Petition: Sozialrecht - Anrechnung von Erwerbsunfähigkeitsrenten nach dem SGB XII vom 29.09.2010
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... sa=details;...
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die Anrechnung von Erwerbsunfähigkeitsrenten nach dem SGB XII neu zu regeln ist.
Begründung
Es kann nicht angehen, daß Erwerbsunfähigkeitsrentner, deren Rente geringer ist als der Hartz IV-Satz, diese Rente in voller Höhe angerechnet wird. Während der Diskussion um die neuen Hartz IV-Sätze waren alle Redner der Ansicht, das Hartz-IV keine Dauerlösung sein soll und kann, sondern dazu führen soll, die Bezieher in Lohn und Arbeit zu bringen.
Erwerbsunfähigkeitsrentnern ist es nicht mehr möglich in Brot und Arbeit zu kommen. Deshalb ist es sozial mehr als ungerecht, wenn ein 50-jähriger EU-Rentner, der 30 Jahre gearbeitet hat, bei kleiner Rente nach SGB XII (Grundsicherung) den gleichen Satz erhält, wie ein 22jähriger Langzeitarbeitsloser nach SGB II, der noch nie im Leben irgendetwas gearbeitet hat und dieser darf dann sogar noch hinzuverdienen, was dem EU-Rentner verwehrt bleibt. Im Gegenteil, diesem wird sogar noch seine Rente in voller Höhe vom Hartz IV-Satz abgezogen. Dies gilt auch für jede Rentenerhöhung, den diese wird sofort wieder von der Grundsicherung abgezogen.
Ein Hinzuverdienst ist dem EU-Rentner zwar in Höhe von 400 Euro theoretisch möglich, wird aber ebenfalls in voller Höhe auf die SGB XII-Zahlung angerechnet. Berücksichtigt man allerdings, daß der EU-Rentner sicher nicht ohne Grund in Erwerbsunfähigkeit gerutscht ist, zeigt sich daß es sich in dieser "Gleichmacherei" um eine äussert ungerechte Regelung handelt und kranke und behinderte Menschen hier nochmals von Staats wegen benachteiligt werden.
Bei mir in Zahlen: Regelbedarf in Lebensgemeinschaft 323 €, Mehrbedarf wegen Erwerbsminderung 54,91 €, anerkannter Mietkostenanteil 205,00 €, Zusatzbeitrag GKV 8 €, Heizungskosten 23,89 € Summe Bedarf: 614,80 €, davon werden mir an Rente abgezogen 475,03 €, es bleiben 139,77 € als Zahlbetrag.
Gemeinsame Mietkosten (inkl. Umlagen): 490,00 € (+200 €) = 690 Euro, davon mein Anteil 345,00 €, bleiben 269,80. Für Telefon und Internet brauche ich wegen meiner Gehbehinderung monatlich ca. 70 €. Es bleiben rund 200 €. Davon gehen noch 35 € für Strom ab. Es bleiben 165 € zum Leben. Aber Hartz-IV soll ja nur ANREIZ sein und keine ständige Einrichtung. Nur leider ist es eben so, das Grundsicherungsrentner in der Regel den Rest ihres Lebens von Grundsicherung leben müssen.
Von diesem Geld werde ich wohl nach 30 Jahren Arbeit als Schwerkranker bis zum Ende meiner Tag leben müssen, wenn man in Berlin nicht endlich etwas gegen dieser himmelschreiende Ungerechtigkeit tut, daß junge Menschen, die noch nichts für diese Gesellschaft geleistet haben, die gleichen Ansprüche haben, wie derjenige, der nach einem langen Arbeitsleben schwer erkrankt ist.Das ist Menschenunwürdig!
Ansonsten bliebe mir nur ein Suizid als Lösung, was ja die Darstellung fast aller Abgeordneten bei der Hartz IV-Diskussion, nach dem es sich bei den Hartz-Geldern nicht um eine ständige Eirichtung handelt, dann aus einem ganz anderen Licht erscheinen lässt. Meine Lebensgefährtin lebt übrigens ausschließlich von ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von rd. 720 €.
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de
Petition: Sozialrecht - Anrechnung von Erwerbsunfähigkeitsre
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Petition: Sozialrecht - Anrechnung von Erwerbsunfähigkeitsre
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- Miko
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Re: Petition: Sozialrecht - Anrechnung von Erwerbsunfähigkei
Wir müssen hier eine Seite einrichten, die ausschließlich Ungerechtigkeiten beschreibt.
Darin sollten nur Fakten benannt sein.
Diese Falkten MÜSSEN dann in unseren Forderungskkatalog.
DAS IST DRINGEND!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Danke Kalle!!!
Darin sollten nur Fakten benannt sein.
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Gruß
Miko
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