2011-01-19-Hartz-4 Regelsatz

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pain nurse
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Re: 2011-01-19-Hartz-4 Regelsatz

Ungelesener Beitrag von pain nurse » Do 20. Jan 2011, 20:23

@ Liebe Doppeloma:
ich bin echt jetzt mal voll geschockt: :glotzen: :glotzen: :glotzen:
nochmal für mich Depp zum MItdenken: :Schwindelig: :Schwindelig: :Schwindelig: hab ich das jetzt richtig verstanden??? Dieses Amt darf entscheiden, auch wenn Ihr irgendwie das Geld zusammen bekommt, ob Ihr zu dieser besonderen Familienfeier fähren dürft???
Wenn das echt so ist platz ich jetzt aber echt!!! :Wut: :Wut: :Wut:
Hallo seid Ihr weil Ihr krank seid Schwerverbrecher??? Werden in Zukunf vielleicht Fussfesseln eingesetzt? Ja aber hallo... wo leben wir denn??? Also schickst Du mir mal einen link zum Thema? Jetzt ist aber ein Punkt erreicht, da ist mal Schluss! Dein link wird von mir weitergereicht, ich bin ja schon sehr gut vernetzt! Dann gibt es richtig Zunder! :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut:
schreib mir mal, ob ich heute verpeilt gelesen habe oder Deinen Beitrag richtig gelesen habe :Heiss: (@ Miko: wo ist mein Eisjoghurtbecher... ?:grinser: )
Ach mensch melde Dich bitte Doppeloma, wir werden ne Lösung finden, aber diese Sache hat ein Nachspiel versprochen! Schick mir mal ne PN, wann das Fest ist und von wo Ihr startet und wo es genau hingeht!) :rauchen: jetzt sogar vor der Zigarette aus der Nase und den Ohren!!!
Liebe Grüße an Dich und Deinen Mann :troesten: das schaffen wir...
Jutta
P.S.: schluss mit lustig und schluss mit Behördenwillkür!!!

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Doppeloma
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Re: 2011-01-19-Hartz-4 Regelsatz

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 21. Jan 2011, 03:31

Liebe Jutta, :smile:
Wenn das echt so ist platz ich jetzt aber echt!!!
Bitte, bitte nicht platzen, wäre doch schade um dich und diese Sauerei dann hinterher :koepfchen: :troesten:

Was soll man dazu sagen, DAS IST GESETZ SGB II/III , das ist die Vorschrift zur OrtsAbwesenheit, danach hat man zwar (wie gnädig!!!) sogar "Anspruch" auf 21 Tage (Kalendertage!!!) Orts- Abwesenheit (ein AN würde das Urlaub nennen) im Jahr, ob und wann man das in Anspruch nehmen darf, entscheidet der Sachbearbeiter (SB)!

Dazu soll man (rechtzeitig , ABER nicht ZU früh!!!) einen Antrag an den SB stellen und NUR wenn der das genehmigt, weil man gerade nicht so dringend vermittelt oder in Maßnahmen gesteckt werden könnte (DAS weiß SB in der Regel frühestens ca. 1 Woche VOR der geplanten Reise), DANN bekommt man die Erlaubnis den Wohnort (Wochentags) länger als 24 Stunden (oder sogar mehrere Tage) zu verlassen. :Yeah:

Ansonsten hat man durch seine Orts-Anwesenheit zu sichern, dass man täglich den Briefkasten leeren und auch kurzfristige Termine beim Amt wahrnehmen kann.
Am Wochenende "darf" man weg, aber NUR soweit, dass man spätestens Montag früh zum Amt könnte, falls man dazu mit der Post am Freitag /Samstag eine nette Einladung erhält.

@Blacky hat da schon den RICHTIGEN Gedanken, NUR darf man sich dabei NICHT erwischen lassen und kann nur hoffen, dass nicht ausgerechnet in der Zeit der Abwesenheit eine SB Sehnsucht bekommt (die wir bis jetzt noch nicht mal haben :groehl: ), das kann dann ziemlich kostspielig enden.

Für unerlaubte Abwesenheit darf man uns dann nämlich komplett das Geld für die "Fehltage" streichen, manche SB sanktionieren auch direkt für 3 Monate mit 10- 30 % des mageren Lebensunterhaltes :ic_down:
Es wird also auch unter dieser Handhabung keine so ganz ungetrübte Familienfeier für uns werden, weil wir noch nicht wissen was uns danach zu Hause im Briefkasten erwartet. :glotzen: :Heiss:

Trotzdem werden (und müssen!!!) wir uns dieser Regelung widersetzen, denn wir brauchen dort eine Unterkunft und die müssen wir sehr bald reservieren, komischerweise wollen (ausgerechnet im Sommer :teufel: ) so viele Leute an die Nordsee, dass es sonst eng für uns werden könnte und am Strand schlafen, iss nich so jut für den Dopa :Zunge_zeigen:

Da käme es nicht so gut, wenn das Amt dann was dagegen hat, dass wir verreisen, wir wollen schon mal hoffen, dass wir das nicht aus gesundheitlichen Gründen stornieren müssen.

Ich melde mich mal per PN, aber es wird nicht viel nützen, dass du dich darüber so aufregst, ist aber trotzdem WAHNSINNIG LIEB VON DIR :Bussi: :umarm:

Muß jetzt erst mal Schluß machen und noch ein kleines Mützchen Schlaf nehmen, um 6:30 ist die Nacht wieder vorbei, muß zur Blutabnahme :Ohnmacht:

Lass dich Knuddeln von der Doppeloma :umarm: :umarm: :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: 2011-01-19-Hartz-4 Regelsatz

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 21. Jan 2011, 08:10

@Blacky hat da schon den RICHTIGEN Gedanken, NUR darf man sich dabei NICHT erwischen lassen und kann nur hoffen, dass nicht ausgerechnet in der Zeit der Abwesenheit eine SB Sehnsucht bekommt (die wir bis jetzt noch nicht mal haben :groehl: ), das kann dann ziemlich kostspielig enden.
Keine Panik liebe Oma-

Normalerweise hat man min. 1 Woche Vorlaufzeit um dort zu erscheinen.

Ganz abgesehen davon, du hast einfach keinen Brief erhalten.
Die sind in der Beweispflicht. :Zunge_zeigen:

Und wenn das nicht gleich 2x im Monat passiert kommt da auch nix nach.

Also seht einfach nur zu das ihr nicht in die Zeitung kommt oder gar ins Fernsehen :groehl: :groehl:

Dann klappt das schon ganz ohne Ärger :icon_e_wink:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: 2011-01-19-Hartz-4 Regelsatz

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 21. Jan 2011, 11:02

Lieber Blacky, :jaa:
Also seht einfach nur zu das ihr nicht in die Zeitung kommt oder gar ins Fernsehen
Das wird wohl eher nicht passieren, auch wenn solche Jubelpaare da mal gerne (samt Anhang) abgelichtet werden, die Feier findet aber mit Rücksicht auf das arbeitende Familienvolk erst am Samstag statt :cool:

Wir lassen uns erst mal überraschen, ob es überhaupt Grund gibt, sich darum Gedanken zu machen, bisher scheint unser Beschwerdeschock am Beginn unserer H4-Laufbahn, da (beim Amt) noch ziemlich tief zu sitzen :grinser: :groehl:
Wenn die uns weiterhin nicht so gerne sehen wollen, dann sehe ich für unsere Planung auch keine größeren Probleme und wie du schon feststellst, die Post ist auch nicht mehr, was sie mal war :aetsch:

Ansonsten brauchen wir das auch nicht so sehr offiziell, wer weiß welcher GA da später wieder seine eigenen Schlüsse zieht, die Fahrt zu Schwiegervaters 80. war da auch erwähnenswert... :Ohnmacht:
Aber da war der Dopa eben auch noch zu gutgläubig und naiv, dass er davon erzählt hat, auf die Frage nach seinen Eltern und wo die wohnen und wie oft die denn so besucht werden..., da hat er noch an "DAS GUTE IM GA" geglaubt :confused: :Gruebeln:

NEE, NEE wir werden so gut es geht, versuchen uns was zusammenzusparen, erst mal BETEN, dass unser Auto im April nochmal (preisgünstig!) durch den TÜV kommt, dass der Sprit nicht bis zum Sommer schon 2 € kostet und dann wird das schon :ic_up:

Mit der Bahn dauert es fast doppelt so lange, ist zu umständlich, kann auch keiner bezahlen und vor Ort müssten wir laufend um Transport betteln, wenn wir irgendwo hin oder weg möchten.

Na, ich komm schon wieder vom Thema ab, ACH NEE, geht ja (auch) um den Regelsatz und was man DAMIT so ALLES TOLLES anfangen kann, aber vielleicht gibt es ja vorher noch die "fette Nachzahlung rückwirkend ab Januar" :groehl: :groehl:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: 2011-01-19-Hartz-4 Regelsatz

Ungelesener Beitrag von pain nurse » Fr 21. Jan 2011, 18:09

@ alle,
was es nicht alles gibt... :Verwirrt: :Verwirrt: :Verwirrt:
Ich kann mir jetzt aber echt nicht vorstellen, dass Ihr zwei nicht zu dieser Feier dürft! Mmmh...
Lg, :umarm: :winke:
Jutta

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Re: 2011-01-19-Hartz-4 Regelsatz

Ungelesener Beitrag von Miko » Fr 21. Jan 2011, 18:30

Theoretisch kann das passieren, aber es wird praktisch nicht so ausgehen.

Sowieso arbeitsunfähig wird einem ein Ausflug zur Familienfeier niemals verwehrt werden.

In Hartz 4 sind ja auch alleinstehende Mütter, die definitiv das nächste Jahr nicht vermittelt werden.
Da gabs bislang noch keine Probleme soweit ich mich erinnere und aus eigenen Kreisen weiß

Der Form halber muss die Abwesenheit eben bekannt gegeben werden.

Und mal ehrlich: Was ist soooooooo schlimm daran?

