Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
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Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo Miteinander,
endlich habe ich wieder Zugang zu euch, irgendwie konnte ich mich nicht mehr einloggen
Ich freue mich wieder bei euch zu sein
++++++++++++++ Ich brauche dringend +++++++++++++++++
Heute habe ich eine Frage, was meinen Ehepartner betrifft, leider ist er auch schon ein Jahr krank.
Bis jetzt hatte ihn ja seine KK in Ruhe gelassen. Aber neulich kam ein Schreiben mit der Aufforderung sich mit der KK telefonisch in Verbindung zu setzen, was er auch getan hatte.
Da er per E-Mail mit der KK in Kontakt steht, um die AU-Bescheinigungen (Auszahlschein) zuzusenden, kam heute (Montag) ein Schreiben, dass er diesen Mittwoch einen MDK Termin hat.
Dazu befand sich ein Schreiben, was der Hausarzt noch ausfüllen muss, welches er zu dem Termin ausgefüllt mitbringen soll. Sein HA ist aber im Urlaub und die Vertretung hat so kurzfristig keine Zeit das Formular auszufüllen. Der Vertretungsarzt will ihm ein Schreiben geben, in dem er dies der KK mitteilt und mein Mann das an seine KK weiterleiten soll.
Kann denn ein MDK-Termin so kurzfristig angesetzt werden?
Welchen Text sollte er an die KK schreiben, mit dem Schreiben des Vetretungsarztes?
Oder muss er den Termin, ohne dem ausgefüllten Formular vom Arzt, einhalten?
Da es ziemlich dringend ist, bitte ich um schnelle Antwort.
Vielen Dank im Voraus
LG Care & Männe
endlich habe ich wieder Zugang zu euch, irgendwie konnte ich mich nicht mehr einloggen
Ich freue mich wieder bei euch zu sein
++++++++++++++ Ich brauche dringend +++++++++++++++++
Heute habe ich eine Frage, was meinen Ehepartner betrifft, leider ist er auch schon ein Jahr krank.
Bis jetzt hatte ihn ja seine KK in Ruhe gelassen. Aber neulich kam ein Schreiben mit der Aufforderung sich mit der KK telefonisch in Verbindung zu setzen, was er auch getan hatte.
Da er per E-Mail mit der KK in Kontakt steht, um die AU-Bescheinigungen (Auszahlschein) zuzusenden, kam heute (Montag) ein Schreiben, dass er diesen Mittwoch einen MDK Termin hat.
Dazu befand sich ein Schreiben, was der Hausarzt noch ausfüllen muss, welches er zu dem Termin ausgefüllt mitbringen soll. Sein HA ist aber im Urlaub und die Vertretung hat so kurzfristig keine Zeit das Formular auszufüllen. Der Vertretungsarzt will ihm ein Schreiben geben, in dem er dies der KK mitteilt und mein Mann das an seine KK weiterleiten soll.
Kann denn ein MDK-Termin so kurzfristig angesetzt werden?
Welchen Text sollte er an die KK schreiben, mit dem Schreiben des Vetretungsarztes?
Oder muss er den Termin, ohne dem ausgefüllten Formular vom Arzt, einhalten?
Da es ziemlich dringend ist, bitte ich um schnelle Antwort.
Vielen Dank im Voraus
LG Care & Männe
- Doppeloma
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo Care,
schön, dass du wieder rein finden konntest ...
Ich glaube nicht mehr an solche "Zufälle" ...
Ich vermute mal man will deinen Mann auf Reha schicken, einen anderen Grund kann ich mir im Moment nicht vorstellen und dafür wird es ziemlich unerheblich sein was sein Arzt da ausgefüllt hätte, darum hat man es lieber so eingerichtet dass der gerade in Urlaub ist.
Liebe Grüße von der Doppeloma
schön, dass du wieder rein finden konntest ...
