Familienministerium: Bund gibt wichtige Informationen über die Änderungen beim Elterngeld zum 1. Januar 2011 bekannt
Pressemitteilung vom 01.12.2010 - 14:40 Uhr
Zum 1. Januar 2011 treten einige Änderungen beim Elterngeld in Kraft. Die Grundstruktur des Elterngeldes bleibt erhalten, für die große Mehrheit der Elterngeldberechtigten ändert sich nichts. Dennoch sollte jeder für sich prüfen, ob er von Änderungen betroffen ist und eine Mitteilung machen muss.
Das Bundesfamilienministerium hat den Bundesländern Informationen zu den Änderungen zur Verfügung gestellt und gebeten, diese an die Elterngeldempfänger weiterzugeben. Das saarländische Familienministerium wird diese Informationen im Laufe der Woche an die Elterngeldempfänger versenden.
Es bleibt dabei, dass das Elterngeld mindestens 300 Euro und in der Regel maximal 1800 Euro monatlich beträgt. Bislang wurden 67 Prozent des Nettoeinkommens vor Geburt gezahlt. Bis zu einem Nettoeinkommen über 1200 Euro pro Antragsteller bleibt es auch dabei. Ab einem Nettoeinkommen von 1200 Euro beträgt das Elterngeld künftig 65 Prozent des Nettoeinkommens. Die betroffenen Elterngeldempfänger brauchen sich nicht bei der Elterngeldstelle zu melden. Die Änderung wird Anfang 2011 automatisch von der Elterngeldstelle umgesetzt.
Zu beachten ist allerdings die Situation bei Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld (ALG) II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag erhalten. Der 300 Euro Elterngeldmindestbetrag wurde bislang nicht auf ALG II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag angerechnet. Künftig aber wird es angerechnet. Dazu sollten die Betroffenen von der Arbeitsagentur, der ARGE, dem Jobcenter oder der Familienkasse bereits informiert worden sein. Wenn jemand vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war, sollte er/sie sich bei der Elterngeldstelle melden. Denn in diesen Fällen ist es möglich, dass die 300 Euro nicht zu hundert Prozent angerechnet werden.
Außerdem sollten sich alle Elterngeldempfänger, die Arbeitslosengeld (ALG) II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag erhalten melden, die die so genannte Verlängerungsmöglichkeit gewählt haben, also das Elterngeld nicht für 12, sondern für 24 Monate beziehen. Ihnen wird empfohlen, diese Verlängerung noch in diesem Jahr zu widerrufen. Dieser Widerruf muss schriftlich bei der Elterngeldstelle erfolgen.
Wenn jemand unter die Reichensteuer fällt oder ausländische Einkünfte (außerhalb der EU) bezieht oder bezogen hat, muss er dies bis zum 21. Januar 2011 bei der Elterngeldstelle melden.
Das saarländische Familienministerium versendet am Mittwoch ein Infoschreiben an diejenigen, die von den Änderungen beim Elterngeld betroffen sein könnten. In diesem Schreiben wird nochmals detailliert auf die Änderungen hingewiesen.
Per Fax ist die Elterngeldstelle des Saarlandes unter 0681-99782298 und per E-Mail unter elterngeld@arbeit.saarland.de zu erreichen. Geöffnet hat die Elterngeldstelle in der Hochstr. 67 in Saarbrücken-Burbach montags und mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Informationen finden Sie auch unter www.elterngeld.saarland.de.
Wir bitten schon jetzt um Verständnis für mögliche Wartezeiten bei der Beantwortung von Rückfragen durch die Elterngeldstelle.
Infos im Internet unter: www.arbeit.saarland.de
Die Ministerin im Web 2.0:
Blog: www.kramp-karrenbauer.saarland.de
wichtige Infos ü. d. Änderung Elterngeld
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Re: wichtige Infos ü. d. Änderung Elterngeld
Und wieder werden die "Kleinen" geschröpft.
Keine Aussage zu den Aufstockern.
Ich könnte schon wieder

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