AfA will ALG 1 erst nach ärztl.Begutachtung zahlen

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Fee59
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AfA will ALG 1 erst nach ärztl.Begutachtung zahlen

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 23. Jan 2014, 20:17

Hallo,

ich frage für eine Freundin.
Sie hat sich nach langer Erkrankung arbeitslos gemeldet und hat erst in 5 Wochen einen Termin beim ÄD der AfA.
Die SB hat ihr gesagt, dass sie vorher kein ALG 1 erhält, da man ja gar nicht wisse, in welchem Umfang sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Man habe ja gar keine Berechnungsgrundlage.
(Die Arbeitsbescheinigungen und die Bescheinigung der KK liegen der AfA aber bereits vor).

Selbstverständlich hat meine Freundin sich Vollzeit zur Verfügung gestellt.
Parallel läuft ein Antrag auf EM-Rente - meine Freundin sieht sich selbst als teil-erwerbsfähig an.
(der Antrag wurde von der DRV abgelehnt, Widerspruch läuft. Aber das ist eine andere Geschichte ...)

Die Rechtsgrundlage, warum meine Freundin nun fast 2 Monate auf die erste ALG 1-Zahlung warten muss, hat die SB (natürlich) nicht genannt, sondern meine Freundin an das JC verwiesen.
Einen Vorschuss zahle die AfA nicht, da müsse meine Freundin zum JC.

Wie verhält sich die Sache?
Es kann doch nicht sein, dass die SB behauptet, man könne das ALG 1 nicht berechnen?
Es liegen doch alle Berechnungsgrundlagen vor,
meine Freundin steht (rein theoretisch) Vollzeit zur Verfügung,
lediglich weiß man noch nicht,
wie viel Std. täglich meine Freundin arbeiten kann.

Oder darf die AfA tatsächlich bei verringertem Leistungsvermögen das ALG 1 kürzen,
selbst wenn der Elo sich Vollzeit zur Verfügung stellt?
Meiner Meinung nach darf sie das nicht!

Danke und liebe Grüße
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Doppeloma
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Re: AfA will ALG 1 erst nach ärztl.Begutachtung zahlen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 23. Jan 2014, 22:05

Hallo Fee, :smile:
Sie hat sich nach langer Erkrankung arbeitslos gemeldet und hat erst in 5 Wochen einen Termin beim ÄD der AfA.

Die SB hat ihr gesagt, dass sie vorher kein ALG 1 erhält, da man ja gar nicht wisse, in welchem Umfang sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Man habe ja gar keine Berechnungsgrundlage.
(Die Arbeitsbescheinigungen und die Bescheinigung der KK liegen der AfA aber bereits vor).
Ab wann genau ist sie denn ausgesteuert???
In den Dienstanweisungen der AfA steht sogar drin, dass der Bescheid zeitnah zu erteilen ist, wenn es mit dem ÄD länger dauern sollte ... liest aber offenbar keiner dort. :Gruebeln: :Veraergert:
Den Verweis auf das GA und dass dann angeblich erst entschieden werden könne, ob und wieviel gezahlt wird hatten wir doch hier schon häufiger abhehandelt.

Dafür gibt es KEINE Rechtsgrundlage, darum bekommt man auch keine benannt, da hilft nur eine saftige (aber sachliche) Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement.

Bitte schau mal mit der Suche, ist schon irgendwo verlinkt.
Die Rechtsgrundlage, warum meine Freundin nun fast 2 Monate auf die erste ALG 1-Zahlung warten muss, hat die SB (natürlich) nicht genannt, sondern meine Freundin an das JC verwiesen.
Einen Vorschuss zahle die AfA nicht, da müsse meine Freundin zum JC.
ALGI ist vorrangig zu leisten, wenn darauf ein Anspruch besteht und der besteht ja offenbar ...
Sie müßte also beim JC erst nachweisen (mit einer Bescheinigung von der AfA), dass und warum sie dort kein Geld bekommen soll, im Übrigen ist Hartz 4 keine "Ersatzleistung für ALGI", nur weil die noch keinen Bock haben, darauf hat man nur Anspruch wenn man "bedürftig und mittellos" ist, sonst bekommt man dort NICHTS ...

