Habe zwei unterschiedliche Gutachen

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bineline
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Habe zwei unterschiedliche Gutachen

Ungelesener Beitrag von bineline » Do 18. Dez 2014, 06:36

Hallo -Bin Bine und bin neu hier. Das Forum wurde mir empfohlen.
Habe ein - für mich grosses Problem.
Hatte Anfang des Jahres Erwerbsminderungsrente eingereicht,wurde abgelehnt- habe Widerspruch eingelegt - (bin seit Febr.2013 aufgrund meine psyschichen Probleme krankgeschrieben. )
Zwischendurch war ich bei der KV ausgesteuert, durch Arbeitsamt entschied ein Gutachter (aber nur anhand meiner ärztlichen Befunde) vom Medizinischen Dienst das ich erstmal nicht mehr wie drei Stunden arbeitsfähig bin und das sicherlich länger als 6 Monate. Dadurch bekomme ich ALG 1 bis Okt. 2015 ohne weitere Probleme mit dem Arb.amt.
Jetzt kam von der RV die Ablehnung meines Widerspruches - bin noch mindestens 6 Stunden auf dem normalen Arbeitsmarkt arbeitsfähig. Mein Anwalt würde jetzt Klage einreichen- da ich ja nun zwei unterschiedliche Gutachten habe. (ist ja auch sein Geld) -
Habe mittlerweile auch Arztprobleme, (eigentlich schon seit Sommer)- komm mit meiner Psychiaterin nicht klar.Sie versteht micht nicht-reden ständig aneinander vorbei - und falls ich Klage einreich - würde sie überhaupt nicht hinter mir stehn- hat sie gesagt - werd jetzt noch den Arzt wechseln. Meine Ärztin ist der Meinung - das nur mein ehemaliger Job mich krankgemacht hat.Wenn ich den Arbeitsplatz jetzt kündige- (was ich auch jetzt vorhabe) meint sie dann werd ich auch wieder gesund. Hat auch einen Teil damit zutun- ist aber nicht alles - Hat schonmal einer Erfahrungen mit zwei unterschiedlichen Gutachten?
Weiss nicht ob Klage so gut ist- soll sich ja über mindestens zwei Jahre hinziehen. Zeit spielt bei mir ja auch ne grosse Rolle. AlG 2 würd ich sicherlich nicht bekommen- leb noch mit meinem Lebensgefährten (er hat Arbeit) in meinem Haus - letzte Monate auch viele Beziehungsprobleme -
Mir gehts vor allem um die Gutachten- haben beide jetzt die selbe Bedeutung? Oder was zählt mehr?

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Doppeloma
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Re: Habe zwei unterschiedliche Gutachen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 18. Dez 2014, 16:49

Hallo bineline, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN im K-o-R ... :umarm:
Habe ein - für mich grosses Problem.
damit bist du hier schon mal nicht (mehr) so ganz alleine, es wäre aber sehr schön, wenn du dir einen eigenen Strang eröffnest (im Bereich "Dein Fall", damit man dann alles an einer Stelle nachlesen kann was konkret mit dir und deinen speziellen Problemen zu tun hat ... :koepfchen:
Hatte Anfang des Jahres Erwerbsminderungsrente eingereicht,wurde abgelehnt- habe Widerspruch eingelegt - (bin seit Febr.2013 aufgrund meine psyschichen Probleme krankgeschrieben. )
Bist du zuvor (z.B. Auf Bescheid / "Wunsch" der KK) in einer DRV-Reha gewesen, wenn ja kennst du den Reha-Bericht ???
Warst du nach der Antragstellung beim DRV-GA und/oder wurden Berichte bei deinen Ärzten angefordert, es ist wichtig für den Widerspruch (die Begründung) diese Grundlagen zu kennen, die zur Entscheidung geführt haben (sollen), dass du keine EM-Rente bekommen sollst. :confused: :Gruebeln:

