neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unterschreiben?
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- AnnaB
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neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unterschreiben?
Liebe Leute,
gestern war ich beim Hautarzt und es wurde mir ein Formular zur Unterschrift vorgelegt. Ich solle damit unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin, dass meine Ärzte sich untereinander Daten über mich austauschen dürfen. Dies sei die neue DSGVO, die seit diesem Jahr gelten soll.
Hab jetzt etwas gestörbert im Netz und sehe, dass die erst ab Ende Mai gilt. Und mit dieser neuen DSGVO, die die EU beschlossen hat, sind nun auch Arztpraxen betroffen.
Ich habe unterschrieben, weil ich ja möchte, dass z. B. mein Hausarzt Bescheid bekommt über meine Diagnose beim Hautarzt. Eine Überweisung würde hier nicht mehr reichen, sagte mir die Arzthelferin beim Hautarzt. Allerdings habe ich "Psychotherapeut" durchgestrichen. Denn es geht ja meinen Hautarzt nix an, was ich beim Psychotherapeuten mache.
Bin mir mit der ganzen Geschichte sehr unsicher. Wie handhabt ihr das? Unterschreibt ihr diese DSGVO?
Weiß jemand, ob man tatsächlich Nachteile hat, wenn man nicht unterschreibt?
gestern war ich beim Hautarzt und es wurde mir ein Formular zur Unterschrift vorgelegt. Ich solle damit unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin, dass meine Ärzte sich untereinander Daten über mich austauschen dürfen. Dies sei die neue DSGVO, die seit diesem Jahr gelten soll.
Hab jetzt etwas gestörbert im Netz und sehe, dass die erst ab Ende Mai gilt. Und mit dieser neuen DSGVO, die die EU beschlossen hat, sind nun auch Arztpraxen betroffen.
Ich habe unterschrieben, weil ich ja möchte, dass z. B. mein Hausarzt Bescheid bekommt über meine Diagnose beim Hautarzt. Eine Überweisung würde hier nicht mehr reichen, sagte mir die Arzthelferin beim Hautarzt. Allerdings habe ich "Psychotherapeut" durchgestrichen. Denn es geht ja meinen Hautarzt nix an, was ich beim Psychotherapeuten mache.
Bin mir mit der ganzen Geschichte sehr unsicher. Wie handhabt ihr das? Unterschreibt ihr diese DSGVO?
Weiß jemand, ob man tatsächlich Nachteile hat, wenn man nicht unterschreibt?
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Re: neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unterschreiben?
Hallo AnnaB,
Hat er dich auch informiert, wie du das widerrrufen kannst ???
Der Dopa bekommt von seinem Hautarzt übrigens direkt anschließend den Befund in die Hand ... zur Not würde unser Hausarzt dann mal (mit unserer Erlaubnis) "nachhaken" wenn das anders wäre.
Die neuen Datenschutz-Richtlinien sollen ja (angeblich) den Datenaustausch (besonders sensibler persönlicher Daten) einschränken und übersichtlicher für den Betroffenen machen.
Wer sich da "überfahren"" lässt wundert sich wohl später nur noch darüber, wer so Alles Kenntnis von den gesundheitlichen Problemen bekommen hat ...
Ich wüsste nicht wo der Nachteil liegt, wenn ich "von Fall zu Fall" weiterhin selbst entscheide wer meine Krankenakten einsehen darf oder meine Arztberichte bekommen soll und wer nicht, zunächst mal bin ich das selber ...
Dafür gibt es bereits das Patientenrechtegesetz ...
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/p ... sicht.html
Es ist doch viel einfacher wenn du deinem Hausarzt dann die erforderlichen Unterlagen selber geben kannst, auch ein Hausarzt "MUSS" nicht ALLES wissen, weil du einen Freifahrtschein bei einem Facharzt unterschrieben hast ...
Du solltest dich erkundigen auf welche Weise du dieses Einverständnis widerrufen kannst, sonst gilt das wohl ohne zeitliche Befristung ... so kann man Gesetze schon "umgehen" wenn sie noch nicht mal gültig sind.
Auch ein Arzt (oder seine Angestellten) hat dich erst mal aufzuklären welche Bedeutung deine Unterschrift so erlangen wird ...UND, ob das wirklich notwendig ist und für welche Zwecke, wenn es auch schon genug andere Wege dafür gibt, wo du den "Datenfluss" weiterhin selbst steuern kannst.
DAS soll eigentlich mit den neuen Regelungen erreicht werden (soweit ich das bisher verstanden habe) ... und nicht die "General-Erlaubnis" beim Hautarzt ... sich praktisch an Schweigepflicht nicht mehr unbedingt halten zu müssen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Dann soll er dir den Befundbericht aushändigen und du kannst jederzeit selbst entscheiden, welcher andere Arzt das bekommen soll ... ohne mir das genauer anzusehen hätte ich da beim Arztbesuch GAR NICHTS unterschrieben, hast du eine Kopie davon bekommen ...gestern war ich beim Hautarzt und es wurde mir ein Formular zur Unterschrift vorgelegt. Ich solle damit unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin, dass meine Ärzte sich untereinander Daten über mich austauschen dürfen. Dies sei die neue DSGVO, die seit diesem Jahr gelten soll.
Arztpraxen durften noch nie alles einfach so weitergeben, immerhin gibt es eine ärztliche Schweigepflicht und wenn man die nicht einhalten möchte hat man den Patienten um die Entbindung zu bitten, du hast wohl so was wie eine "Dauer-Schweigepflicht-Entbindung" unterschrieben, damit wäre ich NICHT glücklich.Hab jetzt etwas gestörbert im Netz und sehe, dass die erst ab Ende Mai gilt. Und mit dieser neuen DSGVO, die die EU beschlossen hat, sind nun auch Arztpraxen betroffen.
Hat er dich auch informiert, wie du das widerrrufen kannst ???
Schon interessant wie wichtig man doch diesen "Austausch" plötzlich nehmen möchte, bisher wurde da auch nicht wirklich ordentlich gearbeitet (wir mussten häufig genug die Zusendung von Fachärzten an den Hausarzt anmahnen) und wenn die Regelung überhaupt erst ab Ende Mai in Kraft tritt, warum sollst du dann JETZT schon dafür was unterschreiben ???Ich habe unterschrieben, weil ich ja möchte, dass z. B. mein Hausarzt Bescheid bekommt über meine Diagnose beim Hautarzt. Eine Überweisung würde hier nicht mehr reichen, sagte mir die Arzthelferin beim Hautarzt. Allerdings habe ich "Psychotherapeut" durchgestrichen. Denn es geht ja meinen Hautarzt nix an, was ich beim Psychotherapeuten mache.
Der Dopa bekommt von seinem Hautarzt übrigens direkt anschließend den Befund in die Hand ... zur Not würde unser Hausarzt dann mal (mit unserer Erlaubnis) "nachhaken" wenn das anders wäre.
Bisher hat uns noch KEIN Arzt darauf angesprochen und wir handhaben das so wie oben beschrieben, die Ärzte bekommen in der Regel direkt von UNS was sie an Fremdbefunden benötigen ODER es gibt eine separate Schweigepflicht-Entbindung dafür genau für diesen einmaligen Zweck ...Bin mir mit der ganzen Geschichte sehr unsicher. Wie handhabt ihr das? Unterschreibt ihr diese DSGVO?
Die neuen Datenschutz-Richtlinien sollen ja (angeblich) den Datenaustausch (besonders sensibler persönlicher Daten) einschränken und übersichtlicher für den Betroffenen machen.
Frage doch das nächste Mal direkt VORHER nach welche Nachteile das für dich haben könnte, wenn du NICHT unterschreibst, ich sehe keine, im Gegenteil ...Weiß jemand, ob man tatsächlich Nachteile hat, wenn man nicht unterschreibt?
Wer sich da "überfahren"" lässt wundert sich wohl später nur noch darüber, wer so Alles Kenntnis von den gesundheitlichen Problemen bekommen hat ...
Ich wüsste nicht wo der Nachteil liegt, wenn ich "von Fall zu Fall" weiterhin selbst entscheide wer meine Krankenakten einsehen darf oder meine Arztberichte bekommen soll und wer nicht, zunächst mal bin ich das selber ...
Dafür gibt es bereits das Patientenrechtegesetz ...
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/p ... sicht.html
Es ist doch viel einfacher wenn du deinem Hausarzt dann die erforderlichen Unterlagen selber geben kannst, auch ein Hausarzt "MUSS" nicht ALLES wissen, weil du einen Freifahrtschein bei einem Facharzt unterschrieben hast ...
Du solltest dich erkundigen auf welche Weise du dieses Einverständnis widerrufen kannst, sonst gilt das wohl ohne zeitliche Befristung ... so kann man Gesetze schon "umgehen" wenn sie noch nicht mal gültig sind.
Auch ein Arzt (oder seine Angestellten) hat dich erst mal aufzuklären welche Bedeutung deine Unterschrift so erlangen wird ...UND, ob das wirklich notwendig ist und für welche Zwecke, wenn es auch schon genug andere Wege dafür gibt, wo du den "Datenfluss" weiterhin selbst steuern kannst.
