Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

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Doppeloma
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Re: Nahtlosigkeitsregelung nach Reha

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 30. Jul 2015, 12:34

Hallo herculespilot, :smile:
Habe einen Rechtsanwalt gefragt und den VDK. Beide rieten mir dazu, mich der Vermittlung zur Verfügung zu stellen.
Toll oder?
das wurde dir ja bereits ausführlich beschrieben und genau so ist es nun mal, ich weiß allerdings nicht was du da jetzt für einen anderen Bescheid erwarten würdest ... der § 145 SGB III gilt weiter für dich, ganz gleich was die SB erzählen, besonders auch wenn du noch einen Arbeitsplatz hast, denn wie du schon selber feststellst bist du ja gar nicht arbeitslos und beziehst NUR auf Grund dieser gesetzlichen Regelung überhaupt aktuell ALGI.

Nicht der Amtsarzt der AfA hat zu entscheiden, ob gesetzliche Regelungen angewendet werden und so lange dein aktueller Bescheid nicht schriftlich durch einen anderen geändert wird hast du gar keinen Grund dich so aufzuregen, diese AfA-GA interessieren letztlich ohnehin Niemanden ernsthaft.

Auf allen Unterlagen (Gesundheitsfragebogen /Schweigepflicht-Entbindungen) steht drauf, dass es freiwillig ist das auszufüllen und zu unterschreiben, es gibt keine "Mitwirkungspflicht" bei freiwilligen Sachen, ob das die meisten (aus Angst und ohne nachzufragen) trotzdem machen ist eine ganz andere Geschichte ...

Die AfA-SB wissen auch nichts mit dir anzufangen, das werden sie natürlich nicht ehrlich zugeben und versuchen immer dem Betroffenen den "Schwarzen Peter" zu zuschieben ... darum ist es ja wichtig für deren Forderungen auch mal die Rechtsgrundlagen (schriftlich für deinen Anwalt) einzufordern ...

Die können dir auch nur dann was zur Gegenwehr raten, wenn sie auch genau wissen auf welche gesetzlichen Grundlagen sich die AfA damit bezieht, nicht alles ist einfach mit "Mitwirkungspflichten" zu begründen... :Verwirrt: :Hilfe:

Bis zur Reha hatte die AfA eben "gehofft", dass du anschließend wieder zur Arbeit gehen wirst und sie nicht mehr weiter zahlen muss ... diese Hoffnung wurde nun zerstört, denn du wurdest weiterhin AU für deine letzte Tätigkeit entlassen (was steht im Reha-Bericht dazu, kannst du die letzte Tätigkeit überhaupt noch ausüben ???)
Da ich noch ein bestehenden Arbeitsvertrag habe und mein Chef immer noch hofft, dass ich zurück komme, soll ich nun auch noch eine Bestätigung von ihm holen, dass er mir keinen Leistungsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.
Diese Forderung ist aber gar nicht zulässig, in diesem Schreiben (hast du das überhaupt schriftlich bekommen ???) gibt es ganz sicher keinen einzigen §, der dich oder deinen AG dazu verpflichten könnte ... denn das darf gar nicht verlangt werden ... also weise die SB darauf hin und verlange die Rechtsgrundlagen bzw. sollen sie doch bitte diese Erkundigungen direkt selber bei deinem AG vornehmen, wenn sie meinen dazu berechtigt zu sein.
Gemessen am falsche Gutachten kann und musd er das aber sehr wohl und würde das auch so schreiben.
Gegen das GA kommst du nicht an und daraus ergibt sich auch keine Verpflichtung deinen AG zu nerven, dafür gibt es einfach keine Berechtigung ... eventuelle Umsetzungs-Möglichkeiten wurden üblicherweise bereits lange vor der Aussteuerung geklärt und wenn es die nun mal nicht gibt hat die AfA gemäß Nahtlosigkeit zu zahlen ...
Zumal, wenn ich woanders zu arbeiten beginnen würde, würde et sofort fristlos kündigen... logisch.
Nein, das ist total unlogisch, denn so lange du noch im festen Arbeitsvertrag bist muss ein potenzieller neuer AG warten bis deine Kündigungsfrist (lt. deinem aktuellen Arbeitsvertrag) abgelaufen ist ... vorher bist du rechtlich gesehen gar nicht frei für einen neune Job ... DAS IST LOGISCH und rechtlich einwandfrei und das müsste dann auch die AfA so akzeptieren.

In diesem Bereich machst du dir ganz unnötige Sorgen, die AfA hat keinen Job für dich bei dem du sofort anfangen kannst zu arbeiten, dann hätte man dir entsprechende Vermittlungsvorschläge direkt ausgedruckt und mitgegeben ...

Die Forderung an dich deinen AG um "andere Arbeit" anbetteln ist nicht zulässig und wenn man dich vermitteln will wäre ja erst mal zu klären in was ... wie ich es oben schon beschreiben habe.

Du bekommst im Moment dein Geld von der AfA und das Weitere ist nur "heiße Luft" um dir die macht der AfA "zu demonstrieren", es ist EGAL was in dem GA steht, sorge dafür dass die AfA erkennen muss, dass du nicht verpflichtet bist diese Abfragen an deinen AG zu machen und dort irgendwelche Forderungen zu stellen, das sollen die gefälligst selber tun wenn sie meinen dazu berechtigt zu sein ...
DAS ist der Punkt und nicht diese GA, die werden inzwischen immer "an die DRV angepasst", wenn man ihnen die Möglichkeit gibt (durch Schweigepflicht-Entbindungen für DRV / Reha-Kliniken oder freiwilliger Vorlage des Berichtes).

Bei dir hat man eben gewartet bis die Reha durch war und bei anderen fängt man gleich damit an wenn sie noch einen AG haben, der Hintergrund ist immer der Gleiche, die AfA will nicht zahlen, da ist ihnen (fast) jedes (auch unzulässiges) Mittel recht ... darum ist es wichtig, dass du diese Sachen IMMER schriftlich verlangst ... sagen können die viel wenn der Tag lang ist ...das kannst du ja nirgends beweisen und überprüfen lassen.

Wie bist du denn nun verblieben mit dem SB und hast du schriftlich (mit Termin ???) bekommen, dass (und was) du deinem AG mitteilen sollst ???

Dein Arbeitsverhältnis "ruht" im Moment und das ist auch der AfA bekannt, da gibt es für dich aktuell gar nicht mit dem AG zu klären und du möchtest natürlich auch keine Kündigung "provozieren", man könnte dich dann auch nicht besser in "Arbeit vermitteln" ... so lange nicht mal klar ist was du dann machen sollst ...

In den meisten Fällen hier hat sich die Lage bald wieder beruhigt und die AfA hat dann einfach weiter gezahlt, unter welchem § die das machen kann dir doch eigentlich egal sein so lange das Geld stimmt ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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