Wenn wir arbeiten gehen würden, müssten wir unseren Arbeitgeber auch fragen, je nachdem wenn der Urlaubsantrag nicht ausschließlich in die Freizeit fällt.

Was uns nervt ist, dass wir auf engstirnige Behörden angewiesen sind und nicht auf einen sozial eingestellten Arbeitgeber.

Aber diese sozial eingestellten Arbeitgeber gibts auch immer weniger und sind somit gleichzustellen mit unsozialen Entscheidungen die mit den Entscheidungen eines Amtes gleich zu stellen sind.

Also: Ruhig Blut!!!
Gruß
Miko

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Re: 2011-01-19-Hartz-4 Regelsatz

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 22. Jan 2011, 03:39

Sowieso arbeitsunfähig wird einem ein Ausflug zur Familienfeier niemals verwehrt werden.
So verschieden sind die Meinungen, denn GENAU DAS sehe ich als Problem an, da wir krank sind und uns sicher damit auch irgendwann mal für einen Meldetermin entschuldigen werden.
Da kommt dann bestimmt beim SB die Erinnerung an unsere "Urlaubsfahrt" auf und wenn DAS geht, dann können wir natürlich auch zum Meldetermin kommen, trotz AU :Angst:

Nur wird bei diesen Terminen eher selten "gefeiert" und was zu beraten für den Arbeitsmarkt gibt es bei uns eigentlich auch nicht mehr, weshalb wir uns solche Termine nicht unbedingt antun wollen.
Wir haben ja leider schon zur "Begrüßung in H4" feststellen dürfen, WIE genau die SB unserer Arge ihren Job nehmen und letztens bei der Abgabe des Wohngeld-Bescheides bekam der Dopa (nach zwei Stunden Wartezeit!) nicht mal eine Bestätigung dafür auf seiner Kopie, obwohl die dazu verpflichtet sind. :keule: :keule: :keule:

Da fehlt mir ehrlich der Glaube an eine korrekte Bewilligung unserer OA für die Familienfeier, was machen wir dann, wenn NICHT genehmigt wird, bei seinen Eltern ABSAGEN :confused: :Gruebeln:

Der Vergleich mit dem AG hinkt da ganz gewaltig, GERADE für solche Familienfeste bekommt man dort im allgemeinen (bei frühzeitigem Antrag !!!) auch Urlaub genehmigt, solche Termine weiß man ja schon früh genug!
So kann man auch Unterkunft und (ev. bei Bedarf sehr günstige) Bahnfahrkarten rechtzeitig reservieren, eine Woche vorher bekommt man in der Urlaubs-Hauptsaison NIX mehr günstig, eher gar NIX mehr :Hilfe:

Dann OHNE Genehmigung trotzdem zu fahren, dürfte wohl ganz sicher Probleme bringen, auch mit AU.

Wir haben ja noch einige Zeit, das zu "beobachten" was die Arge so mit uns vor hat und werden schon noch feststellen, wie wir das am Besten regeln, um möglichst KEINEN Ärger zu bekommen.

Kommt Zeit, kommt Rat, vielleicht geschieht ja bis dahin noch ein Wunder :lachen:

LIebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: 2011-01-19-Hartz-4 Regelsatz

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 22. Jan 2011, 03:57

Hallo?

Ruhig bleiben und fahren.

Das ist die Devise. :icon_e_wink:

Und kein Gedanke mehr an die Arge
MfG
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Re: 2011-01-19-Hartz-4 Regelsatz

Ungelesener Beitrag von verelda » Sa 22. Jan 2011, 04:52

liebe Doppeloma :troesten:

Ich kann Deine Bedenken verstehen. Auch mir wäre es nicht gut möglich, die Feier dort zu geniessen, wenn nicht alles
zuvor richtig geklärt ist.

Es gibt Orte, z.B. hier in NRW, wo sich ein HartzIV Bezieher bei entsprechenden Voraussetzungen nur noch 1x im halben Jahr dort melden muß.

Es gibt ja ab einem bestimmten Alter keine Arbeitsangebote mehr und da gibt man sich dort mit dieser Regelung zufrieden. Meine Schwester(60 Jahre) beispielsweise
war jetzt 4 Wochen !! nach Afrika eingeladen und hat diesen Urlaub/Verwandtenbesuch 3 Monate vorher gemeldet und genehmigt bekommen.
Warte wirklich erst mal ab und vielleicht habt Ihr einen gaaaanz netten SB.

Ich drücke die Daumen. :umarm:
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Re: 2011-01-19-Hartz-4 Regelsatz

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 22. Jan 2011, 11:44

4 Wochen "Urlaub"?
Haben die denn nicht 1 Woche gekürzt bei den Zahlungen?

Ich bin ja jetzt in Elternzeit beim Amt gemeldet, vorher mußte ich mich aber auch nur 1x pro Jahr dort persöhnlich melden.

Ansonsten rufe ich die nette Dame mal an oder sie mich.

OA melde ich nicht mehr an, ich bin eh nicht mehr vermittelbar.
MfG
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