Begutachtung steht an

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golex
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Begutachtung steht an

Ungelesener Beitrag von golex » Fr 8. Aug 2014, 12:41

Hallo zusamen,

bereits im Februar 2014 wurde vom Sozialgericht die Einholung eines schriftlichen Gutachtens auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet angeordnet.
Der Termin findet nun in 2 Wochen statt.

Das Gutachten ist zu erstatten zu folgenden Fragen:

1. Welche Gesundheitsstörungen bestehen bei dem Kl. seit 10/2012?
Welche sind inzwischen dazugekommen oder weggefallen?

2. Welche Arbeiten kann der Kl. seit 10/2012 und dem Zeitpunkt einer evtl. Befundänderung mit Rücksicht auf die bestehenden Gesundheitsstörungen unter den üblichen Bedingungen eines Arbeits-
verhältnisses auf dem allg. Arbeitsmarkt verrichten?

a) schwere, mittelschwere, leichte Arbeiten?

b) Arbeiten im Gehen, Stehen, Sitzen?

c) Arbeiten im Freien, in geschlossenen Räumen?

d) wie viele Stunden täglich?

aa) mindestens sechs Stunden?
bb) drei bis unter sechs Stunden?
cc) weniger als 3 Stunden?

e) mit welchen Unterbrechungen (Anzahl und Dauer)?

f) müssen bestimmte Verrichtungen (z.B. Heben und Tragen von Lasten, häufiges Bücken, Treppensteigen, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, Arbeiten an Maschinen, auch Büromaschinen, am
Bildschirm) vermieden werden?

3. Welchen Fußweg kann der Kl. von seiner Wohnung zum öffentlichen Verkehrsmittel sowie vom öffentl. Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz vor Beginn und am Ende der Arbeitszeit zurücklegen (jeweils bis
zu höchstens 500 m, über 500 m)?

Kann der Kl. ein öffentl. Verkehrsmittel benutzen?

Kann der Kl. mit seinen Gesundheitsstörungen ein Kfz fahren, evtl. mit Zusatzeinrichtungen?

4. Seit wann besteht das Leistungsbild?

5. a) Bis wann werden die Einschränkungen der Gesundheit und des Leistungsvermögens voraussichtl. fortbestehen?

b) Ist unwahrscheinlich, dass die Erwerbsminderung d. Kl. behoben werden kann?

6. Ist zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit d. Kl. die Durchführung von Heilmaßnahmen (welche) erforderlich?

7. Ist die Einholung eines weiteren Gutachtens auf einem anderen Fachgebiet erforderlich, ggf. auf welchem?

Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um Routinefragen handelt, oder kann man aus den Fragen schon gewisse Rückschlüsse ziehen?
Hat jemand eine Vorstellung, was auf mich bei der Butachtung zukommen könnte. Die Untersuchung soll ca. 2 Stunden dauern.

Bei der ersten Begutachtung, die vor ca. 1 1/2 Jahren von der DVR in Auftrag gegeben wurde, fand keine Untersuchung statt. Die Gutachterin erklärte mir lediglich, dass meine Krankheitsdauer noch
zu gering sei und ich doch erst einmal meinen Krankengeldanspruch ausschöpfen solle. Sie würde der DVR mitteilen, dass noch weiterer Behandlungsbedarf bestünde.

Noch ein paar Infos zu meiner Person:

Ich bin 1962 geboren und seit vielen Jahren nach einem Unfall mit Verlust eines Unterarmes schwerbehindert mit GdB von 50 %
Aufgrund der hinzu gekommenen psychischen Erkrankung hat sich der GdB nun auf 80 % erhöht.

Lassen sich aus den vorliegenden Informationen schon Prognosen zu den Erfolgsaussichten treffen? Ich habe einen Antrag auf Teilrente gestellt.

Herzliche Grüße

golex

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Re: Begutachtung steht an

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 8. Aug 2014, 14:13

Hallo golex, :smile:

das sind im Prinzip die üblichen "Beweisfragen" die jeder GA beantworten soll, wenn es um die Rente wegen Erwerbsminderung geht ...
Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um Routinefragen handelt, oder kann man aus den Fragen schon gewisse Rückschlüsse ziehen?
Hat jemand eine Vorstellung, was auf mich bei der Butachtung zukommen könnte. Die Untersuchung soll ca. 2 Stunden dauern.
Der gleiche Fragenkatalog war meiner Information zur gerichtlichen Begutachtung beigefügt, ich war bei einem Internisten und einem Psychiater.
Der Internist sollte auch letztlich entscheiden, ob die psychiatrische Begutachtung noch erforderlich ist, hielt es dann aber für angebracht, weil er sich zu psychischen Problemen medizinisch auch gar nicht rechtsgültig äußern darf ...

Sollst du noch was mitbringen zum Termin, manche schicken Fragebögen mit oder wollen so eine Art "Lebenslauf" haben zum beruflichen Leben und zur Entwicklung der Krankheiten ... :confused:
Ansonsten haben die sowieso alles vorliegen was bei Gericht (an medizinischen Unterlagen) bereits zusammengekommen ist, das bekommen die rechtzeitig vor dem Termin und sollten sich dann (eigentlich) bereits gut auf deinen Fall vorbereitet haben.
Bei der ersten Begutachtung, die vor ca. 1 1/2 Jahren von der DVR in Auftrag gegeben wurde, fand keine Untersuchung statt. Die Gutachterin erklärte mir lediglich, dass meine Krankheitsdauer noch
zu gering sei und ich doch erst einmal meinen Krankengeldanspruch ausschöpfen solle. Sie würde der DVR mitteilen, dass noch weiterer Behandlungsbedarf bestünde.
NaJa, die DRV-Begutachtungen dienen in hoher Prozentzahl sowieso nur dem Zweck der DRV Argumente für die Ablehnung des Antrages zu liefern ... auch wenn man schon jahrelang AU geschrieben ist (bei mir waren es bereits über 2 Jahre AU, bei meinem Dopa schon fast 5 Jahre als er von der DRV begutachtet wurde), bedeutet das nicht, dass man aus deren Sicht deswegen bereits EM-Rente bekommen müsse und "behandlungsbedürftig" ist man üblicherweise auch noch MIT der EM-Rente ... die macht ja nicht plötzlich "gesund" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Mit einer ernsthaften Begutachtung ob du Erwerbsgemindert bist, hatte dieses DRV-"GA" eher nichts zu tun, die Fragen wären im Prinzip in der gleichen Weise abzuklären /abzuarbeiten gewesen (wie jetzt für das Gericht), da geht es nicht nach aktueller AU-Zeit und ob man "lieber" noch Krankengeld kassieren sollte ... :Verwirrt: :glotzen:
Ich bin 1962 geboren und seit vielen Jahren nach einem Unfall mit Verlust eines Unterarmes schwerbehindert mit GdB von 50 %
Aufgrund der hinzu gekommenen psychischen Erkrankung hat sich der GdB nun auf 80 % erhöht.
Lassen sich aus den vorliegenden Informationen schon Prognosen zu den Erfolgsaussichten treffen? Ich habe einen Antrag auf Teilrente gestellt.
Nein, denn wir sind ja keine "Hellseher", hier sind viele User mit schwersten Gesundheitsproblemen versammelt, denen die EM-Rente trotzdem erst nach Jahren Kampf in einem Gerichtsverfahren zugesprochen wurde ... :Ohnmacht:

Man kann aus den bisherigen Erfahrungen nur einschätzen, dass diese gerichtliche Begutachtung (vermutlich) deutlich sachlicher, gründlicher und objektiver sein wird als die bei der DRV, allerdings gibt es auch da seltene Ausnahmen, weil niemand überprüft, ob diese GA auch (als Nebenverdienst) für die DRV GA schreiben ... dann ist es mit dieser Objektivität leider oft nicht weit her.

Mein internistisches GA dauerte fast 3 Stunden (beim DRV-GA nur 17 Minuten in denen nicht mal der Blutdruck gemessen wurde ... :Gruebeln: ), beim Psychiater waren auch ca. 2 Stunden angesetzt, nach einer Stunde hatte ich es schon überstanden ... überwiegend war das Gespräch mit mir, die körperliche Untersuchung war nur ganz oberflächlich und deine Behinderungen dürften ja kaum zu übersehen sein.

Versuche selbst auch möglichst sachlich zu bleiben und beantworte die gestellten Fragen ohne zu ausschweifend zu werden (das haben die GA alle nicht besonders gerne), wenn der GA noch mehr wissen will, wird er schon nachfragen.
Ansonsten sei wie du bist, ohne dein Leiden unnötig stark zu "übertreiben", ein GA mit Verstand wird auch so erkennen, dass es dir nicht besonders "rosig" geht ... nach meinen gerichtlichen GA musste die DRV jedenfalls endlich eine EM-Rente bewilligen.

Hast du denn noch einen Arbeitsplatz an dem du Teilzeit arbeiten könntest, sonst nützt dir ja eine Teilrente auch nicht viel ???

Im Prinzip kann man nur allgemein die EM-Rente beantragen und ob es dann eine Teilweise (3 - unter 6 Stunden Erwerbsfähig) oder Volle (UNTER 6 Stunden Erwerbsfähig) wird (oder gar keine = 6 und MEHR Stunden Erwerbsfähig) entscheidet letztlich die DRV oder jetzt eben das Gericht.

