Gerade hatte ich den Beitrag fertig und schon war er verschwunden!
Kann mir vielleicht jemand sagen wo er hier im Forum geblieben ist? "VERBRAUCHERURTEIL"
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Also, 2. Versuch!
Verbraucherurteil aus der NWZ vom 15. Juni 2013
WILL EIN gesetzlich Rentenversicherter gegen die Ablehnung seines Antrages auf Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgerich klagen, so braucht ihm dafür aus Steuermitteln kein Rechtsanwalt an die Seite gestellt werden.
Dies gilt auch, wenn er finanziell nicht dazu in der Lage ist, sich entsprechend vertreten zu lassen.
Das Bundesverfassungsgericht:
"Es besteht keine unzulässige Benachteiligung des unbemittelten Bürgers, da auch "ein bemittelter Bürger zunächst versuchen würde, die kostenlose Beratung durch die zuständige Behörde in Anspruch zu nehmen".
Dies gelte "angesichts der gesetzlichen Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers".
(BVfG, 1 BvR 2735/11)
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 73511.html
Einen schönen Tag noch!
Ist dies Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt?
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- Manfred1951
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Ist dies Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt?
Herzliche Grüße,
Manfred
Über Vergangenes mache Dir keine Sorge, dem Kommenden wende Dich zu.(Konfuzius)
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen. (mäuschen)
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Manfred
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Re: Ist dies Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt?
nun mit der Rs-Versicherung ist es auch nicht anders...die Zahlen erst wenn´s zur Klage kommt
allerdings soll´s Versicherungen und Anwälte geben die das Tolerieren ...soll z.B. heißen Versicherung genehmigt ein Beratungsgespräch (kostenlos) und der Ra stellt seine Rechnung so das es passt
allerdings soll´s Versicherungen und Anwälte geben die das Tolerieren ...soll z.B. heißen Versicherung genehmigt ein Beratungsgespräch (kostenlos) und der Ra stellt seine Rechnung so das es passt
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
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Re: Ist dies Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt?
Hallo Manfred,
Kann es sein, dass du hier irgendwas durcheinander bringst, das ist nicht besonders neu (von 2011) und es geht ausschließlich um die Erteilung von Beratungshilfescheinen ...
Soweit ich das gelesen und verstanden habe geht es auch nur darum ...
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 73511.html
Bei einer Klage gegen die DRV geht es ja um PKH für einen Anwalt am Sozialgericht und die wurde bisher (in den meisten Fällen) auch ohne Probleme bewilligt, denn es wäre wohl Nonsens anzunehmen, dass man da noch zum eigenen Vorteil durch die DRV "beraten" werden könnte, das ist ja an diesem Punkt bereits als erfolglos abgehakt.
Habe das jetzt gerade nicht zur Hand aber in einer ähnlichen Geschichte (betreffs ALGII /JobCenter) wurde das schonmal (ich glaube vom BSG) klargestellt, weil man da für die Verfahren keine PKH mehr bekommen sollte (um sich einen Anwalt nehmen zu können), es gäbe angeblich genug Möglichkeiten sich direkt "mit der Behörde zu einigen und auseinanderzusetzen" ... also Quasi "Beratung durch den Wolf, wenn der mich gerade fressen will" ...
Das ist ja in Grenzen übertragbar, es kann nicht sein, dass man einen kranken (mittellosen) Antragsteller zwingt, sich vor Gericht ohne Anwalt mit der DRV auseinanderzusetzen, diesen Weg gehen bemittelte Leute dann ganz sicher auch nicht ... nur können die ihre Anwälte selber bezahlen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Wenn das deine Quelle ist, dann bitte auch dahin verlinken, denn in dem Urteil kann ich solche Aussagen nicht finden, dass es um Sozialgerichtsfälle geht ...Verbraucherurteil aus der NWZ vom 15. Juni 2013
Kann es sein, dass du hier irgendwas durcheinander bringst, das ist nicht besonders neu (von 2011) und es geht ausschließlich um die Erteilung von Beratungshilfescheinen ...
Wo steht das in diesem Urteil, davon kann ich nichts finden, es macht ja einen gewaltigen Unterschied, ob man "mal einen Anwalt wegen Antragstellung /Widerspruch" befragen möchte "auf Staatskosten" oder ob man gegen einen "übermächtigen Gegner wie die DRV" alleine vor Gericht stehen soll...WILL EIN gesetzlich Rentenversicherter gegen die Ablehnung seines Antrages auf Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgerich klagen, so braucht ihm dafür aus Steuermitteln kein Rechtsanwalt an die Seite gestellt werden.
Dies gilt auch, wenn er finanziell nicht dazu in der Lage ist, sich entsprechend vertreten zu lassen.
