Hallo Blacky!
Blacky hat geschrieben:Mein damals 2 Jähriger Sohn ist letztes Jahr bei uns ausgezogen und deshalb wurden die Zahlungen des Kindergeldes eingestellt.
Ferner flog auch meine 17 Jahre alte Tochter bei uns raus.

Was ich auch krass finde, wenn sie jemanden, der noch lebt, für tot erklären und die Rentenzahlung einstellen, hat es auch schon gegeben. Und meine Nachbarin, deren Mutter im Pflegeheim war, bekam vom Heim 2 Jahre nach deren Tod noch eine Telefonrechnung für die Mutter...
ich da mal direkt mit dem Kleinen hin und habe den Laden aufgemischt...
...Nee, ich bewegte mich keinen Zentimeter und ließ Flo richtig Randale schieben....
Völlig entnervt machte er alles sofort fertig und ich konnte nur noch grinsend Flo schnappen und nach Hause fahren.
2 Tage später kam dann der berichtigte Bescheid
Bezüglich des Schwerbehindertenausweises für meinen Sohn ist soviel schief gelaufen und als es mir dann gereicht hat, habe ich ein Schreiben verfasst, den Ablauf des Falls beschrieben, habe das ganze als Dienstaufsichtsbeschwerde deklariert und den Brief an den Amtsleiter des Versorgungsamtes persönlich adressiert.

Am nächsten Tag morgen kam ein Anruf vom Vorgesetzten unseres Sachbearbeiters und am Nachmittag war der Fall zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Manchmal muss man halt zu drastischeren Mitteln greifen.
Und was auch lustig war, als ich meinen eigenen Schwerbehindertenausweis beantragt habe, war wieder der gleiche Sachbearbeiter wie bei meinem Sohn zuständig (wegen des Nachnamens), was meint ihr, wie schnell der Fall an jemand anders abgegeben wurde...
Das es auch anders geht zeigt hier bei uns die Bürgerberatung.
Immer freundlich, hilfsbereit und es wird versucht immer alles sofort zu regeln.
Ich habe auch (wenige) gute Erfahrungen mit Ämtern gemacht, z.B. das Jugendamt selber, das krasse Gegenteil zu den Herrschaften von der Kostenstelle. Mein Sohn bekommt ja wegen seiner Behinderung Asperger-Autismus Eingliederungshilfe nach SGB VIII § 35a in Form einer vollstationären Betreuung in einer Wohngruppe. Die Sozialarbeiterin kam damals quasi mit einem Blankoscheck in der Tasche zum Vorstellungsgespräch in der Einrichtung, obwohl diese doppelt so teuer ist wie üblich. Und die bewilligen alle halbe Jahre völlig problemlos weiter, wir haben die Zusage, dass unser Sohn mindestens bis zum Ende der Berufsausbildung in der Wohngruppe bleiben kann. Und da sind noch 4-5 Jahre. Das Jugendamt ist ja eigentlich nur bis 18 zuständig und das wird mein Sohn nächsten Monat, aber bei begonnenen Maßnahme zahlen sie bis 21, in Ausnahmefällen sogar bis 27. Der jetzt zuständige Sozialarbeiter meinte, wir sollten lieber nicht zum Sozialamt wechseln, weil es da Probleme mit der Bewilligung geben könnte. D.h., die zahlen freiwillig weiter, obwohl sie es eigentlich ans Sozialamt abschieben könnten....

(224, 74 € am Tag...,abzüglich unser Kostenbeitrag, der aktuell 8,5 % davon beträgt, aber damit ist alles abgedeckt, Kleidung, Essen etc. , und die Kosten hätte man ja auch zu Hause). Ich kenne diverse Eltern, die hart für die Bewilligung einer solchen Maßnahme kämpfen mussten bzw. noch müssen.
denn ich demnächst wieder zu irgendeinem amt muß,sag ich dir bescheid und dann bringst du flo mit :-)
Mit meinem Sohn dürfte das auch funktionieren, auch wenn er fast 18 ist. Er würde dem Amtsmitarbeiter sofort ohne Begrüßung einen mehrstündigen Vortrag über irgendwelche selbstgeschriebene PC-Programme halten, es kann durchaus passieren, dass er den Quelltext eines Programms zitiert.

, ohne Rücksicht darauf, ob das den anderen interessiert, Er ist dann auch nicht zu bremsen. Da ergreift irgendwann jeder die Flucht

(außer mir, ich bin es gewöhnt und höre nicht mehr hin...

)
Liebe Grüße
Annette