Begutachtung bei der AfA

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aino
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Begutachtung bei der AfA

Ungelesener Beitrag von aino » Mi 2. Dez 2015, 20:13

Hallo,

ich bräuchte Rat, es geht um die Nahtlosigkeit § 145 SGB III
Bin 61 Jahre alt, habe 70 GDB, bin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis
Krankengeld läuft aus Ende Dez. 15
EM-Rente beantragt im Juli 15
Begutachtung durch die MDK Ende Juli 15 - Ergebnis: nicht arbeitsfähig
Begutachtung durch die DRV Mitte November 15 - Ergebnis steht noch aus
Begutachtung durch AfA Ende November 15 - Ergebnis: arbeitsfähig
--------------------------------------------------------------------------------------------
Ich wurde von der Krankenkasse informiert, dass das Krankengeld Ende Dezember ausläuft. Habe mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet - mit Ausweis, Antrag auf EM-Rente und mit dem Schreiben von der Krankenkasse.
Meine Daten wurde aufgenommen und ich wurde gefragt, ob ich sofort Zeit hätte für die Begutachtung des ärztlichen Dienstes. Der Arzt hätte jetzt Zeit und die Begutachtung müsste sowieso durchgeführt werden. Ich bejahte dieses (Fehler?). Ich bekam einige Formulare ausgehändigt u. A. die Schweigepflichtentbindungserklärung, die ich in der Wartezeit ausfüllen und unterschreiben sollte. Nach ca. zwei Stunden Wartezeit wurde ich zu dem Arzt hereingebeten.

Der Arzt hat sich nicht vorgestellt. Er nahm die von mir ausgefüllten Unterlagen entgegen und betrachtete diese flüchtig. Danach begann er in einem rasanten Tempo mit einer Befragung über meinen Gesundheitszustand, meine Krankengeschichte und Arbeitssituation. Da er die von mir ausgefüllten Formulare nicht sorgfältig durchgelesen hatte, wies er mich darauf hin, eine Reha zu beantragen und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Ohne dass irgendwelche ärztliche Unterlagen vorlagen, kam der Arzt innerhalb von 13 Minuten zu dem Ergebnis, dass ich schon lange genug krank sei und, dass er mich für voll erwerbsfähig halte. Als ich ihn darauf hinwies, dass ich vor einer Woche zu einer Begutachtung der Rentenversicherung war, meinte der Arzt, dass der Gutachter der Rentenversicherung auch, genau wie er, zu dem Ergebnis komme, dass ich arbeitsfähig sei (Hellseher?).

Ich habe heute eine Kopie des Gutachtens (Teil A und B) erhalten. Laut diesem Gutachten kann ich meine jetzige Tätigkeit in dem bisher vollschichtigen Umfang weiterhin ausüben. Allerdings nicht beim bisherigen Arbeitgeber. Eine Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses ist aus ärztlicher Sicht begründet. Medizinische Voraussetzungen zur Einleitung eines Verfahrens nach § 145 SGB III liegen nicht vor.

Für dieses Gutachten lagen dem Arzt trotz Schweigepflichtentbindungserklärung keine Unterlagen vor (Neurologe, Hausarzt, Psychologe, Reha, Gutachten der DRV). Gilt dieses Gutachten trotzdem?

Darf ein Arzt fordern, dass ich meinen Arbeitsplatz kündige, obwohl über die EM-Rente noch keine Entscheidung vorliegt?

Soll ich noch auf etwas achten? Ich möchte vor allem keine Fristen versäumen?

Viele Grüße und Danke bereits im Voraus :smile:

aino

PS. Ich habe mir sicherheitshalber einen Termin bei der VdK geholt.

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Re: Begutachtung bei der AfA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 3. Dez 2015, 01:12

Hallo aino, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns im K-O-R ... :umarm:
ich bräuchte Rat, es geht um die Nahtlosigkeit § 145 SGB III
Bin 61 Jahre alt, habe 70 GDB, bin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis
Krankengeld läuft aus Ende Dez. 15
dann hast du ja aktuell noch 24 Monate Anspruch auf ALGI ... wie sieht es mit deinen sonstigen Renten-Ansprüchen aus ...
Bei GdB 70 solltest du doch bereits in Rente für Schwerbehinderte gehen können, ich denke mal die "Wartezeit" von 35 Jahre dafür hast du wahrscheinlich lange erfüllt ???

Hat dich noch Niemand darauf hingewiesen, dass du eine solche Rente beantragen und bekommen kannst ???
EM-Rente beantragt im Juli 15
Warum bitte willst du mit 61 Jahren eine EM-Rente in Anspruch nehmen (mit Abschlägen von 10,8 %), wenn du eine Rente wegen Schwerbehinderung haben kannst mit weniger Abzügen ... die Abzüge aus der EM-Rente bleiben auch danach lebenslang erhalten ... :confused: :confused: :confused:
Begutachtung durch die MDK Ende Juli 15 - Ergebnis: nicht arbeitsfähig
Vermutlich Aufforderung zum Reha-Antrag nach § 51 SGB V ???
Hast du dann eine Reha gemacht und wie war das Ergebnis ???
Begutachtung durch die DRV Mitte November 15 - Ergebnis steht noch aus
Wenn man dir noch eine EM-Rente bewilligen sollte macht man das weil es die DRV weniger kostet als die andere Rentenart, eigentlich muss dich die DRV aber darauf hinweisen, dass du bereits eine andere Rente in Anspruch nehmen kannst ... hast du deine Renteninformationen noch nie gelesen ???
Dann solltest du das schnellstens nachholen ... :lesen: :lesen: :lesen:
Begutachtung durch AfA Ende November 15 - Ergebnis: arbeitsfähig
das war sowieso "nur Formsache" weil es vorgeschrieben ist. allerdings soll da deine Restleistungsfähigkeit NACH der erfolgten Aussteuerung festgestellt werden und nicht schon vorher... aktuell kannst du gar nicht "Arbeitsfähig" sein, dann bekommt man ja in der Regel kein Krankengeld von der KK weil man vom ambulanten Arzt Arbeits-Unfähig geschrieben wurde ...

Der sieht dich "Vollzeit leistungsfähig" am allgemeinen Arbeitsmarkt, gratuliere ... aber zahlen muss die AfA nach der Aussteuerung trotzdem, weil sie nun mal gesetzlich dazu verpflichtet ist ... :lesen:
Ich wurde von der Krankenkasse informiert, dass das Krankengeld Ende Dezember ausläuft. Habe mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet - mit Ausweis, Antrag auf EM-Rente und mit dem Schreiben von der Krankenkasse.
Soweit richtig, aber die Unterlagen hättest du besser mit nach Hause genommen und in Ruhe gesichtet und nicht sofort vor Ort unterschreiben sollen ... hast du Kopien davon bekommen, damit du weißt was du da so alles unterschrieben hast, damit er von der Schweigepflicht befreit wird ... falls nicht, solltest du deine Unterschriften umgehend ALLE (schriftlich /nachweislich) DIREKT beim ÄD widerrufen, die sind sonst 3 Jahre gültig ...
Meine Daten wurde aufgenommen und ich wurde gefragt, ob ich sofort Zeit hätte für die Begutachtung des ärztlichen Dienstes. Der Arzt hätte jetzt Zeit und die Begutachtung müsste sowieso durchgeführt werden. Ich bejahte dieses (Fehler?). Ich bekam einige Formulare ausgehändigt u. A. die Schweigepflichtentbindungserklärung, die ich in der Wartezeit ausfüllen und unterschreiben sollte. Nach ca. zwei Stunden Wartezeit wurde ich zu dem Arzt hereingebeten.
Was für EINE Schweigepflichtentbindungs-Erklärung, das muss für jeden befreiten Arzt ein einzelnes Formular sein ... eine "Sammel-Schweigepflicht-Entbindung" ist schon aus Datenschutzgründen gar nicht zulässig, da hast du dich aber schön reinlegen lassen mit dem "zufällig hat der Arzt Zeit" ... DU hättest besser keine Zeit haben sollen ... schon gar nicht 2 Stunden lang, kein Wunder, dass der dich für "gesund" hält ... :Wut: :schimpfen:
Der Arzt hat sich nicht vorgestellt. Er nahm die von mir ausgefüllten Unterlagen entgegen und betrachtete diese flüchtig. Danach begann er in einem rasanten Tempo mit einer Befragung über meinen Gesundheitszustand, meine Krankengeschichte und Arbeitssituation. Da er die von mir ausgefüllten Formulare nicht sorgfältig durchgelesen hatte, wies er mich darauf hin, eine Reha zu beantragen und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Der hat sein Programm abgespult und was er feststellen wird war wohl schon klar, ehe du den Raum betreten hattest ... die AfA möchte nicht gerne 2 Jahre für dich zahlen müssen, also will man versuchen dich "irgendwie" wieder auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen, denn noch hat ja die DRV nicht entschieden, dass du wirklich erwerbsgemindert sein sollst.
Ohne dass irgendwelche ärztliche Unterlagen vorlagen, kam der Arzt innerhalb von 13 Minuten zu dem Ergebnis, dass ich schon lange genug krank sei und, dass er mich für voll erwerbsfähig halte. Als ich ihn darauf hinwies, dass ich vor einer Woche zu einer Begutachtung der Rentenversicherung war, meinte der Arzt, dass der Gutachter der Rentenversicherung auch, genau wie er, zu dem Ergebnis komme, dass ich arbeitsfähig sei (Hellseher?).
Ja, die sind "Hellseher", die brauchen keine medizinischen Unterlagen und aus den Schweigepflichtentbindungen wird man sich höchstwahrscheinlich auch keine anfordern, man wird höchsten versuchen bei der DRV an Informationen heran zu kommen, möglichst ehe du selber weißt was dort im Gange ist ... darum solltest du das umgehend schriftlich wieder untersagen (direkt beim Med. Dienst per Fax und/oder per Übergabe-Einschreiben).

Man hätte dich auch informieren müssen, dass diese ganzen Unterlagen freiwillig ausgefüllt werden können aber nicht müssen, hast du denn wenigstens auch den Formular-Antrag für dein ALGI bekommen oder hat man das vergessen "in der Eile" ... den brauchst du nämlich dafür und sonst GAR NICHTS ...
Ich habe heute eine Kopie des Gutachtens (Teil A und B) erhalten. Laut diesem Gutachten kann ich meine jetzige Tätigkeit in dem bisher vollschichtigen Umfang weiterhin ausüben. Allerdings nicht beim bisherigen Arbeitgeber. Eine Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses ist aus ärztlicher Sicht begründet. Medizinische Voraussetzungen zur Einleitung eines Verfahrens nach § 145 SGB III liegen nicht vor.
Der ist ja "putzig" hat er auch begründet warum nicht mehr beim aktuellen AG, wo glaubt er denn dass man sonst auf dich warten wird ???
Für dieses Gutachten lagen dem Arzt trotz Schweigepflichtentbindungserklärung keine Unterlagen vor (Neurologe, Hausarzt, Psychologe, Reha, Gutachten der DRV). Gilt dieses Gutachten trotzdem?
Ja, das gilt trotzdem, das ist sowieso nur für die AfA, den Rest der Welt interessiert das nicht was die so als "Gutachten" bezeichnen ... der Teil B wird auch deinem Arbeitsvermittler zugeleitet und dann wird man dich sicher bald einladen um mit dir "über deine berufliche Situation" zu sprechen ... zumindest kann der SB damit nicht verlangen, dass du bei deinem AG um einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" anfragen sollst, denn das hat ja der "GA" bereits ausgeschlossen, dass du dort wieder arbeiten sollst/kannst ... auch wenn er das sonst nicht weiter begründet hat, ist die SB daran gebunden ...
Darf ein Arzt fordern, dass ich meinen Arbeitsplatz kündige, obwohl über die EM-Rente noch keine Entscheidung vorliegt?
Er fordert das ja gar nicht, er hat nur geschrieben, dass es aus seiner Sicht keinen Grund für eine Leistungssperre ergeben kann, wenn du kündigen würdest, das brauchst du natürlich nicht zu tun und das darf auch dein Arbeitsvermittler später nicht verlangen ... das kann man schließlich immer noch tun wenn man tatsächlich noch den Traumjob finden würde, für den sich das dann lohnt ... der neue AG wird dann sicher gerne auf dich warten bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist ... :grinser: :jaa: :cool:
Soll ich noch auf etwas achten? Ich möchte vor allem keine Fristen versäumen?
Welche Fristen fürchtest du zu versäumen, gegen so eine ärztliche "Stellungnahme" kannst du nichts unternehmen, also gibt es auch keine Fristen ... füll den Antrag aus nach unserem Muster hier und lass die Lohnbescheinigung von deinem AG ausfüllen, damit du den kompletten Antrag bald abgeben kannst ... die AfA wird sich schon bei dir melden wenn sie was will und bis dahin bist weiter AU und bekommst bisher immer noch dein Geld von der KK, ganz gleich wie dieser "GA" das sehen wollte ...

viewtopic.php?f=3&t=1751

Lies dich hier noch gründlich ein, zum Thema AfA und Meldetermine gibt es schon einige Beiträge und wie man denen die "Vermittlung" ziemlich "sauer" machen kann ... aber dazu später mehr ... :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Begutachtung bei der AfA

Ungelesener Beitrag von aino » Do 3. Dez 2015, 12:22

Hallo Doppeloma,

vielen Dank für die schnelle Antwort :smile:

ich war diesen Sommer bei der Rentenberatungsstelle unserer Stadt und es stellte sich raus, dass die EM-Rente höher wäre (wahrscheinlich durch die Änderung vom 01.07.2014, dass erwerbsgeminderte Menschen so gestellt werden, als hätten sie bis zum Alter von 62 - nicht wie bis dahin 60 Jahren - mit ihrem durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet) als die Altersrente mit 10,8 % Abzug bei dem Renteneintrittsalter von 61Jahren. Mit 63 Jahren würde ich erst die volle Altersrente ohne Abzüge bekommen .Meine Rente wird so oder so sehr niedrig ausfallen und daher meine Entscheidung für die EM Rente. Außerdem wollte ich mir noch die "Hintertür" offen lassen - vielleicht könnte ich an meine Arbeitsstelle doch noch zurückkehren...(unwahrscheinlich aber theoretisch möglich...)
Die Rentenversicherung hat mich allerdings nicht darauf hingewiesen, dass ich die Altersrente beantragen könnte, aber dass wusste ich bereits.

Das Ergebnis der Reha im Sommer 2014 war, dass ich gesund entlassen wurde (ich fühlte mich allerdings auch einigermaßen gesund). Ich habe dann drei Wochen gearbeitet und dann ging gar nichts mehr. Seitdem bin ich krankgeschrieben.

Die Begutachtung bei der MDK fand 2015 statt und dort wurde ich nicht mehr aufgefordert eine Reha zu beantragen. Dieses Gutachten liegt mir allerdings nicht vor. Kann man eine Kopie bei der KK anfordern?

Die Anträge für die ALG I habe ich soweit ausgefüllt und mein Arbeitgeber hat seinen Anteil auch schon ausgefüllt. Also könnte ich den Antrag abgeben. Laut dem Arzt werde ich nicht ALG I bekommen, da die Nahtlosigkeit § 145 SGB III in meinem Fall nicht greift, da ich seiner Meinung nach"einsatzfähig" bin. Außerdem möchte ich jetzt noch nicht meine Arbeitsstelle kündigen.

ALG II werde ich nicht bekommen, da ich noch Ersparnisse habe - TOLL! Und wann die DRV endlich soweit ist, dass ein Bescheid vorliegt, das kann noch paar Monate dauern. Ich habe bei dem Gutachter nachgefragt, ob das Gutachten für die DRV fertig wäre, aber das ist noch nicht mal geschrieben... (na ja, Termin war gerade erst 13.11.)