Der Verweis darauf ist eine Frechheit wenn man Anspruch auf eine Leistung ergebt für die man jahrelang Beiträge gezahlt hat, außerdem sind dafür weitere Bedingungen zu erfüllen, die gar nicht Jeder erfüllt der einen ALGI-Anspruch erworben hat.

Auch bei der AfA gibt es Vorschuß, wenn die erste Zahlung überfällig ist (Ende des ersten Anspruchsmonats) dann sollte sie das auch einfordern und ansonsten mit EA am Sozialgericht drohen ... die spinnen doch langsam komplett... :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: AfA will ALG 1 erst nach ärztl.Begutachtung zahlen

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 23. Jan 2014, 23:25

Hallo Doppeloma,

meine Freundin wurde nicht ausgesteuert, sondern ist im Einvernehmen mit ihrem Arzt zu dem Entschluss gekommen, dass sie zumindest wieder teil-erwerbsfähig ist und auch arbeiten gehen möchte.

Wegen der Höhe des ALG 1 bei verminderter Leistungsfähigkeit habe ich jetzt allerdings bei meinen Recherchen etwas Erschreckendes gefunden:Zeitliche Einschränkungen
Die Höhe des Arbeitslosengeldes verringert sich, wenn Sie nicht mehr bereit oder in der Lage sind, die Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, die Sie im Bemessungszeitraum geleistet haben (zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes oder wegen Minderung Ihres Leistungsvermögens).
Das würde ja bedeuten, dass - obwohl die eingezahlten Versicherungsbeiträge zur ALV von einem höheren Gehalt bemessen wurden, die Versicherungsleistung (=ALG1) gekürzt würde!
Das ist ungerecht! Schließlich kann meine Freundin ja nun wirklich nichts für ihre Erkrankung und Leistungseinschränkung.
(oder habe ich da etwas nur falsch verstanden?)

In den Dienstanweisungen der AfA habe ich jetzt nur gefunden, dass die Einladung zum ÄD zeitnah erfolgen soll.

Falls Dir oder einem anderen User noch die entsprechende HEGA unterkommt oder passende Suchworte, wären meine Freundin und ich dankbar dafür.

Liebe Grüße
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Re: AfA will ALG 1 erst nach ärztl.Begutachtung zahlen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 24. Jan 2014, 03:41

Hallo Fee, :smile:
meine Freundin wurde nicht ausgesteuert, sondern ist im Einvernehmen mit ihrem Arzt zu dem Entschluss gekommen, dass sie zumindest wieder teil-erwerbsfähig ist und auch arbeiten gehen möchte.
dann habe ich das falsch verstanden, bin mit meinen Gedanken auch aktuell mehr beim Umzug und den notwendigen Vorbereitungen, tut mir leid wenn ich da mal nicht so ganz bei der Sache bin.

Ob sie das "selber beschlossen hat" interessiert aber doch die AfA nicht, offziell Teilerwerbsfähig wäre sie mit einer Teilweisen EM-Rente von der DRV ... bis dahin ist sie rein rechtlich VOLL Erwerbsfähig und muss sich auch Vollzeit der Vermittlung zur Verfügung stellen, wenn sie ALGI aus einer Vollzeitbeschäftigung beziehen will.

Was der Amtsarzt dazu feststellen könnte, ist eigentlich (wie immer) irrelevant, gäbe nur der Vermittlungs-SB das notwendige Druckmittel in die Hand, ihr eine "Verfügbarkeits-Erklärung" vorzulegen, dafür genügt es aber bereits, wenn sie selbst angibt nur noch weniger als Vollzeit arbeiten zu wollen/zu können.

Sie hat gesetzlich gesehen einfach keinen Anspruch darauf nur Teilzeit arbeiten zu wollen und trotzdem volles ALGI zu beziehen ...dieser Rechtsanspruch ergibt sich NUR nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Sie KANN sich "freiwillig" aus der Vollzeitvermittlung" nehmen lassen, indem sie dazu diese Erklärung unterschreibt und dann bekommt sie nur noch das ALGI für die Stunden, die sie pro Tag arbeiten möchte.

Sowas machen auch Frauen mit Kindern mal, man kann es auch schadlos tun, wenn man vorher auch z.B. nur 5 Stunden täglich tätig war und das ALGI auf diesem Einkommen beruht, ansonsten hat man immer die finanziellen Einbußen direkt dazu, das wird ja sogar bei den Ausgesteuerten gerne mal versucht ... :Heiss:
Wegen der Höhe des ALG 1 bei verminderter Leistungsfähigkeit habe ich jetzt allerdings bei meinen Recherchen etwas Erschreckendes gefunden:Zeitliche Einschränkungen
Die Höhe des Arbeitslosengeldes verringert sich, wenn Sie nicht mehr bereit oder in der Lage sind, die Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, die Sie im Bemessungszeitraum geleistet haben (zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes oder wegen Minderung Ihres Leistungsvermögens).
Das würde ja bedeuten, dass - obwohl die eingezahlten Versicherungsbeiträge zur ALV von einem höheren Gehalt bemessen wurden, die Versicherungsleistung (=ALG1) gekürzt würde!
Das ist schon immer so gewesen, jede Arbeitszeitverkürzung, die sich nicht aus einer bewilligten Teil-EM-Rente (oder aus dem letzten Arbeitsverhältnis) ergibt führt zur entsprechenden Kürzung des ALGI, im Zuge der Aussteuerung soll das (eigentlich) nicht gemacht werden ... dazu gibt es auch Dienstanweisungen, aber sie ist ja nicht ausgesteuert wie du schreibst ...
Das ist ungerecht! Schließlich kann meine Freundin ja nun wirklich nichts für ihre Erkrankung und Leistungseinschränkung.
(oder habe ich da etwas nur falsch verstanden?)
Das mag schon sein, aber wenn ich nicht erneut was falsch verstanden habe, handelt es sich bisher um ihre eigene Einschätzung der Leistungsfähigkeit und nicht um die der DRV, du weißt doch selber nur zu gut wie wenig die eigene Einschätzung in der Hinsicht wert ist ... der Dopa wurde damals auch vom ÄD auf 3 - unter 6 Stunden begutachtet und hat am Ende diese Erklärung unterschrieben, weil er es damals noch nicht besser wußte ... so hat man ihm das ALGI sogar nach der Aussteuerung auf den Betrag für 5,99999 Stunden pro Tag gekürzt.

Zuerst wollten sie sogar noch was zurück haben, für die Zeit ab der ärztlichen Untersuchung ..."er habe ja wissen müssen, dass ihm das volle ALGI gar nicht mehr zugestanden habe ...bla, bla, bla ...", das bekam er fast 2 Monate nach der Untersuchung, als seine SB ihm das GA der AfA eröffnet hatte ... :confused: :Gruebeln:

Die gefordert Differenz-Erstattung bekam ich mit dem Widerspruch vom Tisch, aber die Kürzung ab Tag der Eröffnung blieb bis zum Schluß bestehen, aber bei gut 350 € aus seinem letzten Vollzeit-Job kam es darauf nun auch nicht mehr an ... ICH könnte die heute noch würgen ... :Wut: :schimpfen:
In den Dienstanweisungen der AfA habe ich jetzt nur gefunden, dass die Einladung zum ÄD zeitnah erfolgen soll.
Da sie nicht ausgesteuert wurde und gesundheitliche Einschränkungen angegeben hat, wird sie erst nach der Untersuchung vom ÄD überhaupt ALGI bekommen (können), hier wird tatsächlich erst dadurch ermittelt, ob sie aktuell überhaupt vermittelbar ist, vielleicht hätte sie lieber AU geschrieben bleiben sollen ...was erwartet sie jetzt bei der AfA ... :confused: :Gruebeln:

Einen Teilzeitjob hätte sie sich auch aus der AU heraus suchen können und die AU beenden wenn sie einen Arbeitsvertrag in der Tasche hat ... braucht man dem AG schließlich nicht auf die Nase binden, dass man gerade noch AU geschrieben ist ... welche Vorstellungen hat sie denn so was die AfA ihr da bieten könnte ... :Gruebeln:

Es gibt auch keine vernünftigen Teilzeit-Jobs (versicherungspflichtig) bei denen, sonst bekämen ja die Teil-EM-Rentner nicht (überwiegend) sehr bald eine "Arbeitsmarktrente" wegen "verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt ... :Ohnmacht:
Falls Dir oder einem anderen User noch die entsprechende HEGA unterkommt oder passende Suchworte, wären meine Freundin und ich dankbar dafür.
Da hilft keine HEGA, wenn sie nicht vermittelbar ist lt. Amtsarzt bekommt sie gar nichts mehr, denn der Versichertenstatus auf Krankengeld (aus dem Krankengeldbezug) besteht aktuell auch nicht mehr und lebt erst wieder auf mit dem Bescheid auf ALGI (Beiträge aus dem ALGI) ... sie ist bis dahin auch nicht krankenversichert (falls es nicht über einen Ehepartner möglich wäre und aus Familienversicherung ergibt sich kein Anspruch auf Krankengeld).

Ich verstehe nicht, dass die Leute immer erst die Fehler machen und dann mal nachfragen, ob das wohl falsch gewesen sein könnte :Gruebeln: ... man kann sich nicht nach eigener Meinung für Teilwerwerbsgemindert halten und wird dann von den Behörden entsprechend behandelt ... wovon will sie denn allgemein gefragt leben mit einem Teilzeitjob ... wenn es keine Teilrente dazu gibt ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: AfA will ALG 1 erst nach ärztl.Begutachtung zahlen

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 24. Jan 2014, 09:37

Liebe Doppeloma,

vielen, vielen Dank! :Bussi:

Also macht es wohl Sinn, dass meine Freundin beim Termin beim ÄD sagt, sie will und kann VZ arbeiten, halt bloß nicht mehr in ihrem ursprünglichen Beruf. :Gruebeln:
Und vielleicht aktuell auch noch einmal mit der SB spricht (oder ihr schreibt), dass sie natürlich ab sofort VZ arbeiten will, bloß nicht in ihrem ursprünglichen Beruf, weil das eben aus gesundheitl. Gründen nicht mehr geht.

Und falls die SB sie tatsächlich in ihren ursprünglichen Beruf vermittelt (das hat sie ihr schon angedroht! Ich finde das absolut verantwortungslos!), muss meine Freundin dort eben ein paar Tage arbeiten, um dann wieder AU zu sein.

Blöde Kiste, aber wohl anders nicht machbar.
Oder hat sonst jemand noch Ideen?

Danke und liebe Grüße
Fee
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Re: AfA will ALG 1 erst nach ärztl.Begutachtung zahlen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 26. Jan 2014, 00:55

Hallo Fee, :smile:
Also macht es wohl Sinn, dass meine Freundin beim Termin beim ÄD sagt, sie will und kann VZ arbeiten, halt bloß nicht mehr in ihrem ursprünglichen Beruf.
Und vielleicht aktuell auch noch einmal mit der SB spricht (oder ihr schreibt), dass sie natürlich ab sofort VZ arbeiten will, bloß nicht in ihrem ursprünglichen Beruf, weil das eben aus gesundheitl. Gründen nicht mehr geht.
Das geht auch nicht, denn die Berufsunfähigkeit wird auch von der DRV festgestellt, das ist ebenfalls keine freie eigene Entscheidung, hier könnte zwar der AfA-Arzt unterstützen und ihr aus gesundheitlichen Gründen die "passenden" Einschränkungen bescheinigen, ob er das tun wird ist eine andere Frage.

Deine Freundin ist offenbar der irrigen Ansicht, dass sie selbst darüber entscheiden kann, ob sie ihren Beruf noch ausüben kann /möchte und in welchem Zeitrahmen ... :confused: :Gruebeln: :Ohnmacht:

Darüber entscheiden NUR Ärzte/GA der DRV, in einer Reha und/oder per Begutachtung bei der DRV (im Reha- oder Rentenverfahren) ... die AfA-Ärzte können zwar gewisse Leistungseinschränkungen (im Teil B) an den Vermittler-SB weitergeben, aber eine "echte" Berufsunfähigkeit ergibt sich daraus immer noch nicht, das ist nur zur "internen Verwendung" bei der AfA tauglich.
Und falls die SB sie tatsächlich in ihren ursprünglichen Beruf vermittelt (das hat sie ihr schon angedroht! Ich finde das absolut verantwortungslos!), muss meine Freundin dort eben ein paar Tage arbeiten, um dann wieder AU zu sein.
Wie will sie das denn der SB erklären, warum sie nicht in ihren Beruf vermittelt werden kann /will ... die SB bekommt das AfA-GA (Teil B) und hat sich dann danach zu richten, was da drin steht ... letztlich ist die SB (ohne andere Anweisungen vom Amtsarzt) sogar dazu verpflichtet sie möglichst in ihren Beruf zu vermitteln, ich frage mich wirklich was deine Freundin sich von diesem Schritt erwartet hat ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Oder hat sonst jemand noch Ideen?
Es ist doch allgemein bekannt, dass es bei der AfA keine "Wunsch-Job-Vermittlung" gibt und vernünftige Arbeit haben die sowieso NICHT anzubieten, sie sollte möglichst erst mal "gute Miene zum aussichtslosen Spiel" machen, damit sie den Bewilligungsbescheid bekommt (also unbedingt Vollzeit arbeiten WOLLEN).

Dann ist sie wieder krankenversichert (MIT Anspruch auf Krankengeld) und kann sich auch wieder AU schreiben lassen, in diesem Falle dann Schein abgeben bei der AfA und nach 6 Wochen (Leistungsfortzahlung) bekommt sie den Aufhebungsbescheid (§ 146 SGB III), weil sie zur Krankengeldzahlung an die KK zurück gegeben wird.

Finanziell hat sie sich damit auch ein "Eigentor" geschossen (sofern wenigstens dieser Weg noch funktionieren sollte), denn das Krankengeld wird dann zukünftig nur noch in Höhe ihres Anspruches auf ALGI weitergezahlt (bis zur Aussteuerung, nur eben aus dem "Topf der KK"), den Anspruch nach ihrem letzten Einkommen berechnet, hat sie bereits verloren.

Wenn sie einen Job finden will der zu ihr passt (in Teilzeit mit genug Einkommen zum Auskommen ... :Gruebeln: ), dann MUSS sie sich selber darum kümmern, das möglichst zu schaffen ehe sie wirklich ausgesteuert wird, was dann abgehen wird, ist dir ja in groben Zügen selber schon bekannt ... :Heiss: :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: AfA will ALG 1 erst nach ärztl.Begutachtung zahlen

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 31. Jan 2014, 11:08

Hallo,

es gibt Neuigkeiten:
Meine Freundin hat sich in Nürnberg beschwert und bekam direkt einen Anruf von einem Leistungs-SB (diesen Leistungs-SB kenne ich auch. Es ist einer der "alten Schule" und sehr gewissenhaft und korrekt).
Sie durfte gleich am nächsten Tag vorbeikommen und ihren Antrag abgeben (von der AfA hatte sie ursprünglich erst einen Termin in der ersten Februar-Hälfte zur Antragsabgabe bekommen - also viel zu spät).

Selbstverständlich steht ihr ALG 1 zu, da sie ja in VZ arbeitsfähig ist (wenngleich auch mit gesundheitlichen Einschränkungen, was ihren Ausbildungsberuf betrifft). Sie bekommt auch umgehend die erste Zahlung.

Das ALG 1 ist höher als das aktuell gezahlte Krankengeld,
da sie unter den Bestandsschutz fällt und früher mehr verdient hatte.

Der Termin beim ÄD wurde nun auch vorgezogen,
so dass der ÄD (hoffentlich!) die im Grunde offensichtlichen Einschränkungen schneller feststellt.

Die SB bei der AfA scheint dort im Hause schon recht bekannt für
ihre Fehlinformationen zu sein ...
Aber das sind ja dann alles nur Missverständnisse .... :schlecht:

Auf jeden Fall erhält meine Freundin erst einmal ihr ALG 1.
Jetzt bleibt das Gutachten des ÄD abzuwarten.
Sollte der ÄD meinen, meine Freundin sei nicht mehr VZ arbeitsfähig
und ihr ALG 1 deswegen gekürzt werden, geht sie in Widerspruch.
Schließlich wurde ihre EM-Rente ja abgelehnt - diesen Bescheid der DRV kann sie vorlegen.
Ihre Ärztin sagt auch, dass sie VZ arbeiten kann - aber eben nicht mehr im Ausbildungsberuf.

Berufsunfähigkeit gibt es für meine Freundin nicht mehr,
sie ist nach 1970 geboren.
Teil-EM scheint nicht gegeben, da sie ja in anderen Bereichen VZ arbeiten kann.

Liebe Grüße
Fee
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