Warum schreiben die nicht gleich was sie wollen, seid ihr die Telefonzentrale ... man braucht mit denen nicht zu telefonieren, auch nicht auf schriftliche Aufforderung ... die hätten doch einfach schreiben können was sie wollen ...Bis jetzt hatte ihn ja seine KK in Ruhe gelassen. Aber neulich kam ein Schreiben mit der Aufforderung sich mit der KK telefonisch in Verbindung zu setzen, was er auch getan hatte.
Kam ein Schreiben oder eine Mail mit dem Termin und wie wird der Termin begründet ???Da er per E-Mail mit der KK in Kontakt steht, um die AU-Bescheinigungen (Auszahlschein) zuzusenden, kam heute (Montag) ein Schreiben, dass er diesen Mittwoch einen MDK Termin hat.
Ganz ehrlich ist den KK sehr wohl bekannt wann die behandelnden Ärzte in Urlaub sind, das ist also ganz sicher kein Zufall dass der behandelnde Arzt nicht greifbar ist um sich dazu äußern zu können, mein MDK-GA kam auch "ganz zufällig" als meine Ärzte alle in Urlaub waren und man hatte es dann auch ganz eilig mich in die Reha zu verfrachten, ehe überhaupt einer aus dem Urlaub zurück war, ich hatte keine Chance mich dazu überhaupt mal beraten zu lassen oder gar berichte für die Klinik zu besorgen ...Dazu befand sich ein Schreiben, was der Hausarzt noch ausfüllen muss, welches er zu dem Termin ausgefüllt mitbringen soll. Sein HA ist aber im Urlaub und die Vertretung hat so kurzfristig keine Zeit das Formular auszufüllen.
Ich glaube nicht mehr an solche "Zufälle" ...
Was soll der Vertretungsarzt da schreiben können, der hat doch gar keinen Zugriff auf die Krankenunterlagen von deinem Mann ... üblicherweise sollte sich wohl der Arzt äußern können und dürfen, der deinen Mann regelmäßig behandelt und die gesundheitliche Entwicklung am besten einschätzen kann ... dafür ist ein Vertretungsarzt völlig ungeeignet.Der Vertretungsarzt will ihm ein Schreiben geben, in dem er dies der KK mitteilt und mein Mann das an seine KK weiterleiten soll.
Wird wohl so gehen, sonst würden die das sicher nicht machen, du solltest ihn unbedingt als Beistand begleiten und dich nicht abwimmeln lassen, ich sehe das als ziemlich "linke Nummer an", denn wie schon geschrieben sind die Urlaubszeiten (und ihre Vertreter) im allgemeinen bei den KK bekannt ... ebenso bekannt ist auch, dass Vertretungsärzte meist nicht viel wissen von den Patienten, weil sie eben nur gelegentlich die Vertretung machen, damit es einen medizinischen Ansprechpartner gibt während des Urlaubes.Kann denn ein MDK-Termin so kurzfristig angesetzt werden?
Was soll der Vertretungsarzt denn schreiben, dazu ist der gar nicht verpflichtet und wird wohl anraten den Urlaub des behandelnden Arztes abzuwarten aber genau das will ja die KK offenbar nicht ... welche Rechtsgrundlagen stehen denn dabei, er wird den Termin wohl einhalten müssen, sonst kann man ihm das Krankengeld sperren ... wenn ihr Arztberichte zu hause habt solltet ihr davon was mitnehmen (in Kopie), ein Arzt der nicht da ist kann keine Formulare ausfüllen und ein Vertreter kann (und will) es meist auch nicht.Welchen Text sollte er an die KK schreiben, mit dem Schreiben des Vetretungsarztes?
Oder muss er den Termin, ohne dem ausgefüllten Formular vom Arzt, einhalten?
Ich vermute mal man will deinen Mann auf Reha schicken, einen anderen Grund kann ich mir im Moment nicht vorstellen und dafür wird es ziemlich unerheblich sein was sein Arzt da ausgefüllt hätte, darum hat man es lieber so eingerichtet dass der gerade in Urlaub ist.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo,
versuche heute noch die KK zu erreichen und schildere denen, dass der beh. Arzt in Urlaub ist und derzeit nichts ausfüllen kann..und bitte um Verlegung des Termins..vielleicht lassen sie sich drauf ein.
