Kein Vorstellungstermin möglich.
Und das, was ich hier eben geschrieben habe, werde ich, falls ich mal in die Situation kommen sollte, auch so vortragen und nicht hingehen.
Ferne werde ich mich an die Gesetze halten, was auch von mir verlangt wird.
Und das Gesetz sagt: NIXI, NADA....Krank ist krank und keine Reise zur Arge.
Schaun wir mal!!!
(ohne Korrekturlesung abgeschickt)