Denn das gerichtliche GA wird in jedem Falle eine Entscheidung bringen, ob du die EM-Rente bekommen wirst oder nicht, dagegen kann die DRV im Regelfall nicht mehr vorgehen, das machen auch die Richter dann nicht mehr mit und fordern die DRV dann auf einen Vergleichsvorschlag zu machen, wenn das GA für dich in diese Richtung geht.

Du wirst es dann auch zur Kenntnisnahme erhalten, vom Gericht oder deinem Anwalt und so kannst du dann schon abschätzen, wie es für den Renten-Antrag aussieht ... zur Deutung dessen was da drin steht (betreffs EM) kannst du dann auch gerne wieder nachfragen, das können wir hier schon ganz gut "orten" ...

Meine GA sagten jedenfalls sehr eindeutig aus, dass eine Berentung bereits ab der Antragstellung erforderlich gewesen wäre ... es gab dann einen Vergleich und der Rentenbescheid war wenige Wochen später im Briefkasten ...liest sich jetzt aber "lockerer" als es wirklich gewesen ist immerhin dauerte mein gesamtes Verfahren ab Antragstellung auch fast 3 Jahre ... am Ende war ich fast 4 Jahre AU geschrieben ... "behandlungsbedürftig" bin ich immer noch, aber ich brauche nicht mehr arbeiten gehen ... :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Begutachtung steht an

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 8. Aug 2014, 16:16

Hallo golex :winke:

erst mal herzlich willkommen hier bei KoR

nun da du erst kurz hier bist lege ich dir an´s Herzen dich mal etwas ein zu lesen...

gerne kannst du die Suchfunktion nutzen...oder halt einfach fragen...

ich stelle dir mal einen Link ein der für dich von Interesse sein könnte :lesen:

viewtopic.php?f=3&t=843
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Re: Begutachtung steht an

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Fr 8. Aug 2014, 17:17

golex hat geschrieben:
3. Welchen Fußweg kann der Kl. von seiner Wohnung zum öffentlichen Verkehrsmittel sowie vom öffentl. Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz vor Beginn und am Ende der Arbeitszeit zurücklegen (jeweils bis
zu höchstens 500 m, über 500 m)?

Kann der Kl. ein öffentl. Verkehrsmittel benutzen?

Kann der Kl. mit seinen Gesundheitsstörungen ein Kfz fahren, evtl. mit Zusatzeinrichtungen?

golex
@Golex

Hallo erst mal

Dieser Fragenkomplex ist normalerweise nicht üblich, wenn es um ein Rentengutachten geht. Dem Arbeitgeber sollte es wurscht sein, wie Du zur Arbeit kommst.

Das ist eher eine Frage aus dem Behindertenrecht/Schwerbehindertenrecht.

Wenn der Gutachter diesen Fragekomplex so beantwortet, dass Dir die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zuzumuten ist, sofort einen Antrag auf Hinzufügen des Merkzeichens G stellen, sofern Du es nicht bereits hast. Dann bist Du durch dein inneres Leiden, also Deine Psyche daran gehindert, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.

lg

Robert

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Re: Begutachtung steht an

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 8. Aug 2014, 17:55

Dieser Fragenkomplex ist normalerweise nicht üblich, wenn es um ein Rentengutachten geht
hab ja schon so manches Ga (Em-Rente) über mich ergehen lassen müssen.....

und diese Fragen kommen immer wieder ....hat einfach mit der Wegfähigkeit zu tun...iss ganz normal
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Re: Begutachtung steht an

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 8. Aug 2014, 18:37

Hallo K@lle, :smile:
hab ja schon so manches Ga (Em-Rente) über mich ergehen lassen müssen.....
und diese Fragen kommen immer wieder ....hat einfach mit der Wegfähigkeit zu tun...iss ganz normal
genau so sieht es aus, dieser Komplex ist immer dabei, denn es genügt eben nicht, dass die DRV in ihren Ablehnungen immer feststellt, dass man einer beruflichen Tätigkeit mehr als 6 Stunden nachgehen könnte, man muss einen Arbeitsplatz auch erreichen können (zu Fuß/mit Hilfsmitteln/mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und dafür wird (bei einem korrekten EM-Renten-GA jedenfalls) immer auch die Wegefähigkeit geprüft/abgefragt ... :ic_up:

Dazu gibt es auch schon mehrere Gerichtsurteile bis hoch zum BSG, dass bereits die Unmöglichkeit (aus gesundheitlichen Gründen) einen Arbeitsplatz zu erreichen (im üblichen Zeitrahmen, mit den üblichen Verkehrsmitteln/Hilfsmitteln) dazu führen kann, dass eine volle EM-Rente zu bewilligen ist, sogar wenn die sonstige Leistungsfähigkeit noch Tätigkeiten über 6 Stunden täglich zulassen würde ...