Ansonsten dem MDK erklären, wie kurzfristig das Ganze war und das du nichts von deinen beh. Ärzten besorgen konntest...
versuche heute noch die KK zu erreichen und schildere denen, dass der beh. Arzt in Urlaub ist und derzeit nichts ausfüllen kann..und bitte um Verlegung des Termins..vielleicht lassen sie sich drauf ein.
Ansonsten dem MDK erklären, wie kurzfristig das Ganze war und das du nichts von deinen beh. Ärzten besorgen konntest...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo
vielen Dank für eure schnellen Antworten.
@Doppeloma
Hatte ich schon berichtet, dass wir seit einem Jahr glückliche Großeltern geworden sind ?
Er war wohl nicht sehr kooperativ, weil er ihnen mitteilte, dass er sich am Telefon nicht äußert, sie möchten ihm bitte schriftlich mitteilen, was sie wissen möchten.
Rechtsgrundlagen stehen direkt nicht dabei, außer sie würden nur 2 Sachen anerkennen, wenn er den Termin nicht warnehmen kann. Zum Einen, wenn er zu dem Zeitpunkt wieder gesund geschrieben wäre und zum Anderen wenn er aus medizinischen Gründen verhindert sein sollte.
@Vrori
Er braucht die Unterlagen nicht ausfüllen zu lassen, das wäre nicht so wichtig
Die Befunde hat er zum Glück, die kann er dann wenigstens mitnehmen.
So, nun warten wir mal ab, wie es weitergeht....
Liebe Grüße
Care & Männe
vielen Dank für eure schnellen Antworten.
@Doppeloma
Ja, das finde ich auchschön, dass du wieder rein finden konntest ...
Hatte ich schon berichtet, dass wir seit einem Jahr glückliche Großeltern geworden sind ?
Wir wollten nicht, dass es heißt, er käme seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, deshalb hatte er angerufen.Warum schreiben die nicht gleich was sie wollen, seid ihr die Telefonzentrale ... man braucht mit denen nicht zu telefonieren, auch nicht auf schriftliche Aufforderung ... die hätten doch einfach schreiben können was sie wollen ...
Er war wohl nicht sehr kooperativ, weil er ihnen mitteilte, dass er sich am Telefon nicht äußert, sie möchten ihm bitte schriftlich mitteilen, was sie wissen möchten.
Das Schreiben kam per Mail ohne Begründung.Kam ein Schreiben oder eine Mail mit dem Termin und wie wird der Termin begründet ???
Ich auch nicht.Ich glaube nicht mehr an solche "Zufälle" ...
Der Vertretungsarzt hat geschrieben, dass er auf Grund der Kürze die Unterlagen nicht ausfüllen kann.Was soll der Vertretungsarzt denn schreiben, dazu ist der gar nicht verpflichtet und wird wohl anraten den Urlaub des behandelnden Arztes abzuwarten aber genau das will ja die KK offenbar nicht ... welche Rechtsgrundlagen stehen denn dabei, er wird den Termin wohl einhalten müssen, sonst kann man ihm das Krankengeld sperren ... wenn ihr Arztberichte zu hause habt solltet ihr davon was mitnehmen (in Kopie), ein Arzt der nicht da ist kann keine Formulare ausfüllen und ein Vertreter kann (und will) es meist auch nicht.
Rechtsgrundlagen stehen direkt nicht dabei, außer sie würden nur 2 Sachen anerkennen, wenn er den Termin nicht warnehmen kann. Zum Einen, wenn er zu dem Zeitpunkt wieder gesund geschrieben wäre und zum Anderen wenn er aus medizinischen Gründen verhindert sein sollte.
@Vrori
Er hat heute bei der KK angerufen und versucht einen neuen Termin zu bekommen, aber das wäre nicht notwendig, wurde ihm von der KK mitgeteilt.versuche heute noch die KK zu erreichen und schildere denen, dass der beh. Arzt in Urlaub ist und derzeit nichts ausfüllen kann..und bitte um Verlegung des Termins..vielleicht lassen sie sich drauf ein. Ansonsten dem MDK erklären, wie kurzfristig das Ganze war und das du nichts von deinen beh. Ärzten besorgen konntest...
Er braucht die Unterlagen nicht ausfüllen zu lassen, das wäre nicht so wichtig
Die Befunde hat er zum Glück, die kann er dann wenigstens mitnehmen.
So, nun warten wir mal ab, wie es weitergeht....
Liebe Grüße
Care & Männe
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo,
hat er denn einen schriftlichen Bescheid...mit Hinweis auf die Rechtsfolgen, wenn er nicht zum MDK fährt?.
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/36.html
.ist die Rechtsgrundlage, nach der eine Begutachtung erfolgen soll auch genannt worden?
§ 257 SGB V..
denn das muß m.E. erfolgt sein. Einfach nur per e-mail einen Termin übersenden..das geht gar nicht, zumal auch die Fristen für die "Bekanntgabe eines Verwatlungsaktes" somit nicht eingehalten werden können:
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/37.html
zur MDK-Begutachtung:
hier mal die Vereinbarungen zwischen MDK und KK...
Achtung, sehr umfangreich...
aber doch auch sehr aufschlußreich..
http://www.mds-ev.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf
hier noch besser, dafür kürzer
http://www.vdek.com/vertragspartner/vor ... 120207.pdf
ich würde bei der KK noch einmal anrufen und auf einem widerspruchsfähigen Bescheid bestehen..mit Erläuterung der Rechtsfolgen, wenn er nicht zum Termin erscheint..
hat er denn einen schriftlichen Bescheid...mit Hinweis auf die Rechtsfolgen, wenn er nicht zum MDK fährt?.
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/36.html
.ist die Rechtsgrundlage, nach der eine Begutachtung erfolgen soll auch genannt worden?
§ 257 SGB V..
denn das muß m.E. erfolgt sein. Einfach nur per e-mail einen Termin übersenden..das geht gar nicht, zumal auch die Fristen für die "Bekanntgabe eines Verwatlungsaktes" somit nicht eingehalten werden können:
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/37.html
zur MDK-Begutachtung:
hier mal die Vereinbarungen zwischen MDK und KK...
Achtung, sehr umfangreich...
aber doch auch sehr aufschlußreich..
http://www.mds-ev.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf
hier noch besser, dafür kürzer
http://www.vdek.com/vertragspartner/vor ... 120207.pdf
ich würde bei der KK noch einmal anrufen und auf einem widerspruchsfähigen Bescheid bestehen..mit Erläuterung der Rechtsfolgen, wenn er nicht zum Termin erscheint..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hallo Vrori,
im Anhang war ein Anschreiben.
Darin stand:
Im Rahmen der Begutachtung werden Fragen aus dem med. Bereich abgeklärt:
Art der Weiterbehandlung u.s.w.
Zum Einen, wenn er zu dem Zeitpunkt wieder gesund geschrieben wäre und zum Anderen wenn er der Gesundheitszustand nicht erlauben würde und vom behandeltenden Arzt bescheinigt werden würde.
Inhalt des Schreibens:
Wenn kein Ausnahmegrund vorliegt, nehmen S den Termin bitte pünktlich wahr.
Warum ist das für Sie wichtig?
Sie gefährden Ihre Leistungs- und Krankengeldansprüche oder ggf. die Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber, wenn Sie den Untersuchungstermin beim Med. Dienst nicht wahrnehmen, obwohl keiner der beiden genannten Ausnahmegründe für Sie zutrifft (§§ 62, 66 SGB I und 275 SGB V ).
Du meinst bestimmt § 275 SGB V
Sie scheinen ja die Rechtsfolge eingehalten zu haben.
Aber, wie ist das mit der Fahrtkostenerstattung, es lag kein Antrag dabei?
Wenn ich dazu noch schnell Antwort bekommen könnte, wäre prima.
LG Care
im Anhang war ein Anschreiben.
Darin stand:
Im Rahmen der Begutachtung werden Fragen aus dem med. Bereich abgeklärt:
Art der Weiterbehandlung u.s.w.
Diese 2 Ausnahmegründe müssen vorliegen, um den Termin nicht wahrzunehmen:hat er denn einen schriftlichen Bescheid...mit Hinweis auf die Rechtsfolgen, wenn er nicht zum MDK fährt?.
Zum Einen, wenn er zu dem Zeitpunkt wieder gesund geschrieben wäre und zum Anderen wenn er der Gesundheitszustand nicht erlauben würde und vom behandeltenden Arzt bescheinigt werden würde.
Inhalt des Schreibens:
Wenn kein Ausnahmegrund vorliegt, nehmen S den Termin bitte pünktlich wahr.
Warum ist das für Sie wichtig?
Sie gefährden Ihre Leistungs- und Krankengeldansprüche oder ggf. die Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber, wenn Sie den Untersuchungstermin beim Med. Dienst nicht wahrnehmen, obwohl keiner der beiden genannten Ausnahmegründe für Sie zutrifft (§§ 62, 66 SGB I und 275 SGB V ).
§ 257 SGB V bedeutetvBeitragszuschüsse für Beschäftigte?.ist die Rechtsgrundlage, nach der eine Begutachtung erfolgen soll auch genannt worden?
§ 257 SGB V..
Du meinst bestimmt § 275 SGB V
Sie scheinen ja die Rechtsfolge eingehalten zu haben.
Aber, wie ist das mit der Fahrtkostenerstattung, es lag kein Antrag dabei?
Wenn ich dazu noch schnell Antwort bekommen könnte, wäre prima.
LG Care
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Hi, natürlich den 275..
war denn eine Rechtsfolgenbelehrung dabei?
war denn eine Rechtsfolgenbelehrung dabei?
LG
Vrori
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
Nur das am Ende des Schreibens:
Warum ist das für Sie wichtig?
Sie gefährden Ihre Leistungs- und Krankengeldansprüche oder ggf. die Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber, wenn Sie den Untersuchungstermin beim Med. Dienst nicht wahrnehmen, obwohl keiner der beiden genannten Ausnahmegründe für Sie zutrifft (§§ 62, 66 SGB I und 275 SGB V ).
Ausnahmegründe hatte ich oben schon geschrieben.
Wie ist das mit der Fahrtkostenrückerstattung? § 65a SGB I ?
LG Care
Warum ist das für Sie wichtig?
Sie gefährden Ihre Leistungs- und Krankengeldansprüche oder ggf. die Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber, wenn Sie den Untersuchungstermin beim Med. Dienst nicht wahrnehmen, obwohl keiner der beiden genannten Ausnahmegründe für Sie zutrifft (§§ 62, 66 SGB I und 275 SGB V ).
Ausnahmegründe hatte ich oben schon geschrieben.
Wie ist das mit der Fahrtkostenrückerstattung? § 65a SGB I ?
LG Care
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Re: Kurzfristiger MDK-Termin - HA im Urlaub
dann fordere heute noch schriftlich einen Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung..so kann der Termin morgen nicht eingehalten werden..und wenn Doc wieder da ist, kannst alles mit ihm besprechen..
also..zumindest ich würde das so machen..kommt allerdings auch auf die Erkrankung drauf an.
du kannst auch noch mal im www.krankenkassenforum.de fragen...dort werden sie dir genaue Auskunft geben können...
also..zumindest ich würde das so machen..kommt allerdings auch auf die Erkrankung drauf an.
du kannst auch noch mal im www.krankenkassenforum.de fragen...dort werden sie dir genaue Auskunft geben können...
LG
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