Hallo Urmel!
Die berufliche Gegebenheit hat die BG bei mir ja anerkannt, das habe ich schriftlich, dass die berufliche Voraussetzngne geebn sind.. es dürfte auch schwer für sie sein, das abzustreiten, da ich nun mal im Wald gearbeitet habe. Und sich jetzt plötzlich auf Freizeitunfall herauszureden, käme auch schlecht.
Sie versuchen meine Ansprüche über die Schiene abzuwimmeln, dass sie behaupten, ich hätte die Krankheit nicht und hätte sie auch nie gehabt. Sie haben einfach die komplette Symptomatik wegignoriert, die positiven Antikörperbefunde als unspezifische Kreuzreaktion bezeichnet, die Wanderröte als nicht den Kriterien genügend (welcherart die Kriterien sind und warum meine Wanderröte diesen angeblich nicht genügt, fehlt) und die Antibiotika als wirkungslos erklärt, was definitiv nicht stimmt.
Aber dass sie bei mir an der falschen Adresse sind, weiß Du ja. ;-) Da sind einige rechtswidrige Dinge gelaufen, die ich beweisen kann und auch in meiner Widerspruchsbegründung deutlich gemacht habe, inklusive der §§

Deswegen stellen sie sich ja auch seit 1 1/2 Jahre tot .

Rechtlich zulässig für die Bearbeitung eines Widerspruchs sind 3 Monate... , aber ich werde da nichts unternehmen, weil die Zeit für mich arbeitet.
Wahrscheinlich sitzen sie am Schreibtisch, kauen an den Fingernägeln

und grübeln darüber nach, mit welchen fiesen Tricks sie die Ablehnung meines Widerspruchs begründen können. Aber ich habe Geduld, ich werde bis zum Bundessozialgericht gehen, wenn es sein muss und wenn es 10 Jahre oder länger dauert (bis jetzt sind es 2 1/2 Jahre). Ich hab das dem VDK übergeben, sollen die mal machen. Die vertreten mich auf jeden Fall bis zur Berufung.
Liebe Grüße
Annette