Wie du bemerkst tauchen schon die ersten "Verständnisfragen" auf, die wichtig sind um dir überhaupt Ratschläge geben zu können und die haben nicht unbedingt nur mit Begutachtung zu tun.
Hier geht es eher um "allgemeine" Fragen und Hinweise dazu, wenn jemand aktuell /bald zum GA soll und wenn er dann das GA vorliegen hat ...
Zwischendurch war ich bei der KV ausgesteuert, durch Arbeitsamt entschied ein Gutachter (aber nur anhand meiner ärztlichen Befunde) vom Medizinischen Dienst das ich erstmal nicht mehr wie drei Stunden arbeitsfähig bin und das sicherlich länger als 6 Monate. Dadurch bekomme ich ALG 1 bis Okt. 2015 ohne weitere Probleme mit dem Arb.amt.
Seit wann bist du ausgesteuert, das klingt zumindest danach (länger als 12 Monate ALGI-Anspruch ?), als wenn du etwa 50 + bist und da geht/ging es ja hier bei vielen Usern (spätestens) los mit den gesundheitlichen Problemen, zumindest wurden sie dann so stark, dass man sie nicht mehr einfach "ignorieren" konnte ...

Der Amtsarzt von der AfA ist nur zuständig für die Beurteilung deiner aktuellen Leistungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt, im Bezug auf das weitere Vorgehen der AfA nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld, eine solche "Begutachtung" gab es bei mir damals auch (und bei vielen Anderen hier), darauf hin wurde ich sogar erst (von der AfA) zum Antrag auf EM-Rente schriftlich aufgefordert.

Es interessierte die DRV aber ncht sonderlich, mein Antrag auf Rente wurde auch abgelehnt, man verwies mich darauf, dass die AfA mir "ANDERE" Arbeit besorgen müsse, das sei nicht Aufgabe der DRV, das mit Rente "auszugleichen", dass ich an meinem vorhandenen Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten könne aus gesundheitlichen Gründen (ich war damals noch fest angestellt in einem CallCenter) ...

Liegt dir das AfA-GA komplett vor (Teil A und Teil B bekommst du nur direkt beim Med. Dienst), es ist allgemein sehr "übertrieben" da überhaupt von einem ernstzunehmenden GA zu sprechen, besonders wenn es nur nach "Aktenlage" gemacht wurde.

Es hat dem Zweck gedient für den es auch (NUR) gedacht war, deinen Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung zu bestätigen, eine weitergehende Bedeutung (für die DRV und eine EM-Rente) ergibt sich daraus ganz sicher nicht, schon gar nicht nach "Aktenlage".
Jetzt kam von der RV die Ablehnung meines Widerspruches - bin noch mindestens 6 Stunden auf dem normalen Arbeitsmarkt arbeitsfähig. Mein Anwalt würde jetzt Klage einreichen- da ich ja nun zwei unterschiedliche Gutachten habe. (ist ja auch sein Geld) -
Die Klage sollte auf jeden Fall eingereicht werden, das ist auch nötig, damit die AfA weiter zahlen muss, sonst gilt die "Nahtlosigkeit" nach § 145 SGB III ja nicht mehr wenn du jetzt aufgibst, dann wird ja kein Antrag mehr bei der DRV "bearbeitet" ... du akzeptierst damit (nach 1 Monat Klagefrist) diese Entscheidung Vollzeit Erwerbsfähig zu sein.

Auf welcher Basis wird denn dein Anwalt bezahlt (privat/RSV/Sozialverein ?), Geld verdienen wollen die alle aber das AfA "-GA" ist keine Ausgangsbasis eine Klage darauf aufzubauen, dass es unterschiedliche GA geben würde, die AfA beurteilt ja nicht deine "Erwerbsfähigkeit" nach den Vorgaben der Rentenkasse.
Habe mittlerweile auch Arztprobleme, (eigentlich schon seit Sommer)- komm mit meiner Psychiaterin nicht klar.Sie versteht micht nicht-reden ständig aneinander vorbei - und falls ich Klage einreich - würde sie überhaupt nicht hinter mir stehn- hat sie gesagt - werd jetzt noch den Arzt wechseln. Meine Ärztin ist der Meinung - das nur mein ehemaliger Job mich krankgemacht hat.
Du kannst (und sollst) dich aber mit dieser Entscheidung nicht nur nach deinen Ärzten richten, es sei denn du möchtest demnächst wieder an deinen Arbeitsplatz zurück oder als Arbeitslose auf Job-Suche gehen MÜSSEN ... das sind existenzielle Fragen für dich und nicht nur medizinische.
Wenn ich den Arbeitsplatz jetzt kündige- (was ich auch jetzt vorhabe) meint sie dann werd ich auch wieder gesund.


Auf keinen Fall selber kündigen, deine Ärztin scheint noch nicht zu wissen, dass man dann 3 Monate für ALGI gesperrt wird, wenn man seinen Job selber aufgegeben hat ... wenn es so einfach wäre hättest du dir doch längst einen anderen Job suchen können, wo es dir dann "spontan" besser gehen wird ... warum ist das nicht der Fall ???

Die AfA hat auch keine vernünftige Arbeit anzubieten, wenn man sich darum nicht selber sehr intensiv kümmert, dann findest man auch nichts und kündigen kannst du immer noch, wenn du mal was Neues sicher in der Tasche hast ... frage doch deine Ärztin mal ob sie dann deine finanziellen Probleme übernimmt, nach der "Eigenkündigung" und natürlich soll sie dir auch schriftlich geben, dass du dann "sofort gesund sein wirst" ... :ic_down: :Ohnmacht:
Hat auch einen Teil damit zutun- ist aber nicht alles - Hat schonmal einer Erfahrungen mit zwei unterschiedlichen Gutachten?
Ja, jede Menge Erfahrungen haben hier viele User dazu, aber was du da aktuell als Problem sehen möchtest (und dein Anwalt), das ist wirklich keins was irgendwer ernst nehmen wird, die AfA "begutachtet" nur ganz allgemein (und sehr dürftig) für ihre eigenen Zwecke und die DRV macht es genau so und die KK (deren MDK) ebenso ... das kann man so noch nicht gegen die Entscheidung der DRV verwenden ... :Verwirrt: :Hilfe:

Man muss der DRV bei der Klärung deiner Erwerbsfähigkeit massive Fehler vorwerfen können, darum die Fragen nach Reha/DRV-GA/Anforderung Arztberichten von deinen Ärzten usw ... was andere Behörden dazu schreiben ist eher "ergänzend und nebensächlich" zu sehen.
Weiss nicht ob Klage so gut ist- soll sich ja über mindestens zwei Jahre hinziehen. Zeit spielt bei mir ja auch ne grosse Rolle.
Was willst du sonst tun um dein Ziel erreichen zu können, du bekommst schon sehr bald kein ALGI mehr wenn die DRV-Entscheidung rechtskräftig geworden ist (ohne Klage) ... es sei denn du stellst dich als Vollzeit einsatzbereit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung ... :confused: :Gruebeln:
AlG 2 würd ich sicherlich nicht bekommen- leb noch mit meinem Lebensgefährten (er hat Arbeit) in meinem Haus - letzte Monate auch viele Beziehungsprobleme -
Das wäre eine weitere Geschichte die der Klärung bedarf, denn ein "Lebensgefährte" ist nur "theoretisch" für deinen Lebensunterhalt verantwortlich zu machen, der müsste dazu ja auch noch deine Krankenversicherung bezahlen, ob es da wirklich reichen Kann ohne ALGII wäre zu prüfen (vom JC nach Antragstellung) wenn es soweit ist ...
Mir gehts vor allem um die Gutachten- haben beide jetzt die selbe Bedeutung? Oder was zählt mehr?
Vergiss deine Vorstellung von der "Wertigkeit" einen AfA-GA nach "Aktenlage", das zählt für eine Renten-Entscheidung überhaupt NICHT ... welches weitere GA (ärztliche Stellungnahme) meinst du denn dazu :Gruebeln: ..., der Ablehnungsbescheid ist ja kein Gutachten im üblichen Sinne ... es ist ein amtlicher Bescheid ... nicht weniger, aber auch nicht mehr ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

maniacx
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Re: Habe zwei unterschiedliche Gutachen

Ungelesener Beitrag von maniacx » So 1. Feb 2015, 04:08

Ein Gutachten nach aktenlage ist nur eine Einschaetzung und hat nicht denselben Wert wie ein Gutachten mit.persoenlicher Befragung und koerperlicher Untersuchung.
Ich hatte auch 2 unterschiedliche Gutachten, Afa meinte voll erwerbsfaehig und Drv voll.erwerbsunfaehig.
Trotz eindeutiger Rechtsprechung musste ich vor dem Sozialgericht gege die Afa prozessieren, dort wurde ein GA nach Aktenlage erstellt und ich bekam Recht.

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