Frage zum Mietrecht...

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WiZaRd
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Frage zum Mietrecht...

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Di 23. Feb 2010, 20:22

Aloha, ich hoffe mir kann hier einer helfen, hier hat es ja vielseitig bewanderte und gebildete Menschen :applaus:

Wir leben in Miete und haben vom Ex meiner Freundin noch viel Kram im Keller und im Schuppen. Wir haben ihn mehrmals aufgefordert das Zeug zu räumen, aber das macht der nicht... nun habe ich den Vermieter gebeten den Kerl anzuschreiben. Das hat offenbar Erfolg, denn als meine Freundin ihn am Freitag angerufen hat meint er, dass wir dem Vermieter ausrichten sollten, dass die Mulde erst am Montag käme... zu uns soweit kein Wort.
Jetzt grade ruft ihn meine Freundin an, weil eben keine Mulde da ist... und er meint jetzt, dass die morgen käme und er morgen den Kram abholen würde - nur sind wir da nicht da und ausserdem hat er uns das doch vorher mitzuteilen, oder nicht? Der kann doch nicht einfach in unsere Wohnung?
Er besteht jetzt darauf, dass er morgen käme und wenn wir ihn nicht reinlassen, dann müssten WIR den Kram entsorgen.

Jetzt die Quizfrage: stimmt das!? Das kann doch nicht angehen!? Keiner - weder Vermieter noch er - hat uns über den Zeitpunkt informiert und ich seh das auch nicht ein... wenn der hier einfach aufkreuzt dann würde ich ihn (am liebsten - darf ich!?) von der Polizei abholen lassen.
Wir haben ihm angeboten das an einem anderen Tag zu erledigen, aber der stellt sich quer... aber das muss man doch sicher ankündigen?

HILFE!
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Der Minister nimmt flüsternd den Bischoff am Arm: "Halt du sie dumm, ich halt sie arm!" - Reinhard Mey
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - B. Brecht
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Miko
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Re: Frage zum Mietrecht...

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 23. Feb 2010, 20:34

Eine Ankündigung muss in Absprache erfolgen.

Verlangen kann er nur etwas , wenn ihr nach 3 maliger Absprache einem Termin nicht zugestimmt hat.

Ihr habt das Recht, sollte er sein Zeugs nicht abholen, alles von einer Spedition abholen und es einlagern zu lassen.

Das Einlagern geht leider ausschließlich zu euren Lasten, also die Kosten die dafür entstehen müsst ihr ZUNÄCHST tragen.

Ihr könnt 2 oder 3 Termine als Vorschlag verlangen.
Ihr habt die Pflicht einen dieser Termine zur Verwirklichung des Abholens einzuhalten.
Euer Gegenüber kann nicht verlangen auf einem Termin zu beharren.

Der Gesetzgeber / ggf. Richter wird in einem Prozesstermin stets die Wichtigkeit eurer Abwesenheit prüfen, auch wenn es sich um den ersten vorgeschlagenen Termin handelt.
Wenn ihr antworten würdet, dass ihr ein Eis essen gehen wolltet und deshalb abgesagt habt, wird euch wenig Verständnis seitens des Richters entgegengebracht werden.

Habt ihr nachweislich einen lang ausgemachten wichtigen Arzttermin, so geht dieser natürlich vor.

Der Richter wägt stets ab, denn er muss prüfen ob eine Willkürlichkeit vorliegt oder ein ernsthaftes Interesse / Anliegen eurerseits.
Gruß
Miko

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WiZaRd
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Re: Frage zum Mietrecht...

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Di 23. Feb 2010, 20:38

Puh, danke... ne also weißte, es kann ja nicht sein, dass er uns das nur telefonisch mitteilt (wobei WIR angerufen haben), dass das einen Tag vorher geschieht (er behauptet jetzt, dass er es am Freitag schon gesagt hätte, was nicht stimmt) - aber da gibt es doch bestimmt eine Regelung (schriftlich, 2 Wochen vorher, 3 Termine zur Auswahl?). Ich danke dir jedenfalls erstmal... morgen ist keiner da (Arzttermin mit dem Größten) - wenn er doch kommt und sich Zutritt zu unseren Sachen verschafft, dann setzt es was.
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Re: Frage zum Mietrecht...

