Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?

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Michi121212
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Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?

Ungelesener Beitrag von Michi121212 » Fr 6. Mär 2015, 11:58

Liebe Leidensgenossen,

ich beziehe jetzt seit ein paar Tagen Krankengeld und will mal vorbeugen, was mir alles drohen könnte... Reha, EMR.
Im Forum habe ich ja schon mich etwas eingelesen und viel erfahren...Danke hier ... ich hoffe ich kann mich mal revanchieren

Ich will mich durch die KK sicher nicht bei meinem Dispositionsrecht einschränken lassen, v.a. wenn die mich zu einer sinnlosen Reha schicken wollen, die mich vermutlich mehr schadet als nützt :schimpfen: :

"Das Dispositionsrecht des Versicherten kann allerdings durch die Krankenkasse nicht mehr wirksam eingeschränkt werden, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten beim Rentenversicherungsträger bereits zugegangen ist (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.1). :applaus: "

Fragen hierzu:
- Wann ist der optimale Zeitpunkt sich an die DRV zu wenden und
- Wie stellt man dann den Antrag?
- Hätte ich dadurch Nachteile (bei DRV, KK etc) ???

Jetzt schon mal Danke für Eure Hilfe.
Michi

Vrori
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Re: Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 6. Mär 2015, 12:48

Hallo,

den optimalen Zeitpunkt kann man so genau nicht bestimmen....wichtig wäre vielleicht, dass du ständig Kontakt zu deinem beh. Arzt hälst und der dir jedesmal Info gibt, wenn die KK eine Anfrage stellt. Die KK hat das Recht den Arzt zu fragen, ob ggf. eine Minderung der Erwerbsfähigkeit droht..wenn er diese Frage beantwortet und dann eine MDK - Begutachtung per Aktenlage durchgeführt wird, müßtest du vor der Entscheidung der KK dir dein Dispositionsrecht gesichert haben.

Den Antrag kann man per mail formlos stellen...

Nachteile hat man keine, eher Vorteile, weil man ggf. sogar den Beginn einer REHA oder den Beginn einer Rente selber festlegen kann.

Rechne aber mit Mitarbeitern bei der DRV, die sich "dämlich" anstellen und dir mitteilen, dass dein Dispositionsrecht nur im Zusammenhang mit einem REHA-Antrag gesichert werden kann...was natürlich Blödsinn ist, denn wenn die KK dich schriftlich auffordert, ist dein Dispositionsrecht futsch...
also immer vorher die DRV anschreiben und auf den Hinweis, den du aufgeführt hast, auch explizit hinweisen...etliche Mitarbeiter der DRV sind ähnlich gestrickt wie Mitarbeiter des JC..von Recht keine Ahnung..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Schnecke123
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Re: Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Fr 6. Mär 2015, 21:40

Schreib am besten, dass du "in absehbarer Zeit einen Rehaantrag stellen wirst", dann hast du einen
konkreten Aufhänger. Einfach so mal sichern macht die DRV nicht mehr ohne weiteres, hab ich den
Eindruck.
Ich hab damals die beiden Ausdrucke dazugelegt
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... B6_116ANL3
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5

Und lass dir unbedingt den Eingang des Schreibens bestätigen!
Gruß
Schnecke

Michi121212
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Re: Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?

Ungelesener Beitrag von Michi121212 » Sa 7. Mär 2015, 17:55

Danke Vrori und Schnecke123 für die Hinweise.
Kontakt zum Arzt ist - der Depression geschuldet - sehr oft und daher werde ich wohl sehr schnell die Info von ihm bekommen.

Die Ausdrucke legen ich denen jedenfalls mit bei.
Ich habe eigentlich nicht vor einen Reha-Antrag zu stellen - denke ich bin Reha-Unfähig - da muss man mich schon zwingen.
Ist dann MEIN Dispositionsrecht was ich mir gesichert auch für alle Ewigkeit gesichert? oder muss ich das mal wieder erneuern?

Schnecke123 hat geschrieben:Schreib am besten, dass du "in absehbarer Zeit einen Rehaantrag stellen wirst", dann hast du einen
konkreten Aufhänger. Einfach so mal sichern macht die DRV nicht mehr ohne weiteres, hab ich den
Eindruck.
Ich hab damals die beiden Ausdrucke dazugelegt
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... B6_116ANL3
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5

Und lass dir unbedingt den Eingang des Schreibens bestätigen!

Schnecke123
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Re: Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Sa 7. Mär 2015, 18:42

Die DRV kann nicht bei jedem Versicherten, der evtl. vielleicht möglicherweise irgendwann einmal
beabsichtigt, einen Reheaantrag zu stellen, nachhalten, wer sich nun schon mal das Dispositionsrecht
gesichert hat. Das wäre ein Verwaltungsaufwand, der nicht darstellbar ist.
Aber du kannst, wie ich schon geschrieben habe, erwähnen, dass du in absehbarer Zeit einen Antrag
stellen wirst - ob du das dann machst, sei mal dahingestellt, aber dann kann die DRV dein Begehren
nicht einfach so vom Tisch fegen :icon_e_wink: . Und mit einem kurzen Bestätigungsschreiben
bist du dann auf der sicheren Seite, auch gegenüber der Krankenkasse.

Meine Ärztin hatte seinerzeit den Rehanantrag etwas lässig ausgefüllt, so dass die DRV
ganz schnell den Ball zurückgespielt hat mit dem Hinweis, dass noch nicht alle
therapeutischen Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft seien. Generell werden viele Reha-
anträge erst mal abgelehnt, ich würde mir da nicht allzu viele Gedanken machen.
Gruß
Schnecke

Vrori
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Re: Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 8. Mär 2015, 13:14

Hallo,

zur Reha-Fähigkeit....bzw. zur REHA-Beantragung:

wenn die KK dich auffordert einen REHA-Antrag zu stellen, dann bist du verpflichtet das zu tun..ansonsten haben sie das Recht, das KG einzustellen..bis zur Nachholung der Mitwirkung.

Du solltest also die 10-Wochen-Frist voll ausnutzen...dann den Antrag stellen...warten, ob Bewilligung erfolgt und dann muß dein Arzt dir ggf. eine REHA-Uhfähigkeit schriftlich bestätigen...

ich würde da noch gar nicht so viel Aufhebens davon machen...plötzlich lernt man seinen Arzt dann von einer ganz anderen SEite kennen....warte die Auffordrung durch die KK ab, stelle innerhalb der 10-Wochen den Antrag und dann...ja dann kannst du ja für dich selber herausfinden, ob du dich überhaupt reha-fähig fühlst..und dann muß dein Arzt dir das noch bestätigen..

erzähle dem Arzt das nicht zu früh, was du vor hast...dann kann es sein, dass er plötzlcih eine REHA auch für unumgänglich hält und er sich weigert, dir REHA-Unfähigkeit zu bestätigen..
LG
Vrori

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Re: Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?

Ungelesener Beitrag von Michi121212 » Mo 8. Jun 2015, 13:27

So, ich habe mir vor 4 Wochen das Dispositionsrecht bei der DRV gesichert.
Die Reaktion der DRV:
Bestätigung? Fehlanzeige :groehl:

Was hab ich zugeschickt bekommen: G100-Formular und weitere Stapel Papier zu (G110 soll ausgefüllt werdenn usw.). :confused:
Innerhalb 14 Tage zurückschicken!

Was soll ich damit anfangen? Von der KK hab ich jedenfalls noch keine Aufforderung zur Reha bekommen, die würden doch nicht an die DRV schrieben - schickt dem Michi doch mal die Formulare zu, oder?
Versteht das jemand von Euch? Denn eigentlich habe ich nicht vor von selbst einen Reha-Antrag zu stellen, da muss man mich schon dazu auffordern.

Michi

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Re: Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?

Ungelesener Beitrag von mubbes » Mo 8. Jun 2015, 13:58

:smile: Hallo

Exakt genauso ist es mir auch gegangen und ich habe die Formulare brav zurück geschickt :jaa:

Als der Reha Antrag schon längst am Laufen war, kam oh Wunder auch die Aufforderung der KK :glotzen:

Die waren verblüfft :glotzen:

Auch in der Reha könnte niemand von den Ärzten verstehen, wieso ich NICHT auf Aufforderung der KK dort war :Gruebeln:

Mittlerweile hab ich von mir aus :aha: einen Rentenantrag gestellt und bin gespannt wie ein Flitzebogen, ob ich den eventuellen :Heiss:
Beginn der Rente ''dispositionieren'' kann oder nicht :Gruebeln:

Gruss mubbes
Et kütt wie et kütt

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Re: Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?

Ungelesener Beitrag von Michi121212 » Mo 8. Jun 2015, 14:53

Stellt sich die Frage, ob die "Inanspruchnahme des Dispositionsrechtes" von der DRV zur Eigen-Beantragung einer Reha umgedeutet wird.
Ich weiß nicht, ob ich die Formulare wegschicken soll oder was passiert, wenn ich die nicht binnen 14 Tage zurückschicke.
Bin etwas verwirrt

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Re: Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?

Ungelesener Beitrag von mubbes » Di 9. Jun 2015, 11:13

:smile: Hallo michi :smile:

Wenn du das Dispositionsrecht innehast, kannst du damit eine Reha nicht verhindern -
Aber du hast wenigstens den Zeitpunkt gewählt :grinser:

Es geht dabei wieder mal nur ums Geld :icon_e_wink:

Das Eingangsdatum des Rehaantrages ist für die KK WICHTIG :lesen:
von diesem Tag an haben sie Rückforderungsanspruch gegenüber der DRV, FALLS :glotzen: die Reha in eine Rente ''hinauslaufen'' sollte :aha:

Natürlich kann die DRV auch die Reha ablehnen :grinser: So wie bei unserer @Schnecke
dann muss die KK schön weiterbezahlen :jaa:

Du musst letztendlich selbst wissen, was du wann beantragst :depri:
ich mach dieses Reha und Renten Spielchen schon zwei Jahre mit :Heiss:

Vor meiner letzten Reha hatte ich eine riesengroße Angst :Angst:
es waren :kack: 5 Wochen
doch diese Belastung war ein Teil des :teufel: Spieles der Behörden :teufel:

:kotzen: es ist eine Grosse :pig: wie man mit Kranken umgeht :Ohnmacht:

Ohne dieses Forum hätte ich schon längst das Handtuch geworfen :nein: :Verwirrt: :glotzen:

Wünsche dir viiiiiiiiiel Geduld und Kraft :keule:

Gruss mubbes :winke:
Et kütt wie et kütt

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