Die Problematik nicht direkt „sichtbarer“ Erkrankung
Verfasst: Fr 10. Sep 2010, 18:11
Schmerzsymptomatiken und sonstige nicht direkt „sichtbaren“ Erkrankungen (z.B. Fibromyalgie, MCS, CFS) werden von vielen Institutionen nicht ernst genommen. Fast immer entstehen z.B. durch einen Dauerschmerz auch seelische/psychische Beeinträchtigungen, die unbedingt gemeinsam mit einem Facharzt geklärt werden müssen. Dies verbessert auch Ihre Situation gegenüber den Behörden, denn seelische/psychische Beeinträchtigungen werden meist eher als leistungsmindernde Krankheiten anerkannt, als eine reine Schmerzsymptomatik oder sonstige krankheitsbedingte Erscheinungen, denen keine „richtige“ Erklärung zugeordnet werden kann. Die meisten Schmerzpatienten, CFS, MCS-Geschädigten haben die Erfahrung gemacht, dass ihre Beschwerden nicht ernst genommen werden, dass sie manchmal sogar entwürdigend behandelt werden, dass man davon ausgeht, dass die Beschwerden nicht so schlimm sein können, wenn keine organischen oder nervlichen Funktionsstörungen vorliegen usw..
Deshalb werden die Beschwerden von Seiten der Patienten nicht mehr erwähnt. Dies ist in einem Verfahren, in dem Leistungen wegen des Gesundheitszustandes beantragt wurden, falsch. Wenn Sie Schmerzen haben oder sogar niemals schmerzfrei sind oder wenn sonstige Beschwerden vorliegen, müssen Sie dies gegenüber einem Gutachter vollständig offenbaren. Auch wenn Sie in anderen Lebensbereichen immer Haltung bewahren und Schmerzen und Ängste verstecken, der Gutachter und sonst am jeweiligen Verfahren maßgeblich beteiligte Personen, müssen vollständig Bescheid wissen. Wenn der Gutachter Ihre Beschwerden allerdings wiederholt nicht ernst nimmt, können Sie den Gutachtenstermin nach einem entsprechenden Hinweis vorzeitig beenden, wenn der Gutachter Ihre Bitte weiter nicht beachtet.
Auch bei „rein seelischen Erkrankungen“ muss ein fremder Gutachter über die (geheimen) Ängste usw. aufgeklärt werden, damit er sich ein vollständiges Bild machen kann. Sagen Sie Ihrem Gutachter, dass es schwer ist oder sogar zunächst unmöglich erscheint sich praktisch von einer Minute auf die Andere einem fremden Menschen dermaßen weit zu öffnen, wie es nötig wäre. Bitten Sie darum, dass er vielleicht zuerst eine der ebenfalls notwendigen technische Untersuchungen vornimmt, damit Sie etwas „warm“ werden können. Das ist keine unverschämte Bitte. Ein guter Arzt wird es akzeptieren, oder selbst einen anderen akzeptablen Weg finden.
Sie können andererseits nicht erwarten, dass jeder Gutachter gleich in den ersten Minuten erkennt, wie er sich Ihnen gegenüber verhalten soll. Auch Sie sind dem Gutachter fremd. Und jeder Patient hätte es gern ein wenig anders. Deshalb ist es hilfreich für alle Seiten, wenn Sie dem Gutachter entgegen kommen, damit er schnellstmöglich einen geeigneten Weg finden kann, wie man den Termin gestalten kann, so dass bestmögliche Ergebnisse zustande kommen. Wenn ein Gutachter eine gesundheitliche Situation vollständig aufklären soll, ist es oft nötig Fragen zu stellen, deren Zweck Sie zunächst nicht verstehen oder die Ihnen peinlich sind. Es ist selten gut, die Beantwortung von Fragen rundheraus zu verweigern. Besser ist es, wenn Sie dem Gutachter sagen, dass es Ihnen schwer fällt diese Frage zu beantworten, weil er für Sie noch ganz fremd ist, weil Sie mit noch keinem Menschen auf der Welt über dieses gesprochen haben o.ä.. Grundsätzlich sollte ein Gutachter von Ihnen so gründlich wie möglich aufgeklärt werden. Verarbeitet er später Ihre Informationen nicht vollständig, wäre ein negativ ausgefallenes Gutachten angreifbar. Informieren Sie aber nicht vollständig, kann von vornherein kein gutes Gutachten entstehen.
Vielfach existiert die Meinung, dass ein Gutachter „das doch sehen muss dass ich krank bin“, auch wenn keine Messwerte erhoben werden können oder auf Röntgen- oder MRT-Bildern nichts zu sehen ist. Theoretisch ist diese Meinung richtig und gelegentlich kommt dies auch so vor. Aber darauf verlassen darf man sich keinesfalls. Hat sich ein Patient darauf verlassen, dass ein Gutachter „es von selbst sieht“, und dies passiert dann aber nicht so, ist es zu spät. Hinterher kann man nur noch versuchen zu reparieren, was eindeutig ungünstiger ist, als wenn der Gutachtenstermin gleich von vornherein richtig aufgebaut ist.
Quelle
Deshalb werden die Beschwerden von Seiten der Patienten nicht mehr erwähnt. Dies ist in einem Verfahren, in dem Leistungen wegen des Gesundheitszustandes beantragt wurden, falsch. Wenn Sie Schmerzen haben oder sogar niemals schmerzfrei sind oder wenn sonstige Beschwerden vorliegen, müssen Sie dies gegenüber einem Gutachter vollständig offenbaren. Auch wenn Sie in anderen Lebensbereichen immer Haltung bewahren und Schmerzen und Ängste verstecken, der Gutachter und sonst am jeweiligen Verfahren maßgeblich beteiligte Personen, müssen vollständig Bescheid wissen. Wenn der Gutachter Ihre Beschwerden allerdings wiederholt nicht ernst nimmt, können Sie den Gutachtenstermin nach einem entsprechenden Hinweis vorzeitig beenden, wenn der Gutachter Ihre Bitte weiter nicht beachtet.
Auch bei „rein seelischen Erkrankungen“ muss ein fremder Gutachter über die (geheimen) Ängste usw. aufgeklärt werden, damit er sich ein vollständiges Bild machen kann. Sagen Sie Ihrem Gutachter, dass es schwer ist oder sogar zunächst unmöglich erscheint sich praktisch von einer Minute auf die Andere einem fremden Menschen dermaßen weit zu öffnen, wie es nötig wäre. Bitten Sie darum, dass er vielleicht zuerst eine der ebenfalls notwendigen technische Untersuchungen vornimmt, damit Sie etwas „warm“ werden können. Das ist keine unverschämte Bitte. Ein guter Arzt wird es akzeptieren, oder selbst einen anderen akzeptablen Weg finden.
Sie können andererseits nicht erwarten, dass jeder Gutachter gleich in den ersten Minuten erkennt, wie er sich Ihnen gegenüber verhalten soll. Auch Sie sind dem Gutachter fremd. Und jeder Patient hätte es gern ein wenig anders. Deshalb ist es hilfreich für alle Seiten, wenn Sie dem Gutachter entgegen kommen, damit er schnellstmöglich einen geeigneten Weg finden kann, wie man den Termin gestalten kann, so dass bestmögliche Ergebnisse zustande kommen. Wenn ein Gutachter eine gesundheitliche Situation vollständig aufklären soll, ist es oft nötig Fragen zu stellen, deren Zweck Sie zunächst nicht verstehen oder die Ihnen peinlich sind. Es ist selten gut, die Beantwortung von Fragen rundheraus zu verweigern. Besser ist es, wenn Sie dem Gutachter sagen, dass es Ihnen schwer fällt diese Frage zu beantworten, weil er für Sie noch ganz fremd ist, weil Sie mit noch keinem Menschen auf der Welt über dieses gesprochen haben o.ä.. Grundsätzlich sollte ein Gutachter von Ihnen so gründlich wie möglich aufgeklärt werden. Verarbeitet er später Ihre Informationen nicht vollständig, wäre ein negativ ausgefallenes Gutachten angreifbar. Informieren Sie aber nicht vollständig, kann von vornherein kein gutes Gutachten entstehen.
Vielfach existiert die Meinung, dass ein Gutachter „das doch sehen muss dass ich krank bin“, auch wenn keine Messwerte erhoben werden können oder auf Röntgen- oder MRT-Bildern nichts zu sehen ist. Theoretisch ist diese Meinung richtig und gelegentlich kommt dies auch so vor. Aber darauf verlassen darf man sich keinesfalls. Hat sich ein Patient darauf verlassen, dass ein Gutachter „es von selbst sieht“, und dies passiert dann aber nicht so, ist es zu spät. Hinterher kann man nur noch versuchen zu reparieren, was eindeutig ungünstiger ist, als wenn der Gutachtenstermin gleich von vornherein richtig aufgebaut ist.
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