Es gibt nicht genug geeignete "Heimarbeitsplätze", um dann darauf verweisen zu können ... im Regelfall muss man in der Lage sein, einen Arbeitsplatz außer Haus aufzusuchen ... diesen "Prüfungsteil" unterlässt die DRV allerdings nur zu gerne ... :ic_down:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Begutachtung steht an

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Fr 8. Aug 2014, 18:41

k@lle hat geschrieben:
Dieser Fragenkomplex ist normalerweise nicht üblich, wenn es um ein Rentengutachten geht
und diese Fragen kommen immer wieder ....hat einfach mit der Wegfähigkeit zu tun...iss ganz normal
In meinen Gutachten für die Rentenversicherung wurde diese Frage nicht ein einziges mal gestellt. Hier musst erst ein Gutachter feststellen und begründen, dass ich nicht mit Öffis fahren kann.

Vielleicht werden in Bayern andere Fragen gestellt, wie in anderen Bundesländern. Der Fragenkatalog des SG Augsburg war jedenfalls weitaus dünner. Er bestand lediglich aus 4 Fragenkomplexen.

Meine Gegenüberstellung zum Fall @golex

Punkt 1 war identisch

Punkt 2 beschränkte sich lediglich auf meine Leistungsfähigkeit als Taxifahrer. Erheblich gefährdet, oder bereits gemindert? Darüber hinaus wurde nach den quantitativen und qualitativen Einschränkungen gefragt. Eine so genaue Fragestellung, wie sie @golex erhalten hat, hat bei mir nicht statt gefunden.

Punkt 3 gab es nicht

Punkt 4 gab es nicht

Punkt 5 und 6 waren bei mir die Punkte 3 und 4

Punkt 7 gab es im Rentengutachten nicht. Das war dem Schwerbehindertengutachten vorbehalten. Da wurde diese Frage gestellt.

Ich wäre sehr froh, wenn sich feststellen ließe, dass dieser Fragenkatalog bundesweit Einzug gehalten hat.

lg

Robert

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Re: Begutachtung steht an

Ungelesener Beitrag von golex » Fr 8. Aug 2014, 21:43

Vielen Dank für Eure Antworten!

Zur Begutachtung soll ich ärztliche Befunde, derzeitige Medikation und eine Lesebrille zur Bearbeitung eines Fragebogens mitbringen.

Gruß

golex

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Re: Begutachtung steht an

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Sa 9. Aug 2014, 23:28

@golex und @kalle

Eine Frage hätte ich gerne beantwortet. Sind die Fragenkomplexe in eurem Fall von einem bayerischen SG erstellt worden, oder stammen diese aus einem der übrigen 15 Bundesländer?

Im Voraus meinen besten Dank.

lg

Robert

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Re: Begutachtung steht an

Ungelesener Beitrag von agnes » So 10. Aug 2014, 01:48

Hallo Golex

Da ich unzählige Gutachten durch verschiedene Auftraggebern ableisten musste, kann ich aus meiner Sicht mitteilen, dass diese Fragen Bestandteile der Fragestellung zu einem umfangreichen Gutachten sind.

Die Wegefähigkeitsfrage und auch die Frage welche Arbeiten noch zu verrichten sind und welche Unterbrechungen dazu benötigt werden (das zielt auf betriebsunübliche Pausen hin) gilt es nämlich auch mit zu beurteilen und nicht der gesundheitliche Status alleine.

In einem meiner Gutachten wurde sogar festgehalten, dass ich zumutbar keine öffentl. Verkehrsmittel erreichen könnte und wenn doch, dann müsste man berücksichtigen, dass diese zeitlich an Schulzeiten orientiert sind, sodass ich keine regelmäßige Fahrten zur und von der Arbeit zuverlässig durchführen könnte.
Außerdem sind mit diesen möglicherweise erreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel weit entfernte Gebiete/Städte, wo die Chance auf einen Arbeitsplatz eher gegeben wäre, gar nicht zumutbar zu erreichen.

Einen zumutbaren Arbeitsplatz muss ich mit meinen vorhandenen Einschränkungen auch zumutbar erreichen können.

Nur so als Beispiel, worauf solche Fragen auch weitergreifend erläuternd/erklärend und zu berücksichtigen dienen.

Lieben Gruß und viel Erfolg :umarm: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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