Hallo herculespilot,
Heute war ich beim AfA Termin und die Vermittlerin erklärte mir, dass ich nur Alg1 nach Paragraph 145 SGBIII bekomme, wenn ich unter 15 Stunden arbeiten kann. Da sie aber ein neues Gutachten erstellen liessen in dem ich vollschichtig arbeiten kann sei nahtlosigkeits hinfällig, auch wenn ich Rente beantragt habe.
Das Gutachten ist eine 1:1 Kopie vom Reha Entlassungsbericht.
Hast du dir das erste GA auch geholt (beide Teile / Teil A UND Teil B) den Teil A bekommst du nur direkt beim med. Dienst ... den Reha-Bericht hättest du gar nicht vorlegen müssen, war zu erwarten, dass man die eigene Meinung dann schnell "anpassen" wird ...
Letztlich musst du dich aber
IMMER (auch in der Nahtlosigkeit) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, den Rahmen dafür bildet das "Restleistungsvermögen" was der AfA Amtsarzt festzustellen hatte ... da kann er auch nicht "nach Aktenlage" seine Meinung ändern, nur weil die DRV-Reha das anders sieht ... aber die wissen daraus natürlich nun schon, dass du auch wenig Aussichten auf die Berentung haben wirst ...
Das sind schpn üble Machenschaften. Entweder ich lasse mich vermitteln, auch wenn ich gar nicht arbeiten kann oder ich lehne die Vermittlung ab. In beiden Fällen gibt's dann kein Geld mehr.
Das ist völliger Unsinn, warum lasst ihr euch immer alles "erzählen" und verlangt nie die Rechtsgrundlagen dafür, der § 145 ist eine Rechtsgrundlage, die dir deinen Anspruch auf ALGI nach einer Aussteuerung sichern soll und da ist es eigentlich völlig unerheblich was der Amtsarzt dazu feststellt.
Eine theoretische (fiktive) Vermittlungsbereitschaft musst du da generell vermitteln und niemalds besonders betonen, dass du "überhaupt" nicht arbeiten kannst, dann bekommst du nämlich einen Aufhebungsbescheid wegen fehlender Verfügbarkeit.
Wohin meint sie denn dich in Arbeit "vermitteln" zu können, diese Frage zu klären wäre doch viel interessanter ... denn deine Vermittlung hat sich in jedem Falle nach den gesundheitlichen Einschränkungen (lt. AfA-GA / Teil B) und dem § 140 SGB III zu richten.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
Also "
DU WILLST" unbedingt arbeiten und dein SB soll bitte seinen Job machen und dir zumutbare Angebote unterbreiten die den Anforderungen des § 140 entsprechen und deinen gesundheitlichen Einschränkungen gerecht werden ...
Was wurde dir denn sonst noch vorgeschlagen, als nur deine Leistung einzustellen, wenn du nicht bereits bist für die Vermittlung ... schlage die SB mit den eigenen Waffen, die werden dafür bezahlt dich zu beraten, welche Tätigkeiten denn für dich bei den umliegenden AG so in Frage kämen und wer da gerade Arbeitskräfte braucht ...
Das ist nicht deine Aufgabe nach dem beliebten SB-Motto : " Dann überlegen Sie sich mal was sie jetzt noch machen könnten" ... die SB sind die Vermittler und "Berater" ... du bist der Kunde ...
Ach jw... einen Bescheid gegen den ich Widerspruch einlegen könnte, wirds auch nicht geben.
Heftig was die dich erlauben
Wenn du aktuell bereits einen verbindlichen Leistungsbescheid vorliegen hast, dann sei froh wenn du keinen anderen bekommst, der dir diese Leistung streitig machen könnte, wogegen willst du Widerspruch einlegen, gegen das GA kann man keinen Widerspruch einlegen und so lange die AfA zahlt was dir zusteht lass die doch erzählen was die wollen, die mögen keine Ausgesteuerten, besonders weil sie genau
WISSEN, dass sie die nie in Arbeit bekommen werden ... man versucht es (leider) dich dafür verantwortlich zu machen, dreh den Spieß um und fordere die Dienstleistung ein für die du jahrelang Beiträge gezahlt hast ... auch die SB werden aus diesen Beiträgen bezahlt ...
Hier wurde noch keiner je in Arbeit vermittelt nach der Aussteuerung, was hat sie dir denn vorgeschlagen, wie es weitergehen kann/soll für dich bei der AfA und beruflich ... du darfst nicht mehr "voll krank" sein wenn du das Geld von der AfA haben willst, das ist kein "Ersatzkrankengeld" ... aber was die androhen ist meist reine Theorie ... so lange du deinen Arbeits- und Vermittlungswillen betonst ... kann da im GA drin stehen was es will ...
Bei der nächsten Einladung solltest du einen Beistand mitnehmen und die ganze Angelegenheit etwas ruhiger und sachlicher angehen, verlange auch deine Fahrtkosten zu jedem Termin und lass dir nicht erzählen, dass du keinen Anspruch darauf hast, du stellst den Antrag offiziell und willst einen Bescheid dazu haben, warum man meint das nicht zahlen zu müssen ...
Fordere deine Rechte ein und lass dir nicht nur was von deinen Pflichten erzählen, am Besten gar nicht "unter 4 Augen" ... ein Beistand nach § 13 SGB X kann da sehr beruhigend wirken.
Liebe Grüße von der Doppeloma