Gutachter_Erhebungsbogen ausfüllen

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maaboo
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Gutachter_Erhebungsbogen ausfüllen

Ungelesener Beitrag von maaboo » Di 28. Jun 2016, 09:22

Hallo,

ich versuche (trotz meines Alters von 56 Jahren) durch die DRV eine Weiter-/Fortbildung zu bekommen. Jetzt hab ich einen Termin
bei einem Psychologen/Gutachter. Der möchte, das ich den alle ärztliche Unterlagen etc. und einen Erhebungsbogen ausgefüllt mitbringe.

Meine Frage ist jetzt!
- muss ich die Unterlagen mitbringen? Eigentlich müsste er ja alle haben und die DRV hat sie sowieso...
- muss ich den Erhebungsbogen ausfüllen?
- und was will der mit meine Medikamente, die soll ich auch mitbringen...?

Es ist ein Psychologe und hat mit dem körperlichen doch rein garnichts zu tun...?

Da ich keine EM bekomme, ( dafür müsste ich tot sein :teufel: ), versuche ich nachdem ich in der Reha war, eine Weiterb. zu bekommen, denn ich suche seit über 10 Jahre eine Anstellung...?

Danke für die Antworten.

LG
maaboo

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Re: Gutachter_Erhebungsbogen ausfüllen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 28. Jun 2016, 10:38

Hallo,

du willst doch was von der DRV...nicht umgekehrt...

d.h. wenn du eine Leistung erhalten möchtest und dafür müssen bestimmte Erhebungen notwendig sein..aus Sicht des Leistungszahlers, dann mußt du beitragen...d.h. alles mitbringen und ggf. ausfüllen..
auch wenn der Gutachter "vermutlich" alles bereits vorliegen hat.

Wenn du dich weigerst, wird vermutlich auch der Antrag nicht bewilligt werden..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

royan
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Re: Gutachter_Erhebungsbogen ausfüllen

Ungelesener Beitrag von royan » Di 28. Jun 2016, 17:31

maaboo hat geschrieben: Meine Frage ist jetzt!
- muss ich die Unterlagen mitbringen? Eigentlich müsste er ja alle haben und die DRV hat sie sowieso...
- muss ich den Erhebungsbogen ausfüllen?
- und was will der mit meine Medikamente, die soll ich auch mitbringen...?

Es ist ein Psychologe und hat mit dem körperlichen doch rein garnichts zu tun...?
Hallo Maboo,

obwohl dem Gutachter von der DRV die Akte - theoretisch - mit dem Gutachterauftrag geschickt werden sollte, ist es immer besser, diese Unterlagen noch mal mitzubringen, es könnte sich ja etwas verändert haben oder die Akte wurde nicht geschickt oder ist nicht vollständig übermittelt worden (manchmal bekommt der GA auch nur ein Schreiben mit den Fragen, die er klären soll und eben keine Akte). :grinser:

Die Medikamente will er sehen, weil er so feststellen kann, ob eine diagnostizierte Erkrankung medikamentös behandelt wird, es möglicherweise Wechselwirkungen negativer Art zwischen einzelnen Medikamenten gibt etc. :Gruebeln:

Als Psychiater beurteilt er u.a. in wie weit vorliegende Erkrankungen das seelische Empfinden des zu Begutachtenden beeinflusst, in Deinem Fall soll er vermutlich beurteilen, ob Du einer Weiterbildung trotz Erkrankung gewachsen sein wirst.

LG
Royan :umarm:

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Re: Gutachter_Erhebungsbogen ausfüllen

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 29. Jun 2016, 07:52

Hallo Maaboo, :smile:

habe Dein " Thema " hierher -> viewtopic.php?f=45&p=71233#p71233 verschoben -

wird im " Test u Übungscenter " sonst leicht " überlesen "...

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: Gutachter_Erhebungsbogen ausfüllen

Ungelesener Beitrag von maaboo » Mi 29. Jun 2016, 12:59

Danke Engelchen,

hab gar nicht darauf geachtet. :koepfchen:

Muss ich meine ärztlichen Unterlagen extra noch einmal für den GA kopieren oder reicht es aus,
wenn es sie sieht und selber Kopien macht?

Denn, es ist eine Menge Papier und ehrlich (H4-Empfänger) hab nicht so viel Geld, alles für den GA
Kopien anzufertigen.

Beim Erhebungsbogen sind Fragen, die ich nicht beantworten will und möchte!
'Was soll ich dann dort hinschreiben? z. B. meine Eltern sind lange verstorben, warum will der noch wissen welche Berufe meine Eltern hatten oder Beziehungen zwischen Geschwistern, Ehepartner, erste Partnerschaften? Ich finde, diese Fragen gehen mir
persönlich zu weit.?! :confused:

Danke für die Rückmeldung.

Schönen Tag

maaboo

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Re: Gutachter_Erhebungsbogen ausfüllen

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 29. Jun 2016, 16:49

Hallo maaboo,
maaboo hat geschrieben:
Muss ich meine ärztlichen Unterlagen extra noch einmal für den GA kopieren oder reicht es aus,
wenn es sie sieht und selber Kopien macht?


Ich hatte bei allen Begutachtungen meine eigenen Unterlagen dabei und konnte so dem GA ( bei Bedarf ) eine Kopie davon überlassen...

Einige Male musste ich die Erfahrung machen, dass dem GA die Befunde in der DRV - Akte fehlten ( Schlamperei ! :schimpfen: ) - deshalb gehe ich da lieber
auf " Nr sicher "....

Ich meine, dass GA die Kopiekosten erstattet bekommen - verlassen würde ich mich aber nicht...
maaboo hat geschrieben:Denn, es ist eine Menge Papier und ehrlich (H4-Empfänger) hab nicht so viel Geld, alles für den GA
Kopien anzufertigen.
Das ist schon klar - dennoch ist es ja Deine Begutachtung und Du möchtest ja sicher, dass ALLE Deine Unterlagen " gesichtet " werden können..
Notfalls müsste sich der Hr/Fr GA eben Kopien von Deinen Unterlagen machen...
Hast Du keinen eigenen Kopierer ?
Im Copie-Shop sind Kopien auch nicht so " kostenintensiv ".
maaboo hat geschrieben:Beim Erhebungsbogen sind Fragen, die ich nicht beantworten will und möchte!
'Was soll ich dann dort hinschreiben? z. B. meine Eltern sind lange verstorben, warum will der noch wissen welche Berufe meine Eltern hatten oder Beziehungen zwischen Geschwistern, Ehepartner, erste Partnerschaften? Ich finde, diese Fragen gehen mir
persönlich zu weit.?! :confused:
Was Du nicht beantworten möchtest/kannst - lässt Du eben unausgefüllt.
Kürzlich habe ich glaube von @ Doppeloma gelesen, ruhig auch den Mut zur " Lücke " haben....

So manches lässt sich im " Gespräch " besser klären, als auf dem Papier. Wenn es für den GA relevant ist - wird er Dir diese Frage sicher ( nochmals ) stellen...
und dann antwortest Du eben - " das geht mir persönlich zu weit "... oder darauf kann/möchte ich nicht antworten ect....

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: Gutachter_Erhebungsbogen ausfüllen

Ungelesener Beitrag von royan » Mi 29. Jun 2016, 17:58

Hallo,

ich hatte auch so einen Fragebogen vor meinem DRV-GA-Termin, in dem alle Verwandschaftsbeziehungen etc. abgefragt wurden, nach Berufen/Erkrankungen und Beziehungen untereinander. :grinser:

Das ist grade im neurologisch/psychiatrischen Bereich interessant, weil es Rückschlüsse auf die Kindheit und das eigene Erleben von Eltern, Großeltern und Arbeitsleben zulässt (z.B.: Vater auf Montage, die ganze Woche weg, Mutter quasi alleinerziehend mit Putzjob, wenig Zeit für die Kinder, "Schlüsselkind" etc.).

Auch die Beziehung zu Geschwistern, Partner etc. lässt Rückschlüsse zu, z.B. problematische Kindheit mit Alkohol und Prügel in der Familie und dann die erste Partnerschaft zu einem - ebenfalls - gewaltätigen Partner (auch das nur als Beispiel). :Gruebeln:

Je mehr Infos Du dem Gutachter da zur Verfügung stellst, desto besser kann er sich ein Bild machen. :icon_e_wink:

LG
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Re: Gutachter_Erhebungsbogen ausfüllen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 29. Jun 2016, 21:21

Hallo royan, :smile:
Auch die Beziehung zu Geschwistern, Partner etc. lässt Rückschlüsse zu, z.B. problematische Kindheit mit Alkohol und Prügel in der Familie und dann die erste Partnerschaft zu einem - ebenfalls - gewaltätigen Partner (auch das nur als Beispiel). :Gruebeln:
OK, aber wenn ich die Ausgangsfrage lese und zu einer Weiterbildung (bezahlt von der DRV) zu entscheiden ist, sehe ich nicht viel Sinn darin eine besonders schwierige Kindheit zu thematisieren und es dürfte auch kaum wichtig dafür sein welche Berufe die Eltern mal hatten, wenn man mit 56 Jahren selbst noch was beruflich neu auf die Beine stellen will.
Je mehr Infos Du dem Gutachter da zur Verfügung stellst, desto besser kann er sich ein Bild machen. :icon_e_wink:
Ich denke mir dazu (leider) mein Teil, denn @maaboo ist ja auch etwas überrascht über diese psychologische Begutachtung in diesem Zusammenhang, je mehr sie da zu "psychischen" Problemen angeben wird umso leichter ist es zu entscheiden, dass sie einer beruflichen Fortbildung schon psychisch gar nicht gewachsen sein wird.

Schließlich darf man das rein aus "Altersgründen" nicht so offen ablehnen, in den Reha-Gesetzen sind dafür keine Altersgrenzen vorgesehen, also muss man die notwendigen Ablehnungsgründe in der Gesundheit und psychischen Belastbarkeit des Antragstellers suchen (man wird sie bestimmt auch finden), nach 10 Jahren vergeblicher Arbeitsuche ist das sicher kein Problem für den Gutachter, denn die fehlenden ( akuellen) beruflichen Kenntnisse sind da bestimmt nicht das einzige "Vermittlungs-Hemmnis".

Meiner Erinnerung nach hatte die Fragestellerin bisher auch noch gar keine abgeschlossene Ausbildung, worauf soll denn da eine Weiterbildung aufbauen können nach 10 Jahren ohne Beschäftigung ???

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Gutachter_Erhebungsbogen ausfüllen

Ungelesener Beitrag von maaboo » Do 30. Jun 2016, 10:12

Hallo Doppeloma,

habe zwei abgeschlossene Ausbildungen. Umschulung ex. Altenpflegerin - seit 1999 nicht mehr in der Pflege aus gesundheitlichen Gründen mehr tätig gewesen.

Dann Umschulung Bürokauffrau 2005 beendet und nie in dem Bereich gearbeitet, weil.....zu alt, keine Berufserfahrung, keine Fremdsprachen, zu "hässlich, zu "dick" :icon_e_wink: , warum weiß ich nicht.

Versuchte über JC schon, aber abgelehnt!

Nachdem mein Mann 2013 plötzlich verstarb, stand ich alleine da.

7 Operationen seit 2014 bis 2016 hinter mir, 12/2015 Reha aufgrund Arthrose im Knie (5 Op`s) versuche jetzt
eine Weiterbildung zu bekommen, evtl. als Betreuungskraft nach § 87 (Kostenpunkt gerade mal ca. 2.500 Euro) die ich leider
nicht hab!

Bewerbe mich in allen Bereichen, hab aber keine Chance :confused: , warum weiß ich nicht.

Ich weiß nicht mehr weiter....

Gruss
maaboo

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Re: Gutachter_Erhebungsbogen ausfüllen

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 30. Jun 2016, 13:05

Hallo,

als ich damals bei der AfA nach einer Schulung zur Betreuungskraft fragte, hieß es, dass dies mit ziemlicher Sicherheit bewilligt würde, weil es zu wenig Betreuungskräfte gibt.

Schau mal im Internet auf der Seite der AfA unter KURSNET nach den förderfähigen Kursen,
suche Dir einen raus und stelle beim Jobcenter (so wie ich das lese, bist Du beim JC)
einen Antrag auf Förderung dieses Kurses.
Kurs genau benennen, am Besten sogar die Kursbeschreibung aus KURSNET mit zum Antrag legen.

Anträge MUSS das JC bearbeiten und Dir dann einen Bescheid geben.
Vielleicht ist das ein für Dich gangbarer Weg?

LG
Fee
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