Unklarheit Zuständigkeiten Gutachter

Probleme, Erfahrungen, Tipps und Erfahrungsaustausch.
Lebenswert
Beiträge: 102
Registriert: Sa 15. Feb 2014, 14:29
Hat sich bedankt: 80 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Unklarheit Zuständigkeiten Gutachter

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 17. Sep 2014, 16:56

Hallo ihr Lieben,

ich habe woanders schon berichtet, dass ich heute zur Begutachtung was. Ein spezielles Anliegen hierzu habe ich noch, welches hier vielleicht besser her passt.

Der Gutachter war genervt, das es keine Berichte von meinem behandelnden Neurologen gab. Eigentlich braucht er mehr zur Begutachtung, so seine Worte.

In der Akte war lediglich ein Kurzbericht für den MD des AfA. Darin schreibt mein Neurologe die Diagnosen und die Empfehlung zur Berentung. Der MD hat dies für ihren Zweck so angenommen und ich erhalte AG.

Dies war meinen Gutachter aber heute zu stichwortartig. Und er hätte gerne gesehen, das ich noch einen Bericht mitgebracht hätte.

Mein Neurologe sagte mir im Vorfeld aber, er schreibt nur was, wenn die DRV ihn dazu auffordert. Die werden sich schon melden, wenn es für sich wichtig sei!

Nun bin ich darüber ganz verunsichert und fühle mich in etwas hineingezogen, was gar nicht mein Bier ist.

Ich las irgendwo, das ein GA seinem Auftraggeber (DRV) mitteilen muss, wenn ihm zur Beantwortung (Begutachtung) der aufgegebenen Fragestellung Unterlagen fehlen!!!!!!!!!!!!!!!!!!

In der Vorladung zum GA steht von der DRV: ist ist alles mitzubringen, was an ihnen an Unterlagen zur Verfügung steht.
Weiter:" Diese Vorladung soll aber nicht Anlass für behandelnde Ärzte Anlass sein, neue Befunde und Untersuchungen eigens für die bevorstehende Begutachtung zu erstellen. "

Da gibt es doch Verständoigungsprobleme zwischen Auftraggeber und Beauftragten!

Im Vorsoge Forum wurde ich schon angegriffen, das "ein bißchen Eigeninitiative doch wohl nicht zu viel verlangt sei!"

Nun wird der GA trotz unbefriedigender Unterlagenmenge "einfach" ein Gutachten erstellen! Ist das alles so richtig? Und was kann ich denn dafür?

Liebe Grüße Lebenswert

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Unklarheit Zuständigkeiten Gutachter

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 17. Sep 2014, 21:29

Hallo Lebenswert, :smile:

diese Problematik behandeln wir seit es dieses Forum gibt, die Zuständigkeiten der Gutachter und Auftraggeber sind im Prinzip klar rechtliche geregelt ... es richtet sich leider kaum Einer danach (besonders nicht die DRV), sie ist als Auftraggeber eher daran interessiert letztlich keine EM-Rente zahlen zu müssen und da bleibt die geforderte "Neutralität und Objektivität" der medizinischen Sachverständigen viel zu oft auf der Strecke.

Hier kannst du viel dazu nachzulesen, wie es eigentlich sein und ablaufen sollte ... die einzigen GA wo ich das tatsächlich so erlebt habe (oder wenigstens annähernd so) waren (nach der AfA-Amtsärztin) die vom SG beauftragten GA, beim MDK wurde ich gar nicht vom Arzt untersucht (nach Aktenlage), das habe ich so "akzeptiert" weil es mir zumindest nicht geschadet hat.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ng_pdf.pdf

Es handelt sich also um eine Vorgabe direkt von der Rentenversicherung, trotzdem wird überwiegend daran vorbei "begutachtet" und es scheint Niemanden wirklich zu stören und/oder zu interessieren ...

Es ist sehr viel zu lesen aber ab Seite 17 und besonders ab Seite 21 (bis etwa Seite 58) werden deine Fragen dazu eigentlich eindeutig beantwortet, daraus habe ich das auch mal "herausgelesen" (irgendwo), dass ein GA das ablehnen muss, wenn er keine Zeit dafür hat (mein DRV-Psychiater-GA hatte KEINE Zeit, da hat er seine Assistentin beauftragt) ... ebenso hatte der Klinikchef (Internist) sichtbar KEINE Zeit ...

