Welche Daten darf KK und MDK austauschen?

Probleme, Erfahrungen, Tipps und Erfahrungsaustausch.
smisonline22
Beiträge: 5
Registriert: Mo 22. Jun 2015, 07:15

Welche Daten darf KK und MDK austauschen?

Ungelesener Beitrag von smisonline22 » Mo 22. Jun 2015, 08:07

Hallo,

wollte mal wissen, was da erlaubt ist. Das der medizinische Befund ausgetauscht werden darf, ist noch verständlich aber darf die KK auch Infos zur Ablehnung oder Zustimmung einer REHA austauschen und noch viel wichtiger Infos zu Problemen im Arbeitsverhältnis ? z.B. ob Löhne ausstehen, ob Rechstmaßnahmen getroffen wurden, ob und durch wen Klage erhoben wurde?

Wie sieht eigentlich der Wert einer Begutachtung aus, wenn der Gutachter kaum Antworten lässt. Schon nach einem Satz wie "das war damals, da ..." Also wo inhaltlich noch nicht mal was gesagt wurde zu unterbrechen?

Ist es ratsam/erlaubt im Falle einer solchen fragwürdigen "Dauerdruckgesprächsführung" sich einfach zu verweigern , mit der Begründung:

"Sie haben mich eingeladen, ich bin gekommen, ich werden ihnen jetzt gerne antworten aber entweder wir reden hier vernünftig oder wir lassen es ganz"

und dann einfach zu warten, bis sich der Gutachter eingekriegt hat? Speziell bei Zeiträumen habe ich wegen dieser Dauerprasseln der Fragen bestimmt vieles falsch angegeben. Speziell die länge bestimmter Erkankungen, also seit wie vielen Jahren die bestehen u.s.w..

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste