Heute in der Presse

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/bund ... .bild.html
Klar, würde auch jeder Arbeitgeber nach einiger Zeit, insbes. wenn dann noch:Kontrolliert werden soll, wer:
• sich „auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer“ krankmeldet.
Also gemeint sind natürlich WE-Verlängerungen, ich denke dass auch Arbeitgeber darauf reagieren würden, ebenso ist• häufig am „Beginn oder am Ende einer Woche“ krank wird.
absolut nachvollziehbar.• sich krankmeldet, nachdem er bei einem Streit mit dem Sachbearbeiter seine Abwesenheit ankündigt oder keinen Urlaub genehmigt bekommen hat.
Hier wäre bzw. bin ich vorsichtig... Bsp. von mir selbst: die Dauer-AU wurde unregelmäßig 2 Wochen bis 3 Monate verlängert, dazu kommt mein Schweizer-Käse-Gedächtnis dank den Depris, da kam es durchaus vor, dass ich die Verlängerung verpasst habe. Da es aber offenbar auch nicht um Langzeitkranke geht: geht OK, insbes. Folgebescheinigung direkt mit Erstbescheinigung - wie dämlich kann man denn sein?Auch Arzt-Attesten sollen die Jobcenter misstrauen, um Gefälligkeits-Krankschreibungen aufzudecken. So begründe eine Rückdatierung der Krankschreibung von mehr als 2 Tagen „ernsthafte Zweifel“. Das gelte auch, wenn die Folgebescheinigung einer Krankschreibung am selben Tag ausgestellt wurde wie die Erstbescheinigung.
nun hab´s zuerst im Radio (Rockland Bayern & SWR3 ) gehört bevor ich den Artikel in Bild-Online fandmal wieder ein reisserischer BLÖD-Artikel,
Das ist doch gar nicht so neu, tritt nur (modifiziert, weil die finanzielle Seite endlich "geregelt wurde") seit dem 01.04.2013 in Kraft ...komisch, dass die immer den 01. April für solchen Irrsinn nehmen ... die HEGA der AfA gilt übrigens erstmal nur bis 10/2013 dann will man "erste Bilanz" ziehen ...ich denke mal das wird ein "Rohrkrepierer" bei den Preisen die der MDK da nehmen will.ob allerdings die Radiostationen ihre info´s aus der Bild hatten...
mal abwarten ob man´s noch wo anders sendet...
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