DAS soll eigentlich mit den neuen Regelungen erreicht werden (soweit ich das bisher verstanden habe) ... und nicht die "General-Erlaubnis" beim Hautarzt ... sich praktisch an Schweigepflicht nicht mehr unbedingt halten zu müssen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unterschreiben?
so werd ich's in Zukunft machen. Gleich einen Befundbericht mitnehmen, dann habe ich den für mich und für den Arzt, dem ich das geben möchte.Doppeloma hat geschrieben: ↑Do 3. Mai 2018, 15:15
Dann soll er dir den Befundbericht aushändigen und du kannst jederzeit selbst entscheiden, welcher andere Arzt das bekommen soll ... ohne mir das genauer anzusehen hätte ich da beim Arztbesuch GAR NICHTS unterschrieben, hast du eine Kopie davon bekommen ...
Eine Kopie habe ich nicht. Ich war so überrumpelt und dachte, es geht in Ordnung wenn mein Hausarzt Bescheid bekommt. Allerdings hat es mich ebenso stutzig gemacht, weil es allgemein gehalten wurde und nicht für den speziellen Arzt.
Es stand etwas dabei, dass man widerrufen kann. Beim nächsten Besuch werde ich das Formular nochmal verlangen und dann widerrufen
eben das habe ich ja gefragt und man sagte mir, dass dann der Hausarzt nicht automatisch wie bisher bei einer Überweisung Bescheid bekommt. Ob das wirklich stimmt weiß ich natürlich nicht. Heute beim Hausarzt meinte die Arzthelferin dort, dass dies nicht simme, aber ich müsste dann für jeden Besuch eine extra Überweisung mitnehmen. Ansonsten eben eine extra Erklärung spezifisch unterschreiben, wenn man Unterlagen anfordern müsse.
Glaube die kennen sich mit dem neuen Gesetz selbst alle nicht aus und ich habe den Eindruck, dass jetzt jeder auf Nummer sicher gehen möchte, wegen des Datenschutzes. Ich eben auch. Und deshalb werd ich es so handhaben wie du, Doppeloma.
So mach ich das. Ich widerrufe.
Bestimmt finde ich so ein Widerruf auch im Netz, dann kann ich den gleich mitnehmen. Falls ich fündig werde, dann verlinke ich. Ansonsten schreib ich das evtl. kurz selbst.
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Re: neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unterschreiben?
"Wie bisher hat der Betroffene ein Widerrufsrecht. Er muss deswegen die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.
Neu ist: Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein."
Quelle: https://www.e-recht24.de/datenschutzgru ... dnung.html
Also schreib ich einfach:
Datum
Vor-und Zuname
Adresse
Geb.Datum
Widerruf
Hiermit widerrufe ich die Einwilligung zur Datenverarbeitung (DSGVO) vom soundsovielten.
Unterschrift
Vor-und Zuname
Neu ist: Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein."
Quelle: https://www.e-recht24.de/datenschutzgru ... dnung.html
Also schreib ich einfach:
Datum
Vor-und Zuname
Adresse
Geb.Datum
Widerruf
Hiermit widerrufe ich die Einwilligung zur Datenverarbeitung (DSGVO) vom soundsovielten.
Unterschrift
Vor-und Zuname
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Re: neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unterschreiben?
Hallo AnnaB,
du solltest aber auch mehr lesen als nur den Satz mit der Widerrufsmöglichkeit ...
Link von AnnaB.
Gerade im medizinischen Bereich sind und waren "General-Einwilligungen" noch nie erlaubt, also "Schweigepflicht-Entbindungen" für alle Richtungen und jede nur mögliche Informationsbeschaffung.
Habe selbst auch noch nicht alles verstanden aber das bezieht sich zunächst mal vorwiegend auf Daten-Nutzung im Internet / Web-Seiten, Daten bei Online-Händlern und in sozialen Netzwerken usw.
Ärzte sind vorrangig ohnehin der gesetzlichen Schweigepflicht unterworfen und da weiß ich gar nicht warum dein Hautarzt so einen Aufstand, um diese Datenschutz-Regelungen macht ... an seinen Pflichten als Arzt ändert das doch GAR NICHTS, der durfte vorher auch nicht ohne deine Einwilligung irgendwohin was weitergehen oder was anfordern OHNE deine Erlaubnis.
Kennt der sich mit dem Patientenrechtegesetz auch so gut aus, das gilt immerhin schon seit 2013 damit haben aber noch immer viele Ärzte so ihre Probleme wenn der Patient seine Befunde mal ausgedruckt haben möchte (für Termine bei Fachärzten oder für Kliniken / Reha-Kliniken /Anträge wo medizinische Daten / Befunde wichtig sind), aus den laufenden Behandlungen ...
Zudem solltest du dir wirklich angewöhnen mal zu hinterfragen, wofür genau man deine Unterschrift haben will UND IMMER eine Kopie verlangen von Unterlagen die du unterschrieben hast, du hast einen Rechtsanspruch darauf dann wenigstens auch ein eigenes Exemplar davon zu bekommen.
Den Widerruf solltest du nicht irgendwann mal sondern umgehend vornehmen, bis dahin gilt schon deine Unterschrift auf diesem "Freibrief" für den Hautarzt ...
Das können auch gerne die Vorzimmerdamen in Empfang nehmen und auf einer Kopie (deines Widerrufes) lässt du dir den Empfang bestätigen, zudem solltest du (mindestens) eine Kopie verlangen von der Erklärung die du unterschrieben hast, noch besser wäre die Aushändigung des Originales zu verlangen, dann kannst du einigermaßen Sicher sein, dass damit kein Unfug mehr gemacht werden kann.
Die Ärzte sollen uns behandeln und sich dabei an die Schweigepflicht halten, dann brauchen sie keine Unterschriften zum neuen "Datenschutzgesetz" oder müssen begründen wofür konkret ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
du solltest aber auch mehr lesen als nur den Satz mit der Widerrufsmöglichkeit ...
QuelleInhaltliche Anforderungen:
Die Einwilligung müssen Sie immer zweckgebunden einholen und die Verarbeitungszwecke dabei aufführen. Generaleinwilligungen sind also auch weiterhin nicht erlaubt.
Link von AnnaB.
Gerade im medizinischen Bereich sind und waren "General-Einwilligungen" noch nie erlaubt, also "Schweigepflicht-Entbindungen" für alle Richtungen und jede nur mögliche Informationsbeschaffung.
Habe selbst auch noch nicht alles verstanden aber das bezieht sich zunächst mal vorwiegend auf Daten-Nutzung im Internet / Web-Seiten, Daten bei Online-Händlern und in sozialen Netzwerken usw.
Ärzte sind vorrangig ohnehin der gesetzlichen Schweigepflicht unterworfen und da weiß ich gar nicht warum dein Hautarzt so einen Aufstand, um diese Datenschutz-Regelungen macht ... an seinen Pflichten als Arzt ändert das doch GAR NICHTS, der durfte vorher auch nicht ohne deine Einwilligung irgendwohin was weitergehen oder was anfordern OHNE deine Erlaubnis.
Kennt der sich mit dem Patientenrechtegesetz auch so gut aus, das gilt immerhin schon seit 2013 damit haben aber noch immer viele Ärzte so ihre Probleme wenn der Patient seine Befunde mal ausgedruckt haben möchte (für Termine bei Fachärzten oder für Kliniken / Reha-Kliniken /Anträge wo medizinische Daten / Befunde wichtig sind), aus den laufenden Behandlungen ...
Zudem solltest du dir wirklich angewöhnen mal zu hinterfragen, wofür genau man deine Unterschrift haben will UND IMMER eine Kopie verlangen von Unterlagen die du unterschrieben hast, du hast einen Rechtsanspruch darauf dann wenigstens auch ein eigenes Exemplar davon zu bekommen.
Den Widerruf solltest du nicht irgendwann mal sondern umgehend vornehmen, bis dahin gilt schon deine Unterschrift auf diesem "Freibrief" für den Hautarzt ...
Das können auch gerne die Vorzimmerdamen in Empfang nehmen und auf einer Kopie (deines Widerrufes) lässt du dir den Empfang bestätigen, zudem solltest du (mindestens) eine Kopie verlangen von der Erklärung die du unterschrieben hast, noch besser wäre die Aushändigung des Originales zu verlangen, dann kannst du einigermaßen Sicher sein, dass damit kein Unfug mehr gemacht werden kann.
Die Ärzte sollen uns behandeln und sich dabei an die Schweigepflicht halten, dann brauchen sie keine Unterschriften zum neuen "Datenschutzgesetz" oder müssen begründen wofür konkret ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unterschreiben?
Hallo Anna B, hallo liebe LeserINNEN,
auf diese neue " Erklärung " wurde ich nicht hingewiesen ect.... Allerdings befand ich mich nicht beim Dermatologen in Behandlung.
Da meine Schwester beim Dermatologen tätig ist - befragte ich sie heute, bzgl dieser " neuen Datenschutz-VO " ... DSGVO
Es ist in der Tat so, wie von @ Anna B berichtet, dass seit Anfang 2018 den Patienten bei JEDEM Besuch/Konsil dieses Formular zur Unterschrift vorgelegt wird/werden muss - da sonst keinerlei ! Datenaustausch zwischen den diversen Ärzten erfolgen DARF...
Diese " Vereinbarung " muss bei jedem stattfindenden Arztkonsil erneut unterschrieben werden... !
Somit ist die von Dir geleistete Unterschrift NUR für diesen einen Arztkontakt gültig...
Ich würde zur Vorsicht trotzdem einen Widerruf Deiner Einverständnis in die Wege leiten.
In Zukunft stets gut abwägen für welchen Vertrag ect man seine Einverständnis erteilt - ggf wie bei der AfA angeraten - ALLE Unterlagen zur " Prüfung mit @ Home " nehmen und sich vorab erkundigen....
Es dürfen auch keinerlei Befunde/Briefe/Daten ect per FAX/Mail ect mehr versendet werden.
Erscheint ein zb Angehöriger in der Praxis um nach dem Patienten zu fragen - darf vom Praxispersonal ebenfalls keine Auskunft gegeben werden, dass sich Pat im Wartezimmer aufhält ect...
Gehört nun nicht zur neuen Datenverordnung - damals befand ich mich noch im HA-Modell - die Arzthelferin legte mir ein Formular " Versorgungslandschaft Rheuma ?" zur Unterschrift vor, da ich mich ja beim Rheumatologen in Behandlung befand - ok dachte ich mir, keinerlei Nachteile für mich - unterzeichnet - kürzlich ist der Vertrag abgelaufen - neues freundliches Schreiben meiner KK, mit viel Papierkram und der Bitte diesen Vertrag erneut weiterhin aufrecht zu erhalten...
Da ich für mich keinerlei Vorteile ect erkennen konnte und mein damaliger Rheumatologe nicht mehr praktiziert - bin ich nun auch aus der Rheumaversorgung raus...
Ebenso auch aus dem Hausarztmodell raus - kein Vorteil ect für mich erkennbar.. jedoch für den HA lukrativ..
Liebe Grüsse
Engelchen 22
mit grossem Interesse habe ich die Fragen von @Anna B gelesen und mir meine Gedanken gemacht, denn ich befand mich dieses Jahr auch bei einigen Fachärzten in Behandlung,Anna B hat geschrieben:gestern war ich beim Hautarzt und es wurde mir ein Formular zur Unterschrift vorgelegt. Ich solle damit unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin, dass meine Ärzte sich untereinander Daten über mich austauschen dürfen. Dies sei die neue DSGVO, die seit diesem Jahr gelten soll.
auf diese neue " Erklärung " wurde ich nicht hingewiesen ect.... Allerdings befand ich mich nicht beim Dermatologen in Behandlung.
Da meine Schwester beim Dermatologen tätig ist - befragte ich sie heute, bzgl dieser " neuen Datenschutz-VO " ... DSGVO
Es ist in der Tat so, wie von @ Anna B berichtet, dass seit Anfang 2018 den Patienten bei JEDEM Besuch/Konsil dieses Formular zur Unterschrift vorgelegt wird/werden muss - da sonst keinerlei ! Datenaustausch zwischen den diversen Ärzten erfolgen DARF...
Diese " Vereinbarung " muss bei jedem stattfindenden Arztkonsil erneut unterschrieben werden... !
Somit ist die von Dir geleistete Unterschrift NUR für diesen einen Arztkontakt gültig...
Ich würde zur Vorsicht trotzdem einen Widerruf Deiner Einverständnis in die Wege leiten.
In Zukunft stets gut abwägen für welchen Vertrag ect man seine Einverständnis erteilt - ggf wie bei der AfA angeraten - ALLE Unterlagen zur " Prüfung mit @ Home " nehmen und sich vorab erkundigen....
Es dürfen auch keinerlei Befunde/Briefe/Daten ect per FAX/Mail ect mehr versendet werden.
Erscheint ein zb Angehöriger in der Praxis um nach dem Patienten zu fragen - darf vom Praxispersonal ebenfalls keine Auskunft gegeben werden, dass sich Pat im Wartezimmer aufhält ect...
Gehört nun nicht zur neuen Datenverordnung - damals befand ich mich noch im HA-Modell - die Arzthelferin legte mir ein Formular " Versorgungslandschaft Rheuma ?" zur Unterschrift vor, da ich mich ja beim Rheumatologen in Behandlung befand - ok dachte ich mir, keinerlei Nachteile für mich - unterzeichnet - kürzlich ist der Vertrag abgelaufen - neues freundliches Schreiben meiner KK, mit viel Papierkram und der Bitte diesen Vertrag erneut weiterhin aufrecht zu erhalten...
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...
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- AnnaB
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Re: neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unterschreiben?
Danke für deine Recherche, Engelchen. Verstehe ich das richtig, dass meine Unterschrift nur für einen Besuch beim diesem Arzt gilt und wenn ich in 2 Tagen wieder komme, dann gilt die Einwilligung nicht mehr?Engelchen22 hat geschrieben: ↑Fr 4. Mai 2018, 16:31
Diese " Vereinbarung " muss bei jedem stattfindenden Arztkonsil erneut unterschrieben werden... !