Deine Fragen kann ich durchaus nachvollziehen, mich hat der Internist auch gefragt "ob denn alles richtig sei, was er da in seinem Ordner habe ... :glotzen: " ... woher sollte ich das denn wissen können, ich kannte den Inhalt dieses Ordners doch gar nicht, das war "vermutlich" meine Akte von der DRV, den Inhalt hatte ich komplett noch nicht in der Hand gehabt.
Auch hätte er gerne aktuelle Blutwerte gehabt, klar gerne ... meine Ärzte machen extra für mich am Wochenende eine Blutuntersuchung, in seiner Klinik (wo ich hinbestellt war) gab es offenbar kein Labor :confused: , andere GA zapfen auch selber Blut ab (oder lassen im Labor zapfen) wenn sie aktuelle Werte haben wollen ... er hat dann 2 Jahre alte Werte aus meinem Reha-Bericht genommen ... :confused: :Gruebeln:

Unsere Ärzte haben auch nie was auf "unseren Wunsch" hin geschrieben für die DRV, allerdings muss es ja laufende Behandlungsberichte von dir geben und da hast du Anspruch auf Kopien aus deiner Krankenakte, da braucht der nicht extra was schreiben, ob der GA allerdings gerne hätte, dass man mitbringt was man "zur Verfügung habe", ist schon ziemlich unverschämt.

Es gibt noch immer viele Menschen die ihre Kranken-Akte nicht unbedingt zu Hause vorrätig haben, dazu ist man auch nicht verpflichtet und es ist durchaus korrekt, dass die DRV (als Auftraggeber des GA) dafür zu sorgen hat den Arzt mit den erforderlichen medizinischen Informationen zu versorgen ... aber wenn die selber nach der Antragstellung NIX anfordern bei deinen Ärzten, was wollen sie dann einem GA geben können ... so "liegt der Hund schon viel früher begraben" und nicht erst wenn du zum GA bestellt wirst.

Würde das nicht ungestraft immer wieder so laufen bei der DRV wenn man EM-Rente beantragt hat, dann gäbe es dieses Forum vermutlich gar nicht, was der MD der AfA da geschrieben hat ist auch nur im Interesse der AfA erfolgt, das sagt doch nicht ernsthaft was dazu aus WARUM man dort nun meint dass du die EM-Rente bekommen solltest ... außerdem ist deren Meinung dazu auch nicht unbedingt wichtig bei der DRV, sonst hätte man meine EM-Rente ja auch nicht ablehnen dürfen ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Unklarheit Zuständigkeiten Gutachter

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 17. Sep 2014, 23:13

Hallo

Meine Gedanken dazu stellen sich wie folgt dar.

Wenn man einen EMR -Antrag stellt ist man in der Regel bereits längere Zeit krank und dadurch liegen bereits auch einige Befunde, Klinik-, Therapie- und Arztberichte vor.

Mit dem Rentenantrag hat man die Möglichkeit der DRV beweisbringend diese Unterlagen auch zukommen zu lassen, damit das Antragsverfahren untermauert ist und auch unnötige Doppeluntersuchungen oder zeitaufwendige Arztan-/nachfragen damit vermieden werden können.

Natürlich obliegt es im Anschluss der DRV, ob sie diese Befundberichte als ausreichend und aussagekräftig erachten (was sie leider oft nicht so sehen) oder es lieber aktuell durch eigene Gutachten noch einmal festgestellt haben wollen.

Man ist natürlich nicht verpflichtet, alleine sich Befundberichte von den behandelnden Ärzten zusätzlich zu beschaffen, um sie zum Gutachten mitzubringen. So wird es ja auch im Anschreiben mitgeteilt.

Doch bereits dokumentierte und über die Krankheit/en aussagende und sich entwickelnde vorliegende Befunde/Berichte sind ja auch im eigenen Interesse nicht unwichtig, sodass sie von den Stellen eingesehen werden sollten, die über den Antrag (mit)entscheiden müssen.
Zumindest die Befunde, die für einen so aussagekräftig sind, dass man sie auch gerne gewürdigt haben will.

Wenn sie die bisherige Entwicklung nicht nachvollziehen können, dann wird es für die DRV schwer sein sich ein Bild auch für die Zukunft zu machen, da alleine über das Fortschreiten oder Nach Sich Ziehen einer Erkrankung auch wegweisend vorausgeschaut werden könnte.

Was ich bei dir @Lebenswert an Dokumentation vorab mitbekommen habe sind eine alte Rehamaßnahme, eine Mutter Kind Kur, das AfA Gutachten und dein Neurologenschreiben.
Außen vor steht noch ein Schreiben deiner Psychotherapeutin, was allerdings nur zur Weiterbewilligung der Therapie erstellt war und eher nicht zur EMR-Antragstellung dient.

Ob diese anderen Dokumentationen insgesamt für den jetzigen EMR Antrag ausreichend sein werden ...?

Von daher kann wohl auch in deiner Akte bei der DRV eher wenig vorliegen, was man dem Gutachter vorlegen hätte können.

Zum Einen könnte es aber auch gut sein, wenn der Gutachter nun alleine sein Fazit zieht und nicht von einem Vorgutachten abschreiben wird, was womöglich nicht in deinem Sinn wäre, wie der Rehabericht, wo du eine gute/stabile Phase hattest und es auch so dokumentiert stand.

Es ist ein Wechselbad an Gefühlen, was bei der ganzen Sache mitschwingt und auch eine große Portion Glück an einen Gutachter zu gelangen, der die Krankheitsentwicklung realistisch und objektiv einschätzt.

Eines ist aber klar und sollte auch jedem Antragsteller vor Augen geführt sein, ohne Mitwirkung, Eigeninitiative und Kampfgeist wird man nicht voran kommen.

Ich habe für mich gelernt, dass ich mich um meine Dinge selber kümmern muss, meine Akte lückenlos zusammentragen um alles beweisen und nachvollziehen zu können, nur dann habe ich auch die Chance angehört und am Ende gerecht behandelt zu werden.

Der Gutachter hat seinen Auftrag erfüllt und wird sein Gutachten wohl oder übel nun erstellen und gewiss nicht der DRV jetzt ablehnend kommen, weil er zu wenig Vormaterial hat.
Vielleicht hast du Glück und er schaut sich dein Schreiben noch einmal näher an, um daraus noch etwas an Informationen für sich zu ziehen (hoffentlich im Positiven für dich).

Sollte das alles total in die Hose gegangen sein kannst du nur hoffen, dass man ein weiteres Gutachten in Auftrag geben wird. Es kann sein, dass der Gutachter das auch aus seiner Sicht bereits so der DRV mitteilt, dass ein weiteres Gutachten auf einem anderen Fachgebiet mehr Aufschluss bringen kann, denn in der Regel ist das eine Fragestellung, die es im Gutachten vom Gutachter zu beantworten gilt.

Schlechtestenfalls für dich wäre die von dir nicht gerne gewollte Reha vor Rentemaßnahme, mit der du aber immer rechnen musst, da diese meistens erfolgt, wenn es sich befund- und gutachterlich nicht eindeutig darstellt.

Im Moment wirst du selber wenig im Verfahren eingreifen können und zur Zeit nur abwarten dürfen was man dir mitteilen wird.

Es gibt wenig Wunder, doch manchmal passieren sie ... Warum nicht auch hier und jetzt ...
(Allein mir fehlt ein wenig der Glaube) :Gruebeln:

Lieben Gruß sendet agnes :umarm:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Lebenswert
Beiträge: 102
Registriert: Sa 15. Feb 2014, 14:29
Hat sich bedankt: 80 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Re: Unklarheit Zuständigkeiten Gutachter

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Do 18. Sep 2014, 10:49

Liebe Agnes,

vielen lieben Dank für deine ausführliche Gedankenübermittlung!

Ja, so wie du schreibst sehe ich es auch. Das Gutachten wird geschrieben werden, mit dem was zur Verfügung stand.

Einj GA aus einem anderen Fachgebiet wird es nicht geben. Ich bin reinweg und "nur" psychisch" krank.


Noch mal zur Sachlage bei mir damit es nicht mehr diese Verwirrugen gibt und ich nicht mehr das GEfühl habe falsch verstanden zu werden:

- AU seit ca. zwei Jahren
- ausgesteuert seit 7.7. 14
- Wiedereingliederungsversuch mit Betreuung durch Psychotherapeutin im letzten Jahr fehlgeschlagen
- Arbeitsverhältnis ungekündigt

In meiner Akten bei der DRV befindet sich mir wissentlich ( Beim MD des Afa eingesehen und kopiert )

- Gutachten des MD des Afa incl. Befundbericht meines Neurologen mit Diagnosen: gehäufte Angstattaken, Depression, Persönlichkeitsstörung,
Empfehlung: Zumindest zeitweise Verberentung.
- Befundbericht der Hausärztin die auch eine Angsstörung als Dauerdiagnose bescheinigt hat. Sie verweist auf den behandelnen Neurologen.
- Entlassungsbericht der letzten Mutter-Kind-sKur
- Bericht des Psychatrieaufenthalts von 1989 !!! Diagnose:Bulimie, Depression

- Auflistung der Psychotherapien : stationäre Therapie FAchklinik Psychosamatik 12 Wo. 1990, 7 ambulante Therapien im Abstand von meistens
zwei Jahren ( Gesprächstherapie/ 2 x Psychoanalyse/ Verhaltenstherapien) jeweils zwei bis drei Jahre Dauer
Mein Neurologe riet mir, vorerst keine Berichte darüber anzufordern weil dies ggf. durch die DRV in die Wege geleitet wird ( er ist selber GA)-
- Selbstauskunft habe ich dem Antrag nicht beigelegt
- Formular des GA habe ich ausgefüllt mit detailiertem Tagesablauf, berufl. Werdegang (Arbeitsstellen wurden nach höchsten zwei Jahren von mir
immer wieder aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen) , derzeitige Beschwerden usw, Formular kam mit der Einladung vom GA

Was habe ich dabei versäumt? Ich habe das Gefühl alles mir mögliche getan bzw. versucht zu haben.

Eine Reha habe ich nie gemacht. Der 'Aufenthalt in der Psychosomatischen Klinik 1990 wurde nach hin und her damals von der KK getragen. Wurde mir gestern erst bewusst. Zählt daher also nicht als solche.
ABer bringt eine Reha nach den vielen Therapien vor Ort wirklich noch den Durchbruch? - Das müssen jetzt wohl GA und DRV entscheiden.

Liebe Doppeloma, es tut mir wirklich sehr leid, das ich gestern so garstig reagiert habe. Du hast mir bestimmt nur helfen wollen und ich habe nur meine gemachten Fehler bei dir herausgelesen.
ENTSCHULDIGUNG!!!!

Gruß Lebenswert

Lebenswert
Beiträge: 102
Registriert: Sa 15. Feb 2014, 14:29
Hat sich bedankt: 80 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Re: Unklarheit Zuständigkeiten Gutachter

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Fr 26. Sep 2014, 09:13

Hallo und Guten Morgen!

