Nahtlosigkeitsregelung

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Strohhut2004

Nahtlosigkeitsregelung

Ungelesener Beitrag von Strohhut2004 » Fr 10. Mai 2013, 18:16

Ich suche nun auch einmal Hilfe in diesem Forum. Ich bin mitte 40 und leide seit 15 Jahren durch viele familiäre Schicksalsschläge an Depressionen und Erschöpfungsphasen. Ich bin Mutter von 2 leiblichen geistig behinderten Mädchen, von denen unsere erste im Alter von 2 Jahren zusätzlich an Leukämie erkrankte. Sie verstarb leider nach 4 Jahre langer Chemotherapie. Vor einigen Jahren habe ich aufgrund des schlechten Zustandes meiner Tochter und auch meines eigenen Gemütszustandes und einer sehr schlimmen Depression meinen Beruf im öffentlichen Dienst als Büroangestellte gekündigt. Es war eine Kurzschusshandlung und unüberlegt. Ich habe dann aber gleich nach 1 Jahr wieder Fuß gefasst im öffentlichen Dienst und die ganzen Jahre - trotz meiner Erkrankungen - weiter gearbeitet, bis die Zusammenbrüche vor 2 Jahren in immer kürzeren Abständen kamen. Nach 3 Mutter-Kind- Kuren (2 Mutter-Kind-Kuren und 1 Kinderkrebs-Kur mit Mutter und Vater und Geschwisterkind), einem langen Aufenthalt in einer stationären Akutklinik, einem Aufenthalt in einer Tagesklinik und jetzt aktuell einer 5wöchigen psychosomatisch orientierten Reha (vom Rententräger), habe ich zusammen mit meiner Haus- und meiner Fachärztin den Entschluss gefasst, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Der Zustand hat sich nach der Reha nicht gebessert. Ich bin seit 1 Jahr arbeitsunfähig geschrieben und auch aus der Reha als arbeitsunfähig entlassen worden. Im Abschlussbericht steht etwas von einer Wiedereingliederung. So ein Hamburger Modell habe ich schon über 6 Monate hinter mir. Vor der Reha wurde das Hamburger Modell bei mir "probiert". Es ist leider gescheitert, da ich am Ende nicht einmal mehr 2 Stunden am Tag arbeiten konnte. Einen Rentenantrag hat man in der jetzigen Reha aber noch nicht unterstützt oder befürwortet, da ich "noch nicht ganz so lange krank geschrieben bin". Man sagte mir, ich solle erst einmal das Krankengeld ausschöpfen. Beim Sozialverband Deutschland werde ich in meinem Vorhaben für Rente jetzt unterstützt. Termin für die Abgabe meines Rentenantrages ist jetzt in 2 Wochen in der Rentenberatungsstelle vor Ort. Ich möchte das jetzt auf jeden Fall durchziehen. Ich benötige dringend eine längere Auszeit vom Berufsleben. Wovor ich jetzt Bedenken habe, ist die mir angekündigte Beantragung von Nahtlosigkeitszahlungen, wenn in nächster Zeit der Anspruch auf Krankengeld ausläuft. Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag (ich bin unbefristet im öffentlichen Dienst als Angstellte tätig)? Und falls es zu einem Widerspruchsverfahren im Rentenverfahren kommen sollte, werden weiterhin Leistungen aus der Nahtlosigkeitsregelung gezahlt? Ich freue mich über jeden Rat. Vielen Dank. Entschuldigung für die Bandwurm-Sätze.

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Re: Nahtlosigkeitsregelung

Ungelesener Beitrag von Pflegerin » Sa 25. Mai 2013, 16:30

Hallo Strohut 2004,
bin ganz erschüttert von Deinen Schicksalsschlägen.
Leider kann ich Dir keine Auskunft geben, aber es gibt hier sehr viele Experten.
Ich war auch im öffentlichen Dienst, wir wurden aber als Tochterunternehmen ausgegliedert. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet und besteht noch weiter.
Bei mir greift auch eine Nahtlosigkeitsregelung durch die Betriebsrente.
Hast Du mittlerweile den Rentenantrag gestellt?

Liebe Grüße

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Re: Nahtlosigkeitsregelung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 26. Mai 2013, 15:19

Hallo Pflegerin, :smile:
Leider kann ich Dir keine Auskunft geben, aber es gibt hier sehr viele Experten.
Lieb von dir, dass du helfen möchtest, bitte achte auf die Bereiche in denen die Beiträge erscheinen, HIER ist der "Gästebereich" und wer konkret Hilfe von uns haben möchte, der möge sich bitte anmelden/registrieren, @Strohhut2004 hat das entweder nicht getan oder ist bereits unter einem anderen User-Namen im Forum aktiv ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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