Somit ist die von Dir geleistete Unterschrift NUR für diesen einen Arztkontakt gültig...
Überall ist man nur noch am ab wegen diesem DSGV, das ab Ende Mai in Kraft tritt. Was ich halt nicht gut finde ist, dass meine Hautärztin scheinbar ein Musterformular zur Unterschrift ihren Patienten gibt, das ganz allgemein gültig ist. Nehme an, dass dies nun mehrere Ärzte auch so machen werden. Im Netz findet sich kaum was drüber, aber dies wird sich sicherlich die nächsten Monate ändern. Am liebsten wäre mir ich würde mein eigene Einwilligung schreiben oder evtl. ein Formular in das ich dann die Namen der jeweiligen Ärzte eintragen kann, die miteinander kommunizieren dürfen.
Und immer noch unklar finde ich, ob eine Überweisung nicht ausreicht.
Bis das alles mal klarer ist, werde ich die Einwilligung einfach zurückziehen und selbst den Arztbericht mitnehmen. Ist dieser immer gleich nach der Behandlung fertig?
Ich hab auch grade kaum den Nerv mich damit auseinanderzusetzen. Bin jetzt zwar in Erwerbsminderungsrente, aber familiär ist einiges los bei mir :(
- Engelchen22
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Re: neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unterschreiben?
Liebe Anna B,
So hatte ich es verstanden bzw übermittelt bekommen, für jedes Konsil ist die Unterschrift nötig. Ich muss nun mal wieder meinen HA konsultieren, da ich ne Überweisung möchte und die Medis zur Neige gehen, da bin ich gespannt welches " Exemplar " mir vorgelegt wird... ich habe so den Eindruck, dass jede Praxis ihr eigenes " Formular entworfen " hat... Dachte dies wäre " Einheits-Standart "
Im Exemplar meines Neffen´s ( anderer HA ) wurde sogar nach der Apotheke gefragt und die Personen müssen benannt werden welche zb Rezepte ect abholen dürfen i.A. Das finde ich ja noch i.O. aber die Apotheke - meine Güte...
In Kürze steht mein Termin beim Dermatologen an, mit kleiner OP ... da werde ich ganz genau auf diese DSGVO achten und alles edieren , was mir sinnlos erscheint..
Wo sind denn die K-o-R User mit bereits getätigten Erfahrungen ....
Zuerst ein riesen Geschrei/Aufwand wegen der neuen Gesundheitskarte, die ja alles so vereinfachen sollte und uns noch gläserner machen und nun der Datenschutz
Nee das habe ich bisher nur einmalig erlebt, dass der orthopädische Brief mit mir die Praxis verlassen hatte... da war mein EX Orthopäde sehr fix und kulant.
Liebe Grüsse und weniger Stress wünsche ich Dir
Engelchen 22
So hatte ich es verstanden bzw übermittelt bekommen, für jedes Konsil ist die Unterschrift nötig. Ich muss nun mal wieder meinen HA konsultieren, da ich ne Überweisung möchte und die Medis zur Neige gehen, da bin ich gespannt welches " Exemplar " mir vorgelegt wird... ich habe so den Eindruck, dass jede Praxis ihr eigenes " Formular entworfen " hat... Dachte dies wäre " Einheits-Standart "
Im Exemplar meines Neffen´s ( anderer HA ) wurde sogar nach der Apotheke gefragt und die Personen müssen benannt werden welche zb Rezepte ect abholen dürfen i.A. Das finde ich ja noch i.O. aber die Apotheke - meine Güte...
In Kürze steht mein Termin beim Dermatologen an, mit kleiner OP ... da werde ich ganz genau auf diese DSGVO achten und alles edieren , was mir sinnlos erscheint..
Wo sind denn die K-o-R User mit bereits getätigten Erfahrungen ....
den Arzt welcher eine Info/Datenübermittlung erhalten darf - werde ich mit Anschrift auf dieses Formular schreiben !AnnaB hat geschrieben: Am liebsten wäre mir ich würde mein eigene Einwilligung schreiben oder evtl. ein Formular in das ich dann die Namen der jeweiligen Ärzte eintragen kann, die miteinander kommunizieren dürfen.
Eine ÜW benötigst Du nur noch, wenn Du im Hausarztmodell wärst und wenn man einen Arztbrief möchte, wobei viele FA schon lange auf die ÜW verzichten, aber eben nicht alle...AnnaB hat geschrieben:Und immer noch unklar finde ich, ob eine Überweisung nicht ausreicht.