Ich bin´s mal wieder. :schuechtern:
Meine Frustration hat sich nun wieder psychisch und verstärkt körperlich zum Ausdruck gebracht. Ist immer so, wenn ich richtig unten bin. Gestern kam es dann zur Panikattacke. Extreme Verspannung, Kopfschmerzen, Magen-Darm Funktion und Herzrasen endluden sich in Panik. War mit meiner Familie im Schwimmbad und hoffe auf Entspannung aber dann das!
Nun habe ich einen Termin bei meiner HAusärztin gemacht. Klappt aber erst am Montag.
Heute Nachmittag habe ich sowieso einen Termin bei meinem Neurolgen. Gott sei dank! Dem werde ich dann auch von meiner Gutachtererfahrung berichten. Bin gespannt was er dazu sagt, da er ja auch als GA arbeitet. ABer ist ja eigentlich auch nicht wichtig.
Ich pendel gerade so, zwischen "Ohnmacht" also Machtlosigkeit und Angst :traurig: und Kampfgeist :schimpfen: :Wut: => :Schwindelig: . So langsam kommen mir auch Ideen, was ich noch alles selber tun kann. :aha:
Dazu hätte ich noch Fragen an euch. Es gibt noch zwei weitere Hausärzte ( von vor 2011 ) , bei denen meine Psychische Erkrankung dokumentiert ist. Dann gibt es ja diverse Psychologen bei denen ich Therapien gemacht habe. Dann gab es im Zuge der Widereingliederung einen Arbeitsunfall, der in der Klinik ambulant behandelt wurde. Hier brach ich zusammen (Angst) und dies müsste auch dokumentiert worden sein. Das war erst im letzten Herbst. In meinen Job hatte mir ein behindertes Kind etwas gegen den Kopf geworfen und ich hatte am Auge eine Platzwunde.
Dies sollte ich doch sicherlich nun alles mit einreichen, oder?
Wie nun fordere ich das am besten an? Sollte ich meine Hausärztin bitten, die Befunde anzufordern? Oder kann ich dies alleine tun?
Wäre doch sicherlich gut, wenn ich bis zur Widerspruchsbegründung alles mit einreichen könnte und das kann ja dauern, bis es da ist.
Kann ich mit meiner Hausärztin besprechen, das sie nur die Unterlagen weiter gibt, die positiv Rentenrelevant sind? :Gruebeln:
Oder kann ich mir aus den Unterlagen dann selber aussuchen, was ich einreichen möchte?
Ja ich will kämpfen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :Yeah:
Brauche ich zur Widerspruchsbegründung einen Anwalt? GEsetzlich nicht, ich weiß aber macht es Sinn oder Eindruck bei der DRV? Ich glaube nämlich, das ich viele Zusammenhänge am besten selber ausführen kann. Dem Juristen beim SoVD trau ich gar nicht übe den Weg, weil ich mich schon falsch und uninteressiert telefonisch beraten hat. Aber es gibt bestimmt einige wichtige Grundsätze die ich mir im Vorfeld erarbeiten muss, um beim Widerspruch keine Fehler zu machen.
Seht ihr das ähnlich?
Ich bin so froh, dass ich dieses Forum gefunden habe und :amen: bedanke mich herzlich für die Hilfe!
Lebenswert

Lebenswert
Beiträge: 102
Registriert: Sa 15. Feb 2014, 14:29
Hat sich bedankt: 80 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Re: Unklarheit Zuständigkeiten Gutachter

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Sa 27. Sep 2014, 10:26

Guten Morgen!

Gestern war ich bei meinem Neurologen. Ich hatte so viele Fragen und als ich da saß, kamen mir trotz Spickzettel wieder nicht die Worte in den Sinn. 15.45 Uhr mein Termin um 16.00 Uhr schließt die Praxis. Das hat mich im Vorfeld schon so unter Druck gesetzt.
Nun ja, mein Neurologe kennt meinen Gutachter von Erzählungen eigener Patienten. Ihm ist auch bekannt, das er als "Empathielos" gilt. Ebenso fand er auch die Begutachtungsdauer von ca. 30 Min sehr kurz. Bei ihm dauern die Begutachtungen meistens so 45 Min. sagte er.
Jedenfalls riet er mir ersteinmal ruhig zu bleiben und abzuwarten. Weitere Ausführungen zu den Funktionseinschränkungen will er dann erst nach der Entscheidung einbringen. Bei Ablehnung soll ich ihm das Gutachten bringen und er schreibt dann dazu noch etwas, ggf. begründet er dann auch meine Rehaunfähigkeit. Er hat sich auch gewundert, das die DRV nicht genauere Befundberichte bei ihm angefortert hat. Er hat mir Hoffnung gemacht, das es meistens mit Widerspruch dann doch klappt.
Am Montag habe ich einen Termin bei meiner Hausärztin. Vielleicht ist sie mir behilflich noch weitere ärztliche Unterlagen anzufordern. Therapien ehemalige Hausärzte und Klinikbefunde.
Oder ich mache das selber, wenn das geht.
So das musste ich noch los werden. Nun hoffe ich, das ich wenigstens am WE etwas abschlalten kann und meine Familie nicht vernachlässige.

Euch allen ein schönes sonniges Wochenende, alles Gute und liebe Grüße!
Lebenswert

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste