Maßnahme vom Jobcenter rechtlich trotz laufendes rentenverfa

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Paradiesvogel

Maßnahme vom Jobcenter rechtlich trotz laufendes rentenverfa

Ungelesener Beitrag von Paradiesvogel » Do 15. Dez 2016, 17:30

hallo liebes Forum!

Ich habe einen Antrag auf ALG2 gestellt, der ist noch nicht bewilligt.
Nun wurde ich vom Arbeitsvermittler eingeladen ud der hat mir eine Maßnahme verabreicht.
Ich bin aber im rentenverfahren was demnächst vom Sozialgericht entschieden wird.
Ist die Maßnahme vom Jobcenter rechtlich?

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Doppeloma
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Re: Maßnahme vom Jobcenter rechtlich trotz laufendes rentenv

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 16. Dez 2016, 00:27

Hallo Paradiesvogel, :smile:
Ich habe einen Antrag auf ALG2 gestellt, der ist noch nicht bewilligt.
Nun wurde ich vom Arbeitsvermittler eingeladen ud der hat mir eine Maßnahme verabreicht.
Ich bin aber im rentenverfahren was demnächst vom Sozialgericht entschieden wird.
Ist die Maßnahme vom Jobcenter rechtlich?
Ganz allgemein beantwortet ist es so, dass aktuell deine EM (von der DRV) ja noch nicht bestätigt wurde und wenn du keine AU-Bescheinigung vorlegen kannst, bist du für das JobCenter als gesund und vermittelbar anzusehen.
Man kann dich also auch in Maßnahmen zuweisen, denn eine gewisse Erwerbsfähigkeit (mindestens 3 Stunden) ist ja Bedingung um ALGII beziehen zu können ... ohne Leistungsbescheid muss man aber auch noch keine Maßnahmen antreten, die sind ja nur für Leistungsempfänger gedacht.

Für genauere Informationen wäre es aber besser wenn du dich im Forum anmeldest, das sollte man nicht im Gästebereich klären wollen ...
Falls du Schwierigkeiten mit der Freischaltung hast, dann gib hier bitte deine Mail-Adresse ein, damit man dir helfen kann.

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
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Fee59
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Re: Maßnahme vom Jobcenter rechtlich trotz laufendes rentenv

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 16. Dez 2016, 07:17

Hallo,

hast Du beim Jobcenter (JC) eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben?
Und bist Du vom Arzt krank geschrieben?

Beides hat Auswirkungen darauf, wie Deine Reaktion auf die Massnahmen des JC ausfallen kann.

Hat das JC bereits eine aerztl. Begutachtung zur Feststellung Deiner Restleistungsfaehigkeit veranlasst
und liegt Dir das Ergebnis bzw. Gutachten darüber vor?

LG
Fee
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