Zuerst ein riesen Geschrei/Aufwand wegen der neuen Gesundheitskarte, die ja alles so vereinfachen sollte und uns noch gläserner machen und nun der Datenschutz
AnnaB hat geschrieben:Bis das alles mal klarer ist, werde ich die Einwilligung einfach zurückziehen und selbst den Arztbericht mitnehmen. Ist dieser immer gleich nach der Behandlung fertig?
Nee das habe ich bisher nur einmalig erlebt, dass der orthopädische Brief mit mir die Praxis verlassen hatte... da war mein EX Orthopäde sehr fix und kulant.
AnnaB hat geschrieben:Bin jetzt zwar in Erwerbsminderungsrente, aber familiär ist einiges los bei mir :(
Liebe Grüsse und weniger Stress wünsche ich Dir
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Re: neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unterschreiben?
update von mir: habe inzwischen an den Bundesdatenschutz geschrieben- keine Antwort. Dann habe ich an die Ärztekammer geschrieben - keine Antwort.
Grund dafür war, dass meine Bekannte ebenfalls bei ihrem "Haut"arzt war (ein anderer als meiner) und ihr gesagt, wurde, wenn sie nicht unterschreibt, könne man sie nicht behandeln. Das fand ich so krass. Zu Abrechnungszwecken ist das ja vielleicht sinnvoll. Aber eine Einwilligung, dass sämtliche Ärzte von einem untereinander Daten austauschen dürfen, geht dann wohl zu weit. Zur Erinnerung: Was geht meinen "Haut"arzt an, was bei meinem Psychotherapeuten besprochen wurde oder auch was ich beim Psychiater mache?!
Ich selbst war inzwischen beim Hausarzt und beim Psychiater. Beide winkten ab, das bräuchten sie nicht, so eine Einwilligung zur DSGVO. Wenn etwas wäre, würde man mich um Erlaubnis fragen.
Im Internet kursieren haufenweise Anleitungen für Ärzte. Für Patienten gilt nur, dass es freiwillig sei und man jederzeit widersprechen kann, ebenso, dass es in leicht verständlicher Sprache geschrieben sein soll und keine Generalvollmacht sein darf.
So, jetzt legt euch mal mit nem Arzt an, wenn ihr dringend behandelt werden müsst. Momentan fällt mir nur ein: unterschreiben und beim Verlassen der Klinik gleich Widerruf auf den Tisch knallen. So lange bis die Regelung aufschlussreich geklärt ist.
Grund dafür war, dass meine Bekannte ebenfalls bei ihrem "Haut"arzt war (ein anderer als meiner) und ihr gesagt, wurde, wenn sie nicht unterschreibt, könne man sie nicht behandeln. Das fand ich so krass. Zu Abrechnungszwecken ist das ja vielleicht sinnvoll. Aber eine Einwilligung, dass sämtliche Ärzte von einem untereinander Daten austauschen dürfen, geht dann wohl zu weit. Zur Erinnerung: Was geht meinen "Haut"arzt an, was bei meinem Psychotherapeuten besprochen wurde oder auch was ich beim Psychiater mache?!
Ich selbst war inzwischen beim Hausarzt und beim Psychiater. Beide winkten ab, das bräuchten sie nicht, so eine Einwilligung zur DSGVO. Wenn etwas wäre, würde man mich um Erlaubnis fragen.
Im Internet kursieren haufenweise Anleitungen für Ärzte. Für Patienten gilt nur, dass es freiwillig sei und man jederzeit widersprechen kann, ebenso, dass es in leicht verständlicher Sprache geschrieben sein soll und keine Generalvollmacht sein darf.
So, jetzt legt euch mal mit nem Arzt an, wenn ihr dringend behandelt werden müsst. Momentan fällt mir nur ein: unterschreiben und beim Verlassen der Klinik gleich Widerruf auf den Tisch knallen. So lange bis die Regelung aufschlussreich geklärt ist.
- Doppeloma
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Re: neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unterschreiben?
Hallöle Allerseits,
Wir waren letzte Woche beim Hausarzt, haben diverse Überweisungen, Rezepte und Verordnungen bekommen ... es wurde KEINE Unterschrift für was auch immer verlangt.
Dopa war (mit Überweisung vom Hausarzt) gestern beim Urologen und vorgestern beim Hautarzt, der eine schickt den Befund (wie bisher IMMER) an unseren Hausarzt, der andere hat ihm (auch wie immer) den Bericht gleich ausgedruckt und mitgegeben ... ich selber muss nächste Woche wieder zur Internistin und bekomme dort den Bericht normal auch gleich in die Hand nach der Kontroll-Untersuchung.