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 23. Feb 2010, 20:52

Im Falle einer Auseinandersetzung gilt immer:

Schriftlich.

Alles andere hat keinen Beweisstand.

Er hat sich somit daran zu halten.

Ihr seid im Recht.
Gruß
Miko

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Re: Frage zum Mietrecht...

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 23. Feb 2010, 20:58

Nachtrag:

Schon allein das, was wir hier besprechen kann als kleines Beweismittel gelten.
Je nach Richter...
Gruß
Miko

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Re: Frage zum Mietrecht...

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 23. Feb 2010, 21:42

Noch´n Nachtrag:

Hat der Ex noch einen Schlüssel?
So verstehe ich das gerade im Nachinein.

Habs mit Silly bequatscht und wir raten zum Schlosstausch.

Gibt es für wenige Euro im Baumarkt.
Musst ja keinen Schlosser kommen lassen.

Der Tipp kommt für morgen vormittag allerdings etwas spät wahrscheinlich.
Gruß
Miko

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Re: Frage zum Mietrecht...

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Di 23. Feb 2010, 22:01

Neee, der hat keinen Schlüssel... nur am Schuppen ist kein Schloß und die Haustür lassen die Mitmieter auch oft offen (Keller kann auch nicht geschlossen werden) :(

Ihr glaubt gar nicht, wie mich das vorher mitgenommen hat (da war noch mehr)... ich bin ja auch nicht auf der Höhe und hab div. Aggressionsprobleme... ich war glaube ich noch nie so wütend, ich könnte den Kerl in der Luft zerreissen, wenn er mir nen Grund gibt.
Ich bin echt froh über eure Antworten... ich hatte echt schon starke Zweifel an der deutschen Gesetzgebung (man weiß ja nie). Der Kerl hat vorher die Absage meiner Freundin aufgenommen (darf er doch auch nicht?!) und meinte dass, wenn er keinen Zutritt erhält, der ganze Kram in unseren Besitz übergeht und wir das entsorgen müssten.
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Re: Frage zum Mietrecht...

Ungelesener Beitrag von Blacky » Di 23. Feb 2010, 22:07

Habt ihr da jemand dem ihr vertrauen würdet?

Wenn ja, bittet diesen doch morgen anwesend zu sein und das ganze zu überwachen.

Ich glaube nämlich das der Typ morgen auch nicht erscheinen wird und sich so drücken will.

Er wird einfach behaupten das niemand da war.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Frage zum Mietrecht...

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Di 23. Feb 2010, 22:12

Naja der Schwiegervater wohnt oben, aber der hat sein Bein gebrochen...
Ich will auch einfach nicht, dass der Kerl so durchkommt... sich einen Tag vorher melden und dann noch so unverschämt sein... der kann bzw. muss sich schon etwas nach uns richten - zudem will ich überwachen, was der macht - nicht, dass nachher die Hälfte des Mülls noch da ist!

So, ich danke euch, jetzt kann ich hoffentlich schlafen - gn8 :)
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Re: Frage zum Mietrecht...

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 23. Feb 2010, 22:24

Absagen deiner Freundin kann er aufnehmen. Das sei ihm frei gestellt.

Da aber vorherige Absprachen und Nichtabsprachen eben NICHT gezeichnet sind, haben diese sowieso keinerlei Beweis.

Auch: Wenn ein Mitschnitt eines Telefonates erfolgt, muss das/der/die Gegenüber darüber in Kenntnis gesetzt werden und die Zustimmung erteilen.

Besser gesagt nicht die Zustimmung, sondern die Information dass du/sie dem Mitschnitt definitiv im Vorfeld eine Absage erteilen musst.

Alles das muss aus dem Mitschnitt hervorgehen, ansonsten ist der ganze Krempel uninteressant im Sinne des Gesetzes.

Der Typ hat null Ahnung und ist scheinbar nur aggressiv mit NULL RECHTEN. Er kennt sich nicht aus und macht viel Wind.

Ich verstehe, dass es dich verrückt macht, wenn du morgen nicht anwesend bist, deshalb ist Dirks Beitrag in Ordnung.
Trotz Gips ist es vielleicht möglich die Augen offen zu halten und dich ggf. zu informieren per Handy oder gar die Polizei zu rufen???!!!
Gruß
Miko

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