Eine Begründung des Arztes, dass ich nicht an meiner alten Arbeitsstelle nicht weiter arbeiten kann, liegt schriftlich nicht vor. Mündlich teilte er mir allerdings bei der Begutachtung mit, das der Grund für meine Erkrankung/Krankheit an meiner Arbeitsstelle liegen würde...

zu dem Gutachten noch, du meinst, dass es gilt, obwohl keine ärztliche Unterlagen vorlagen. Auf dem Informationsblatt der AfA zur Vorstellung im Ärztlichen Dienst steht folgendes:
Zitat:

"Die Erstellung des Gutachtens durch den Ärztlichen Dienst
Sobald dem Ärztlichen Dienst alle Unterlagen vorliegen, wird dieser entscheiden, ob eine Untersuchung erforderlich oder die Erstellung eines Gutachtens anhand der vorgelegten Unterlagen möglich ist. Oft reichen die medizinischen Befunde von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzte aus, um ein ärztliches Gutachten zu erstellen. Falls Ihr persönliches Erscheinen für eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, erhalten Sie eine gesonderte Einladung vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit per Post. Die Gutachten werden durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit oder von einer Vertragsärztin bzw. Vertragsarzt erstellt..."

Irgendwie hört sich das für mich an, als ob die Unterlagen vorliegen müssten, bevor der AfA-Arzt ein Gutachten erstellen kann.

Jedenfalls liegt dem Arzt liegt nichts von meinen behandelnden Ärzten vor (ich habe bei den Ärzten gefragt, ob die AfA Unterlagen angefordert hat)

Also jetzt erstmal den Antrag auf ALGI einreichen und abwarten?

Viele Grüße
aino

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Re: Begutachtung bei der AfA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 4. Dez 2015, 00:59

Hallo aino, :smile:
ich war diesen Sommer bei der Rentenberatungsstelle unserer Stadt und es stellte sich raus, dass die EM-Rente höher wäre (wahrscheinlich durch die Änderung vom 01.07.2014, dass erwerbsgeminderte Menschen so gestellt werden, als hätten sie bis zum Alter von 62 - nicht wie bis dahin 60 Jahren - mit ihrem durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet) als die Altersrente mit 10,8 % Abzug bei dem Renteneintrittsalter von 61Jahren.


da hast du aber nicht aufgepasst, eine (normale) Altersrente kann man mit 61 Jahren überhaupt nicht bekommen, auch keine vorzeitige, das geht frühestens ab 63 Jahren.
Die Abzüge bei der Rente für Schwerbehinderte werden ja mit jedem Monat geringer, ob die DRV dir noch eine EM-Rente bewilligen wird sehe ich eher als sehr fraglich an, erst recht wenn die DRV dabei mehr zahlen müsste als bei jeder anderen Rentenart.
Mit 63 Jahren würde ich erst die volle Altersrente ohne Abzüge bekommen .Meine Rente wird so oder so sehr niedrig ausfallen und daher meine Entscheidung für die EM Rente.
NaJa, was man unter "geringer Rente" versteht kann sehr unterschiedlich sein, welche volle Rente ohne Abzüge glaubst du denn ca. mit 63 Jahren zu bekommen, wenn keine (hohen) Beiträge mehr gezahlt wurden und ab 63 auch nicht mehr gezahlt werden wenn du dann in Rente bist ... die angeblich "ungekürzte" Rente erweist sich bei näherer Betrachtung auch als "Mogelpackung" ...
Falls du die Hochrechnungen in den Renteninformationen meinst beruhen die auf Beiträgen in der gleichen Höhe wie in den 5 Jahren VOR dieser Information ... da kann es schnell ein "böses Erwachen" geben, denn die Zeit bis zur "regulären" Rente (65 + X) wird immer fehlen dabei, da zahlt ja Keiner mehr Beiträge. :glotzen:
Außerdem wollte ich mir noch die "Hintertür" offen lassen - vielleicht könnte ich an meine Arbeitsstelle doch noch zurückkehren...(unwahrscheinlich aber theoretisch möglich...)
Die Rentenversicherung hat mich allerdings nicht darauf hingewiesen, dass ich die Altersrente beantragen könnte, aber dass wusste ich bereits.
Diese "Hintertür" nimmt dir ja Keiner so lange du noch nicht in (irgendeiner) Rente auf Dauer bist, ich nehme mal an dann wird dein Arbeitsvertrag "automatisch" aufgelöst, da braucht man in der Regel nicht mehr zu kündigen ...
Das Ergebnis der Reha im Sommer 2014 war, dass ich gesund entlassen wurde (ich fühlte mich allerdings auch einigermaßen gesund). Ich habe dann drei Wochen gearbeitet und dann ging gar nichts mehr. Seitdem bin ich krankgeschrieben.
Man wird aus Rehas auch gerne "gesund" entlassen, wenn man es nicht ist, besonders stabil war ja deine Gesundheit offenbar nicht ... die DRV hat aber auch diesen Reha-Bericht vorliegen und wird den zu Rate ziehen bei der Entscheidung zu einem Antrag auf EM-Rente ... :Gruebeln:
Die Begutachtung bei der MDK fand 2015 statt und dort wurde ich nicht mehr aufgefordert eine Reha zu beantragen. Dieses Gutachten liegt mir allerdings nicht vor. Kann man eine Kopie bei der KK anfordern?
Die KK kann dir keine Kopie geben, das musst du (oder dein Arzt) DIREKT beim MDK anfordern, die SB der KK haben keinen Zugriff auf solche GA aber auch da wirst du wohl enttäuscht sein, wie wenig da drin stehen wird ...

Wahrscheinlich weil du gerade erst eine Reha gemacht hattest (warst ja auch danach wieder arbeiten), wobei die das auch nicht unbedingt hinderlich finden, ich musste trotzdem eine weitere Reha beantragen, obwohl die letzte noch gar nicht so lange her war ... man meinte sogar (seitens der KK) die würde wohl deswegen abgelehnt werden, war aber nicht so, ich musste dann 6 Wochen in psychosomatische Reha ... :ic_down:
Die Anträge für die ALG I habe ich soweit ausgefüllt und mein Arbeitgeber hat seinen Anteil auch schon ausgefüllt. Also könnte ich den Antrag abgeben. Laut dem Arzt werde ich nicht ALG I bekommen, da die Nahtlosigkeit § 145 SGB III in meinem Fall nicht greift, da ich seiner Meinung nach"einsatzfähig" bin. Außerdem möchte ich jetzt noch nicht meine Arbeitsstelle kündigen.
Das ist nicht korrekt was der AfA-Arzt da behauptet, die AfA muss zahlen und wird zahlen, denn § 145 SGB III gilt für Ausgesteuerte, damit sie eben nicht direkt in Hartz 4 landen oder gar kein Geld mehr bekommen, was der da geschrieben hat ist für deinen Anspruch irrelevant.
Man wird nur versuchen dich in (andere) Arbeit zu vermitteln, weil der Arzt das so geschrieben hat, das ALGI muss selbstverständlich ausgezahlt werden, du musst aber deine (wenigstens fiktive) Bereitschaft zeigen, dem Arbeitsmarkt "zur Verfügung" zu stehen, ALGI ist nun mal kein "Ersatzkrankengeld" ...

Wie ich dir oben schon erklärt habe ist es auch gar nicht nötig deine Arbeitsstelle zu kündigen, auch das ist im § 145 inbegriffen, weil viele Ausgesteuerte gar nicht arbeitslos sind, das ist ja normal notwendig um überhaupt ALGI zu bekommen.
Die behaupten viel Unsinn wenn Jemand ausgesteuert wurde, diese gesetzliche Ausnahmeregelung kann kein AfA-Arzt einfach außer Kraft setzen ... du hast schließlich jahrelang Beiträge gezahlt für den Anspruch auf ALGI, das ist auch (als Lohnersatzleistung) vorrangig zu zahlen, ehe ALGII überhaupt dran wäre.

Lass dich da nicht verunsichern, aber du solltest es nicht zu eilig haben mit dem Antrag, du brauchst auch noch die Abschluss-Bescheinigung der KK dafür und die stellen das oft erst am letzten Krankengeld-Tag aus ... dann nehmen die den Antrag oft noch nicht an (weil er nicht komplett sei), das ist auch nicht richtig, denn man kann fehlende Unterlagen auch noch nachreichen ...

Die versuchen sehr viel inzwischen bei Ausgesteuerten so zu tun, als wäre es eine besondere "Gnade" das Geld zu erhalten, das ist nicht korrekt, du hast einen Rechtsanspruch darauf, also reiche den Antrag nachweislich (Eingang bestätigen lassen oder per Übergabe-Einschreiben schicken) bei der AfA ein ... ganz EGAL was die erzählen und was in diesem "GA" steht ... wenn man das ALGI ablehnen will musst du einen Bescheid bekommen, wo begründet wird WARUM und dagegen kann man sich wehren ... :lesen: :lesen: :lesen:
ALG II werde ich nicht bekommen, da ich noch Ersparnisse habe - TOLL! Und wann die DRV endlich soweit ist, dass ein Bescheid vorliegt, das kann noch paar Monate dauern. Ich habe bei dem Gutachter nachgefragt, ob das Gutachten für die DRV fertig wäre, aber das ist noch nicht mal geschrieben... (na ja, Termin war gerade erst 13.11.)
Nicht alle Ersparnisse verhindern, dass man ALG II bekommen kann aber zunächst mal hast du Anspruch auf 24 Monate ALGI erworben, auch MIT Arbeitsplatz, also lass dir keinen Unsinn erzählen von der AfA ... ich habe damals 18 Monate ALGI bekommen (nach der Aussteuerung) und war auch noch fest angestellt, man braucht dafür NICHT kündigen und das JC würde auch zuerst wissen wollen, ob du keinen Anspruch bei der AfA erworben hast ...

Es ist leider so, dass die Behörden (KK / AfA/ JC /DRV) letztlich ALLE nur eines wollen = Geld sparen und jeder erzählt dir das was für seine Zwecke am Besten passt ... das gilt auch für die DRV, denen ist es völlig egal wovon du lebst bis zur EM-Rente mal entschieden ist, der GA hat im Auftrag der DRV gearbeitet, der braucht dir überhaupt keine Auskünfte dazu geben, dazu ist er (eigentlich) gar nicht befugt. :Verwirrt: :Hilfe:

Führe keine Telefonate mit den Behörden wenn du wichtige Informationen haben willst mach ALLES nur schriftlich und nachweislich (per Fax / Übergabe-Einschreiben/oder persönliche Abgabe mit Eingangsbestätigung), vergiss JEDES Vertrauen darin, dass Behörden es "gut mit dir meinen könnten" und doch wissen sollten wie es richtig ist ...

Du wirst nur informiert wenn du selber nachfragst und dann ist es auch oft nicht korrekt (so wie mit den Unterlagen bei der AfA) ...
Eine Begründung des Arztes, dass ich nicht an meiner alten Arbeitsstelle nicht weiter arbeiten kann, liegt schriftlich nicht vor. Mündlich teilte er mir allerdings bei der Begutachtung mit, das der Grund für meine Erkrankung/Krankheit an meiner Arbeitsstelle liegen würde...
zu dem Gutachten noch, du meinst, dass es gilt, obwohl keine ärztliche Unterlagen vorlagen. Auf dem Informationsblatt der AfA zur Vorstellung im Ärztlichen Dienst steht folgendes:
Was der so "gesagt hat" ist natürlich für NIX tauglich, also achte darauf was du mal bei einem Arbeitsvermittler sagen wirst, die versuchen gerne die Ausgesteuerten in ihre Firma zurück zu bringen, verlangen Erklärungen vom AG, die sie gar nicht verlangen dürfen ... aber dazu findest du hier schon Einiges und wenn du mal einen Termin zum Gespräch bekommst, solltest du dich vorher hier melden, es gibt auch da Einiges zu beachten, damit du dort nicht schon wieder "über den Tisch gezogen wirst" ... :Heiss:

Wenn du bereit bist da sofort hin zu gehen "weil der Arzt gerade zeit hat", wo sollen da bitte ärztliche Unterlagen herkommen in den 2 Stunden wo du darauf warten musstest ... verabschiede dich von der Vorstellung, dass diese "Begutachtung" irgendeinen besonderen Wert für dich haben sollte, das ist Routine für die AfA, weil es nach einer Aussteuerung nun mal gemacht werden muss ..., bisher bist du ja noch nicht mal ausgesteuert, also eigentlich war das ganze "GA" was für den AR***, sorry wenn ich das so deutlich schreibe, man wird es trotzdem für deine "Vermittlung" verwenden ...

Ein neues "GA" würde dich aber auch nicht weiter bringen, die wollen und sollen sich nicht um deine Gesundheit kümmern und das werden die auch in der Zukunft nicht tun, dafür sind deine Ärzte zuständig und wenn man sich bisher keine ergänzenden Unterlagen angefordert hat, dann solltest du unbedingt die Schweigepflicht-Entbindungen umgehen widerrufen, das "GA" ist fertig, da brauchen die das nicht mehr für.
"Die Erstellung des Gutachtens durch den Ärztlichen Dienst
Sobald dem Ärztlichen Dienst alle Unterlagen vorliegen, wird dieser entscheiden, ob eine Untersuchung erforderlich oder die Erstellung eines Gutachtens anhand der vorgelegten Unterlagen möglich ist. Oft reichen die medizinischen Befunde von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzte aus, um ein ärztliches Gutachten zu erstellen. Falls Ihr persönliches Erscheinen für eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, erhalten Sie eine gesonderte Einladung vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit per Post. Die Gutachten werden durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit oder von einer Vertragsärztin bzw. Vertragsarzt erstellt..."
Das sind interne Arbeitsanweisungen der AfA und bei dir hat man das eben im schnelldurchlauf" erledigt, "weil der ÄD gerade Zeit hatte" ... das ist die Theorie und bei dir wurde die Praxis durchgeführt ... da steht viel drin in den internen Arbeitsanweisungen, wie du siehst hält man sich nicht mal daran, das macht aber das Ergebnis deswegen nicht "ungültig" ... du hättest eben besser keine Zeit dafür gehabt, dann wäre es eventuell so abgelaufen wie es da drin steht ... das ist aber kein Gesetz woran die sich (unbedingt) halten müssten ... :Verwirrt: :Hilfe:
Irgendwie hört sich das für mich an, als ob die Unterlagen vorliegen müssten, bevor der AfA-Arzt ein Gutachten erstellen kann.
Jedenfalls liegt dem Arzt liegt nichts von meinen behandelnden Ärzten vor (ich habe bei den Ärzten gefragt, ob die AfA Unterlagen angefordert hat)
Wie sich das für dich anhört ist dabei egal, das sind Richtlinien für die AfA-Mitarbeiter und die legen das so aus wie es ihnen gerade in den Kram passt, da steht auch irgendwo, dass der "Kunde" informiert werden muss, dass diese Unterlagen (für den ÄD) alle freiwillig sind UND, hat man dich darüber aufgeklärt ???
Man hat dir nicht mal Zeit gelassen das selber in Ruhe raus zu finden (steht nämlich überall drauf) ... man hat gefordert, dass du das ausfüllen und unterschreiben sollst OHNE dich darauf hinzuweisen, dass du das gar nicht tun musst ... :Heiss:

Für den ÄD war das soweit "erledigt" als du die Tür hinter dir geschlossen hattest ...
Also jetzt erstmal den Antrag auf ALGI einreichen und abwarten?
Wann genau wirst du denn ausgesteuert, wenn das erst zum Ende des Monats sein wird solltest du noch abwarten, vielleicht melden die sich ja auch bald mit einer Einladung "zum Meldetermin" ... aktuell bist du aber noch nicht verpflichtet dann auch hin zu gehen, noch bekommst du dein Geld von der KK und für den Dezember bekommst du ohnehin nur noch die Rest-Tage ALGI am Ende des Monats ...

ALGI wird immer rückwirkend gezahlt, wenn es für Dezember nur noch wenige Tage sein werden hätte ich es nicht so eilig ... die Berechnung dauert nicht lange wenn alles komplett ist (auch mit KK-Bescheinigung).

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

aino
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Re: Begutachtung bei der AfA

Ungelesener Beitrag von aino » Fr 4. Dez 2015, 20:31

Hallo Doppeloma,

vielen Dank für die ganzen Infos. Mein Krankengeld läuft aus am 30.12. Den Antrag auf ALG I fülle ich nach deinem Muster aus - werde den Antrag voraussichtlich "zwischen den Weihnachtstagen" abgeben und dann abwarten was kommt - und werde später berichten...

Liebe Grüße :smile:
aino

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