In unserer Apotheke gab es auch keinerlei "Änderungen", wozu denn auch, die haben herauszugeben was der Arzt aufgeschrieben hat, was hat das bitte mit dem EU-"Datenschutz" zu tun und wenn ich mal möchte, dass Jemand meine Pillen abholen soll (der Dopa bringt die sowieso immer mit), den die Apotheke NICHT kennt, dann schreibe ich notfalls einmalig eine Vollmacht = FERTIG ... das brauche ich doch keinen Arzt mitzuteilen "für den Fall der Fälle" ...
Denen genügt in der Regel die Vorlage / Abgabe des Rezeptes ... also ich verstehe dieses ganze Theater bei euren Ärzten NICHT ... die ärztliche Schweigepflicht ist doch nicht aufgehoben durch die EU-Datenschutz-Verordnung, die müssen ALLE und IMMER erst fragen, ob sie Gesundheitsdaten mit anderen Ärzten (oder Behörden) austauschen dürfen ...
Schon interessant wenn man auf Anfragen an den Datenschutz oder die Ärztekammern keine Antworten bekommt ... ich würde mich bei der Ärztekammer und der KK beschweren wenn mich ein Arzt, nicht mehr behandeln will ohne eine Unterschrift auf irgendeiner "Datenschutz-Erklärung", erinnert mich fatal an die Praxisgebühr, wo ein Schwerverletzter vom Notdienst erst gefragt wird ob er auch 10 € dabei hat ... die werden echt immer bescheuerter ...
Es scheint wieder Niemand wirklich zu wissen wie er mit dem neunen "Datenschutz-Segen" aus Brüssel umgehen soll also wollen sie wieder alles (völlig unnötige) besonders "gut" machen ... denn wenn es wirklich nötig wäre, darf man davon ausgehen, dass es auch ein einheitliches Formular für ALLE Ärzte gibt und nicht jeder wieder mal sein "eigenes Daten-Süppchen" kochen darf ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Da übertreiben wohl einige Ärzte wieder maßlos oder wollen sich selber was sichern um den Patienten nicht mehr extra fragen zu müssen ob ihm das Recht ist ???Ich selbst war inzwischen beim Hausarzt und beim Psychiater. Beide winkten ab, das bräuchten sie nicht, so eine Einwilligung zur DSGVO. Wenn etwas wäre, würde man mich um Erlaubnis fragen.
Wir waren letzte Woche beim Hausarzt, haben diverse Überweisungen, Rezepte und Verordnungen bekommen ... es wurde KEINE Unterschrift für was auch immer verlangt.
Dopa war (mit Überweisung vom Hausarzt) gestern beim Urologen und vorgestern beim Hautarzt, der eine schickt den Befund (wie bisher IMMER) an unseren Hausarzt, der andere hat ihm (auch wie immer) den Bericht gleich ausgedruckt und mitgegeben ... ich selber muss nächste Woche wieder zur Internistin und bekomme dort den Bericht normal auch gleich in die Hand nach der Kontroll-Untersuchung.
In unserer Apotheke gab es auch keinerlei "Änderungen", wozu denn auch, die haben herauszugeben was der Arzt aufgeschrieben hat, was hat das bitte mit dem EU-"Datenschutz" zu tun und wenn ich mal möchte, dass Jemand meine Pillen abholen soll (der Dopa bringt die sowieso immer mit), den die Apotheke NICHT kennt, dann schreibe ich notfalls einmalig eine Vollmacht = FERTIG ... das brauche ich doch keinen Arzt mitzuteilen "für den Fall der Fälle" ...
Denen genügt in der Regel die Vorlage / Abgabe des Rezeptes ... also ich verstehe dieses ganze Theater bei euren Ärzten NICHT ... die ärztliche Schweigepflicht ist doch nicht aufgehoben durch die EU-Datenschutz-Verordnung, die müssen ALLE und IMMER erst fragen, ob sie Gesundheitsdaten mit anderen Ärzten (oder Behörden) austauschen dürfen ...
Schon interessant wenn man auf Anfragen an den Datenschutz oder die Ärztekammern keine Antworten bekommt ... ich würde mich bei der Ärztekammer und der KK beschweren wenn mich ein Arzt, nicht mehr behandeln will ohne eine Unterschrift auf irgendeiner "Datenschutz-Erklärung", erinnert mich fatal an die Praxisgebühr, wo ein Schwerverletzter vom Notdienst erst gefragt wird ob er auch 10 € dabei hat ... die werden echt immer bescheuerter ...
Es scheint wieder Niemand wirklich zu wissen wie er mit dem neunen "Datenschutz-Segen" aus Brüssel umgehen soll also wollen sie wieder alles (völlig unnötige) besonders "gut" machen ... denn wenn es wirklich nötig wäre, darf man davon ausgehen, dass es auch ein einheitliches Formular für ALLE Ärzte gibt und nicht jeder wieder mal sein "eigenes Daten-Süppchen" kochen darf ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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