Das mag den Bereich der Antragstellung betreffen, darauf verweise ich ja auch immer wieder, dass man dafür keinen Anwalt braucht, der kann die Formularfragen auch nicht anders beantworten und für die Informationen zum Anspruch auf EM an sich ist ja auch die DRV der informierteste Ansprechpartner, ob einem das nun gefällt oder nicht sei dahin gestellt ... dafür braucht man tatsächlich weder Anwalt noch Beratungshilfeschein.Das Bundesverfassungsgericht:
"Es besteht keine unzulässige Benachteiligung des unbemittelten Bürgers, da auch "ein bemittelter Bürger zunächst versuchen würde, die kostenlose Beratung durch die zuständige Behörde in Anspruch zu nehmen".
Dies gelte "angesichts der gesetzlichen Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers".
Soweit ich das gelesen und verstanden habe geht es auch nur darum ...
QuelleDas Amtsgericht hat den Beschwerdeführer darauf verwiesen, sich vor Inanspruchnahme von Beratungshilfe zunächst durch den zuständigen Rentenversicherungsträger beraten zu lassen. In diesem Verweis liegt angesichts der gemäß § 14 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) bestehenden Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers keine von Verfassungs wegen unzulässige Benachteiligung des unbemittelten Bürgers gegenüber dem bemittelten, da auch ein bemittelter verständiger Bürger zunächst versuchen würde, die kostenfreie Beratung durch die zuständige Behörde in Anspruch zu nehmen
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 73511.html
Bei einer Klage gegen die DRV geht es ja um PKH für einen Anwalt am Sozialgericht und die wurde bisher (in den meisten Fällen) auch ohne Probleme bewilligt, denn es wäre wohl Nonsens anzunehmen, dass man da noch zum eigenen Vorteil durch die DRV "beraten" werden könnte, das ist ja an diesem Punkt bereits als erfolglos abgehakt.
Habe das jetzt gerade nicht zur Hand aber in einer ähnlichen Geschichte (betreffs ALGII /JobCenter) wurde das schonmal (ich glaube vom BSG) klargestellt, weil man da für die Verfahren keine PKH mehr bekommen sollte (um sich einen Anwalt nehmen zu können), es gäbe angeblich genug Möglichkeiten sich direkt "mit der Behörde zu einigen und auseinanderzusetzen" ... also Quasi "Beratung durch den Wolf, wenn der mich gerade fressen will" ...
Das ist ja in Grenzen übertragbar, es kann nicht sein, dass man einen kranken (mittellosen) Antragsteller zwingt, sich vor Gericht ohne Anwalt mit der DRV auseinanderzusetzen, diesen Weg gehen bemittelte Leute dann ganz sicher auch nicht ... nur können die ihre Anwälte selber bezahlen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Ist dies Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt?
Hallo Doppeloma,
Na klar, das Urteil ist zwar schon von 2011 .............. und ich habe da auch nicht weiter recherchiert.
Die von mir gemachte Verlinkung bezog sich auf das in der Presse genannte Urteil.
Und hier wurde der von mir mitgeteilte Text veröffentlicht:
http://www.nwzonline.de/wirtschaft
Was lernen wir daraus?
Pressebeiträge sollte man immer mit Vorsicht betrachten!!!
Ein schönes Wochenende!
... die NWZ ist bei uns die regionale Tageszeitung, und da wurde es heute so veröffentlicht.Doppeloma hat geschrieben:Verbraucherurteil aus der NWZ vom 15. Juni 2013
Na klar, das Urteil ist zwar schon von 2011 .............. und ich habe da auch nicht weiter recherchiert.
Die von mir gemachte Verlinkung bezog sich auf das in der Presse genannte Urteil.
Und hier wurde der von mir mitgeteilte Text veröffentlicht:
http://www.nwzonline.de/wirtschaft
Was lernen wir daraus?
Pressebeiträge sollte man immer mit Vorsicht betrachten!!!
Ja, da kann ich Dir nur voll zustimmen!!!Doppeloma hat geschrieben: ... also Quasi "Beratung durch den Wolf, wenn der mich gerade fressen will" ...
Das ist ja in Grenzen übertragbar, es kann nicht sein, dass man einen kranken (mittellosen) Antragsteller zwingt, sich vor Gericht ohne Anwalt mit der DRV auseinanderzusetzen, diesen Weg gehen bemittelte Leute dann ganz sicher auch nicht ... nur können die ihre Anwälte selber bezahlen.
Ein schönes Wochenende!
Zuletzt geändert von Doppeloma am Sa 15. Jun 2013, 21:37, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Link korrigiert
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Herzliche Grüße,
Manfred
Über Vergangenes mache Dir keine Sorge, dem Kommenden wende Dich zu.(Konfuzius)
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen. (mäuschen)
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Manfred
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Re: Ist dies Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt?
Hallo Manfred,
da kann ich dir nur zustimmen, aber der Link funktioniert (leider) immer noch nicht, kann den Artikel im Wirtschaftsteil auch selber nicht finden ... bekomme auf der Seite andauernd Fehlermeldungen und jede Menge Werbung ... da mag ich im Moment nicht mehr weitersuchen.
OK, der Link funktioniert jetzt (nach der 2. Reparatur) aber den Artikel finde ich immer noch nicht, jetzt gebe ich es erstmal auf ... aber tröste dich, was in unserer Regional-Zeitung steht ist auch nicht immer ganz "astrein" recherchiert oder kommentiert, dabei halte ich die auch noch für relativ seriös, manchmal "rollen sich trotzdem meine Fußnägel hoch" wenn ich da irgendwelchen Unsinn lese, den ich nicht so recht glauben kann und möchte.
Hätte schon gerne mal dort direkt nachgelesen welche irreführenden "Verbraucherinformationen" da so verbreitet werden, ich dachte auch eher sowas würde man im Bereich "Recht" finden /unterbringen ...
Kein Problem, so haben wir alle wieder was dazu gelernt ...
Liebe Grüße und schönen Sonntag noch von der Doppeloma
da kann ich dir nur zustimmen, aber der Link funktioniert (leider) immer noch nicht, kann den Artikel im Wirtschaftsteil auch selber nicht finden ... bekomme auf der Seite andauernd Fehlermeldungen und jede Menge Werbung ... da mag ich im Moment nicht mehr weitersuchen.
OK, der Link funktioniert jetzt (nach der 2. Reparatur) aber den Artikel finde ich immer noch nicht, jetzt gebe ich es erstmal auf ... aber tröste dich, was in unserer Regional-Zeitung steht ist auch nicht immer ganz "astrein" recherchiert oder kommentiert, dabei halte ich die auch noch für relativ seriös, manchmal "rollen sich trotzdem meine Fußnägel hoch" wenn ich da irgendwelchen Unsinn lese, den ich nicht so recht glauben kann und möchte.
Hätte schon gerne mal dort direkt nachgelesen welche irreführenden "Verbraucherinformationen" da so verbreitet werden, ich dachte auch eher sowas würde man im Bereich "Recht" finden /unterbringen ...
Kein Problem, so haben wir alle wieder was dazu gelernt ...
Liebe Grüße und schönen Sonntag noch von der Doppeloma
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Re: Ist dies Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt?
Hallo Doppeloma,
Ich hatte vor einiger Zeit mal das Vergnügen, mich über eine Veröffentlichung im sog. SONNTAGSBLATT zu ärgern.
Da hatte man über das PARKEN von BEHINDERTEN MENSCHEN auf den sog. BEHINDERTENPARKPLÄTZEN berichtet. Leider nicht korrekt!!!
Meine Mitteilung an das SONNTAGSBLATT wurde dann auch tatsächlich von dem verantwortlichen FACHANWALLT beantwortet, aber BLA, BLA, BLA .... , der Bericht war ja ganz anders gemeint und kann ja natürlich auch nicht so ausführlich sein.
Ja, Herr FACHANWALT, dann doch lieber GAR NICHT!!!
Also, machen wir uns doch lieber ..... z.B. im Forum K-o-R schlau!!!
Gute Nacht , die Nacht ist bald vorbei.
Die Leute der Nachtschicht dürfen natürlich weiternachen!!!
... ja so ist das halt mit den Leuten von der "Tagespresse", man sollte nicht unbedingt immer glauben was die schreiben. Manchmal hat man das Gefühl, daß es sich nur um LÜCKENFÜLLER handelt.Doppeloma hat geschrieben:aber tröste dich, was in unserer Regional-Zeitung steht ist auch nicht immer ganz "astrein" recherchiert oder kommentiert, dabei halte ich die auch noch für relativ seriös, manchmal "rollen sich trotzdem meine Fußnägel hoch" wenn ich da irgendwelchen Unsinn lese, den ich nicht so recht glauben kann und möchte.
Hätte schon gerne mal dort direkt nachgelesen welche irreführenden "Verbraucherinformationen" da so verbreitet werden, ich dachte auch eher sowas würde man im Bereich "Recht" finden /unterbringen ...
Kein Problem, so haben wir alle wieder was dazu gelernt ...
Ich hatte vor einiger Zeit mal das Vergnügen, mich über eine Veröffentlichung im sog. SONNTAGSBLATT zu ärgern.
Da hatte man über das PARKEN von BEHINDERTEN MENSCHEN auf den sog. BEHINDERTENPARKPLÄTZEN berichtet. Leider nicht korrekt!!!
Meine Mitteilung an das SONNTAGSBLATT wurde dann auch tatsächlich von dem verantwortlichen FACHANWALLT beantwortet, aber BLA, BLA, BLA .... , der Bericht war ja ganz anders gemeint und kann ja natürlich auch nicht so ausführlich sein.
Ja, Herr FACHANWALT, dann doch lieber GAR NICHT!!!
Also, machen wir uns doch lieber ..... z.B. im Forum K-o-R schlau!!!
Gute Nacht , die Nacht ist bald vorbei.
Die Leute der Nachtschicht dürfen natürlich weiternachen!!!
Herzliche Grüße,
Manfred
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Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen. (mäuschen)
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