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Rechte als zu Begutachtende

Verfasst: So 22. Sep 2013, 00:37
von Sindi
Hallo Forumsmitglieder

Ich mache mir als zu Begutachtende der BG Gedanken zu meinen Rechten.
Habe ich das Recht, vor Gutachtenerstellung die Fragestellung bzw. den Fragenkatalog zu erfahren?

Gruß Sindi

Re: Rechte als Begutachtende

Verfasst: So 22. Sep 2013, 13:46
von k@lle
Habe ich das Recht, vor Gutachtenerstellung die Fragestellung bzw. den Fragenkatalog zu erfahren?
glaub nicht....aber schön wäre das wenn man ja schon vorher wüsste was da im einzelnen gefragt wird
wenn es so was gäbe bzw. wenn ein Recht bestehen würde hätte man es bestimmt schon irgendwo veröffentlicht und man könnte sich die Daten daraus zu nutze machen.

so bleibt dir nur die Möglichkeit dich mit betroffenen auszutauschen um zu erfahren wie bei ihnen verfahren wurde...

schau dich hier doch etwas um du wirst zu diesem Thema schon recht viele popstings finden

Re: Rechte als Begutachtende

Verfasst: So 22. Sep 2013, 15:35
von Amethyst
k@lle hat geschrieben:
Habe ich das Recht, vor Gutachtenerstellung die Fragestellung bzw. den Fragenkatalog zu erfahren?
glaub nicht....aber schön wäre das wenn man ja schon vorher wüsste was da im einzelnen gefragt wird
Ich wusste vorher, was der Fragenkatalog für den Gutachter war, bevor ich da hinmusste, da ich die Unterlagen immer von meinem Anwalt bekomme, aber so viel war das gar nicht und es war sehr allgemein gehalten.

Re: Rechte als zu Begutachtende

Verfasst: So 22. Sep 2013, 15:38
von Blacky
Das wird es schon aus dem Grund nicht geben weil jeder Fall anders ist.

Bei mir wurde nur ein Gutachten gemacht und der werte Herr ist zu dem Ergebnis gekommen das mein Bandscheibenvorfall nichts mit
meinem Beruf als Kraftfahrer zu tun hat....

Wo sollte ich mir das denn sonst zugezogen haben? :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Der GA ist bekannt dafür das er 98% der Antragsteller durchfallen läßt, deshalb bekommt er ja auch alle GA zugeschustert :Miko: :Miko: